Jean-Luc Godard unterstützt Beschuldigten in Filesharing-Rechtsstreit

Der französisch-schweizerische Filmregisseur stellt 1000 Euro zur Verfügung, damit ein des illegalen Filesharings Beschuldigter vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen kann. In einem Interview kommentierte er, es gebe kein geistiges Eigentum.

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Der französisch-schweizerische Filmregisseur Jean-Luc Godard hat sich in einem Rechtsstreit um den illegalen Download und den Austausch von tausenden Musikstücken auf die Seite des Beschuldigten gestellt. Die 79 Jahre alte Filmlegende war durch einen Artikel in der französischen Tageszeitung Libération auf den Fotografen James Climent aufmerksam geworden. Dieser war von den Verwertungsgesellschaften SACEM und SDRM beschuldigt worden, knapp 14.000 Musikstücke aus dem Internet geladen zu haben. Sie erstritten vor Gericht eine Strafe von 20.000 Euro. Godard habe daraufhin angeboten, 1000 Euro für Rechtskosten bereitzustellen, schreibt Climent in seinem Weblog.

Godard, der mitunter als "Bertolt Brecht der Nouvelle Vague" bezeichnet wird, hatte sich schon bei früherer Gelegenheit gegen die französische Aufsichtsbehörde Hadopi (Haute Autorité pour la diffusion des Oeuvres et la protection des droits sur Internet) gewandt, die in Frankreich für Urheberrechtsverletzungen im Internet zuständig ist. Im Mai bezweifelte Godard in einem Interview die Möglichkeit eines Urheberrechts. Es gebe kein geistiges Eigentum. Die Kinder eines Künstlers könnten von dessen Werken höchstens bis zu ihrer Volljährigkeit profitieren.

Climent hatte sich in dem Urheberrechtsverfahren gegen die Verwertungsgesellschaften 2007 auf Anraten seines Rechtsanwalts für schuldig erklärt. Zwei Jahre später wurde über ihn die Geldstrafe verhängt. Climent strebt nun ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Dafür müsste er 5000 Euro Anwaltskosten zusammenbekommen. Neben den 1000 Euro vom Regisseur hat Climent 104,38 Euro über Paypal eingesammelt, 19,34 über den Belohnungsdienst Flattr sowie einen Betrag von bis zu 1200 Euro. Von dem europäischen Gericht will Climent unter anderem den freien Zugang zur Kultur als Grundrecht bestätigt sehen. Dieses werde durch das seit Anfang dieses Jahres geltende Gesetz für Internetsperren gefährdet. (anw)