Schweizer Bundesrat ruft zur Novellierung des Urheberrechts auf

Kern der Überarbeitung des Urheberrechtsschutzes ist die Einführung eines Verbots der Umgehung technischer Maßnahmen wie Kopiersperren, geht aus einer Mitteilung des Bundesrats an das Parlament hervor.

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Der Schweizer Bundesrat hat heute dem Parlament eine Botschaft zukommen lassen, in denen die Abgeordneten zur Ratifikation von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und zur Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes aufgefordert werden (PDF-Datei). "Im Mittelpunkt der Bestrebungen zur Verbesserung des Urheberrechtsschutzes steht die Einführung eines Verbots der Umgehung technischer Maßnahmen wie Zugangsschranken bei Internetdiensten oder Kopiersperren auf CDs und DVDs", heißt es in einer Mitteilung.

Das Verbot erfasse auch die Herstellung und den Vertrieb von Umgehungssoftware sowie das Anbieten von Dienstleistungen zur Umgehung von Kopiersperren. Jedoch sollen Fachleute zusammen mit den Betroffenen dafür sorgen, dass "mit solchen Schutzvorrichtungen nicht in missbräuchlicher Weise gesetzlich erlaubte Werkverwendungen unterbunden werden".

Der Download von Werken zum persönlichen Gebrauch soll weiterhin uneingeschränkt zulässig sein. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen. Wer über Tauschbörsen Dritten den Zugang zu eigenen Dateien mit geschützten Werken per Upload ermögliche, mache sich schon nach geltendem Recht strafbar. Daran werde sich nichts ändern.

Weitere Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass die Internet-Service-Provider nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haften und dass "Bibliotheken und Archive ihrem Dokumentationsauftrag auch im digitalen Umfeld nachkommen" können. Menschen mit Behinderungen soll der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken erleichtert werden. Die Verwendung von Ton- und Tonbildträgern soll einheitlichen Verwertungsregeln unterstehen. Die bestehende Vergütungsregelung für das Vervielfältigen zum Eigengebrauch werde geändert, um Doppelbelastungen der Nutzer zu vermeiden. Es wird keine zusätzliche Abgabe beim Kauf von Geräten wie Computern mit CD- oder DVD-Brennern geben.

Siehe dazu auch: (anw)