Bund und Länder wollen schärfer gegen Hass im Netz vorgehen

Die Bundesregierung hat im Sommer Gesetzentwürfe zur Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls zur Cybercrime-Konvention des Europarats beschlossen, das eine Kriminalisierung rassistischer und fremdenfeindlicher Handlungen vorsieht. Im Bundesrat gibt es keine Bedenken.

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Im Bundesrat ist das Vorhaben der Bundesregierung, Hass im Internet stärker zu bekämpfen, in der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause am heutigen Freitag auf keine Bedenken gestoßen. Das Bundeskabinett hatte im August zwei Gesetzentwürfe zur Ratifizierung (PDF-Datei) und Umsetzung (PDF-Datei) des umstrittenen Zusatzprotokolls zur Cybercrime-Konvention des Europarats von Anfang 2003 beschlossen. Es sieht eine Kriminalisierung "rassistischer und fremdenfeindlicher Handlungen" vor, die über Computersysteme begangen werden. Die Länderkammer erhob gegen die Initiative, deren weitere Beratung nun im Bundestag ansteht, keine Einwände. Eine Empfehlung (PDF-Datei) des Rechtsausschusses zur Verschärfung einzelner Bestimmungen fand keine Mehrheit.

Das deutsche Strafrecht entspricht nach Auffassung der Bundesregierung den zwingenden Vorgaben des Zusatzprotokolls und eines darauf beruhenden Rahmenbeschlusses des EU-Ministerrates bereits weitgehend. Umsetzungsbedarf ergebe sich lediglich in Teilbereichen. Nach den Bestimmungen muss jeder Mitgliedstaat die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine "Gruppe" von Personen, die nach den Kriterien der "Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft" definiert ist, oder gegen ein einzelnes Mitglied einer solchen Einheit unter Strafe stellen. Untersagt wird die öffentliche Verbreitung oder Verteilung von Schriften, Bildern oder sonstigem Material mit entsprechendem Inhalt.

Gemäß der bislang geltenden Fassung des Paragraphen 130 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) zur Volksverhetzung macht sich hierzulande schon strafbar, wer ­ in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören ­ zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung" aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert. Ebenso wird bestraft, wer die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Um das Tatobjekt im Sinne der internationalen Vorgaben auszuweiten, soll nach dem Regierungsentwurf zum Merkmal der Bevölkerungsteile das der "Gruppe" hinzutreten. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass auch einzelne Personen, die Mitglieder einer solchen Gruppe sind, künftig in den Anwendungsbereich der Vorschrift einbezogen werden. Zugleich soll erreicht werden, dass etwa für Angriffe auf Individuen wegen ihrer Homosexualität oder einer Behinderung die gleiche Rechtslage gilt wie für Offensiven gegen Einzelne aufgrund ihrer ethnischen Herkunft.

Das Zusatzprotokoll verlangt, dass jede Vertragspartei die vorsätzliche Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Materials über Computersysteme unter Strafe stellt. Darunter soll jedes Schriftgut fallen, "jedes Bild oder jede andere Darstellung von Ideen oder Theorien, das beziehungsweise die Hass, Diskriminierung oder Gewalt aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, der nationalen oder ethnischen Herkunft oder der Religion" gegen eine Person oder eine Gruppe befürwortet oder fördert oder dazu aufstachelt. Die genannten Kriterien Rasse, Religion und nationale oder ethnische Herkunft sieht Berlin bislang noch nicht ausdrücklich im deutschen Recht berücksichtigt. Sie sollen daher in Paragraph 130 StGB erwähnt werden. Bei entsprechenden Delikten drohen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Länder wie die USA haben sich im Rahmen ihrer nationalen Umsetzung der Übereinkunft zur Bekämpfung von Computerkriminalität gegen die Ratifizierung des Zusatzprotokolls entschieden. Sie fürchten zu weitgehende Eingriffe in die Meinungsfreiheit. Das Cybercrime-Abkommen selbst hatten die fast 50 Mitglieder des Europarats, mit dem auch nicht-europäische Nationen wie die Vereinigten Staaten assoziiert sind, 2001 nach mehrjährigen, größtenteils hinter verschlossenen Türen durchgeführten Verhandlungen verabschiedet. (pmz)