Verbände: DRM und Urheberrechtsabgaben führen zu Doppelbelastungen

Trotz der Einführung neuer Systeme des Digital Rights Management müssten die Konsumenten in Europa immer noch Pauschalabgaben entrichten, kritisieren zwei IT-Verbände.

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Die Verbände Business Software Alliance (BSA) und EICTA (European Information and Communications Technology and Consumer Electronics Industry Association) haben eine gesamteuropäische Analyse zu Urheberrechtsabgaben vorgestellt. Daraus gehe hervor, dass trotz der Einführung neuer Digital Rights Management (DRM)-Systeme Unternehmen und Verbraucher immer noch Urheberrechts-Pauschalabgaben entrichten. Das sei für die Konsumenten eine doppelte Belastung, heißt es in einer Mitteilung der BSA. Francisco Mingorance, Director of Policy der BSA Europe, fordert: "Die EU muss sicherstellen, dass die Nutzer nur für die Inhalte bezahlen, die sie wirklich nutzen, nicht für mehr und nicht für weniger."

Die Studie untersucht die Umsetzung des Artikels 5.2(b) der Urheberrechts-Leitlinie der EU in 15 europäischen Staaten mit Systemen für Pauschalabgaben. Die Vorgaben der Richtlinie, wonach mehrfache Vergütung der Rechteinhaber vermieden werden soll und technische Schutzmechanismen in Betracht gezogen werden müssen, würden demnach nicht einheitlich umgesetzt werden. Ein Ergebnis der Studie sei, dass trotz der zunehmenden Verbreitung von DRM-Technologien die Verwertungsgesellschaften Abgaben auf immer mehr Produkte erheben würden. (anw)