Entwurf für Reform der Rundfunkgebühren veröffentlicht

Der Entwurf für den fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist nun öffentlich einsehbar. Mit ihm soll ab 2013 die Rundfunkgebühr nicht mehr geräteabhängig, sondern pro Haushalt fällig werden.

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Ein Entwurf für die geplante Reform der Rundfunkgebühren ist auf der Website der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei veröffentlicht worden (PDF-Datei). Dort kann sich jeder das Arbeitspapier für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag anschauen. Für den 11. Oktober ist nach Angaben der Staatskanzlei in Berlin eine Anhörung für Verbände geplant. Eingeladen sind unter anderem Vertreter der Industrie, von Hotels und Autovermietern, Presseunternehmen oder auch Verbraucherschützer.

Zentraler Punkt der Reform ist, dass künftig die Rundfunkgebühr nicht mehr geräteabhängig, sondern pro Haushalt entrichtet werden soll. Wirtschaftsverbände hatten das neue Gebührenmodell kritisiert, viele Unternehmen würden dadurch stärker belastet als bisher. Außer für Wohnungen und – je nach Zahl der Mitarbeiter gestaffelt – für Unternehmen sollen auch für Hotel- und Gästezimmer sowie für Kraftfahrzeuge Rundfunkbeiträge fällig werden, die zu gewerblichen, gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken genutzt werden.

Die neue Gebühr soll nach bisherigen Planungen keine Mehreinnahmen bringen, sondern aufkommensneutral sein. Im vergangenen Jahr wurden rund 7,26 Milliarden Euro an Gebühren an die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio ausgeschüttet. Voraussichtlich im Dezember sollen die Ministerpräsidenten über die Reform entscheiden, die dann 2013 in Kraft treten könnte. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) ist Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder. (anw)