Industrie, Einzelhandel und Gewerbe streiten mit Verlegern über Leistungsschutzrecht

Verbände der deutschen Wirtschaft befürchten zusätzliche Milliardenbelastungen durch ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse. Die Verleger haben prompt geantwortet.

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Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat zusammen mit anderen Verbänden eine gemeinsame Erklärung (PDF-Datei) gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse im Internet abgegeben. Sie befürchten nach Einführung einer Abgabe auf solche Erzeugnisse Belastungen in Milliardenhöhe insbesondere für den Mittelstand. Ein Leistungsschutzrecht sei zudem nicht geeignet, den digitalen Herausforderungen Rechnung zu tragen.

Die in den Verbänden BDZV und VDZ organisierten Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sehen in einer Antwort auf die Erklärung die Behauptung als überzogen an, die Presse wolle Lasten in Milliardenhöhe auf die Wirtschaft abwälzen. Der BDI wisse aus Gesprächen mit den Verlegerverbänden, dass solche Größenordnungen weder geplant noch vorgeschlagen worden seien. Die Verleger kündigten an, den Dialog mit der Wirtschaft fortsetzen zu wollen.

Der BDI hat die Erklärung zusammen mit Verbänden des Einzelhandels, des Handwerks und von Dienstleistern sowie des IT-Verbands Bitkom herausgegeben. Sie schreiben, ein Verlag habe die Wahl, Inhalte im Internet kostenpflichtig oder unbeschränkt zugänglich anzubieten. Im zweiten Fall dürfe er nicht über staatliche Regulierung durch die Hintertür eine Kostenpflicht ableiten. Unternehmen und Selbständige wären dann gezwungen, auf allen internetfähigen Geräten Zugänge für Verlagsseiten zu sperren, um Kosten zu vermeiden.

Die Verleger wiederum erläutern, sie forderten nichts anderes als das, was Fernsehsender, Konzertveranstalter, Filmproduzenten, Datenbankhersteller und weitere Branchen seit Jahrzehnten hätten. Es sein keine Abgabe geplant, der niemand entgehen könne, sondern die Verleger schlügen ein "ordnungspolitisch einwandfreies Lizenzmodell" vor und böten die gewerbliche Nutzung ihrer Webseiten gegen Entgelt an. Dieses Angebot könne angenommen oder abgelehnt werden.

Der BDI und die anderen Verbände sehen eine Leistungsschutzabgabe für die Presseverleger als willkürlich an. Die journalistische Leistung des Autors werde schon durch dessen Urheberrecht geschützt. Die "institutionell-organisatorische" Leistung der Presseverleger widerum hebe sich nicht von anderen Inhalteanbietern im Internet ab. "Es entstünde eine systemfremde Privilegierung einer Online-Anbietergruppe mit unabsehbaren Folgen für Wettbewerb und Vielfalt im Internet", heißt es in der Erklärung.

Die Verlage hingegen meinen, dass sie mit ihren digitalen Inhalten der deutschen Wirtschaft "Tag für Tag ein grenzenloses Wissen" anböten. Bislang würden die Online-Inhalte überwiegend durch Print querfinanziert. Dieses Finanzierungsmodell habe keine Zukunft. Daher müssten die Inhalte dort, wo es sachgerecht sei, in Rechnung gestellt werden. (anw)