Bundestag sucht Definition des "vernünftigen Internet"

Bei einer Anhörung der Enquete-Kommission zur Netzneutralität stand die Frage im Vordergrund, ob die von vielen Providern gewünschte Möglichkeit einer bevorzugten Behandlung von Datenpaketen ohne eine zwangsweise Diskriminierung von Teilnehmern durchführbar ist.

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Bei einer Anhörung der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Bundestags zur Netzneutralität stand die Frage im Vordergrund, ob die von vielen Providern gewünschte Möglichkeit zur bevorzugten Behandlung von Datenpaketen ohne eine zwangsweise Diskriminierung von Teilnehmern durchführbar ist. "Es gibt Gründe, verschiedene Arten von Verkehr verschieden zu behandeln", sprach sich etwa Andreas Bogk vom Chaos Computer Club (CCC) bei der vierstündigen Expertenrunde am heutigen Montag nicht prinzipiell gegen jede Form des Netzwerkmanagements aus. Schon wenn ein Zugangsanbieter aber beim Versuch, eine gewisse Qualität von Diensten zu gewährleisten, nach Absender und Empfänger unterscheide oder in ein Datenpaket hineinschaue, sehe die Hackervereinigung das Prinzip des offenen Internets verletzt.

Großen Spielraum für Techniken zur gezielten Steuerung des Netzverkehrs will Bogk den Providern so nicht einräumen. "Wenn man anfängt, Qualitätsklassen zu unterscheiden, könnte man in Versuchung geraten, das Einstiegsprodukt schlechter zu gestalten, um mehr teurere Leistungen zu verkaufen", begründete er seine Bedenken gegen entsprechende Eingriffshebel. Das "gute Internet" müsse weiter "zum Pauschaltarif kommen", auch wenn der Sachverständige das Angebot eines "besseren Internet zu erhöhten Preisen" nicht ganz ausschließen wollte. Eventuell sei es sinnvoll, eine Mindestbandbreite wie in Finnland zu garantieren und Maßstäbe oder ein "Gütesiegel" aufzustellen, "wie man vernünftiges Internet definiert". Über eine "Priorisierung" gewisser Diensteklassen dürfe letztlich aber nur der Nutzer selbst entscheiden, nicht der Zugangsanbieter.

Derzeit sei nicht überall, wo Internet draufstehe, auch Internet drin, monierte Bogk. So habe er etwa bereits seine verschlüsselten E-Mails nicht über T-Mobile abrufen können, weil der Netzbetreiber diese für Daten aus Internet-Telefonaten vermittelt von Konkurrenten gehalten habe. Von entsprechenden Praktiken wusste auch Tim Mois vom Voice-over-IP-Anbieter SIPGate zu berichten: Drei der vier großen Mobilfunkanbieter hierzulande stellten den Dienst der Firma ihren Nutzern nicht zur Verfügung oder störten ihn aktiv. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werde der Ausschluss nur schwammig umschrieben. Trotzdem gebe es auch mithilfe der Bundesnetzagentur Probleme, in die Netze der drei Betreiber vorzudringen: "Wir sind von einem Marktversagen direkt betroffen."

Sebastian von Bomhard vom Münchner Provider Spacenet sieht den Regulierer und den Gesetzgeber trotzdem noch nicht ernsthaft gefordert. Entsprechende "Phänomene" seien bislang immer noch "zum Bumerang" geworden. Nötig sei allenfalls, "die Spielregeln noch mal leicht zu ändern". Wer Teile des Internets blocke, dürfe den vermittelten Zugang nicht mehr als "Internet" vermarkten. Netzneutralität bedeutet für den Praktiker vor allem die Wahrung der Selbstverpflichtung, "nicht in Pakete hineinzuschauen". Ansonsten sei es die "Kunst eines guten Providers, ein Netz zu bieten, das sich gut anfühlt". Dies schließe durchaus Verfahren des "Tunings" und des "Glättens" ein, um ein "Ruckeln" etwa bei der Internet-Telefonie zu vermeiden.

Zuvor hatte Simon Schlauri von der Universität Zürich eine "differenzierte Netzneutralität" als Kompromiss ins Spiel gebracht. Demnach dürften Datenübertragungen nicht gebremst oder blockiert und für das Anbieten eines Basiskanals kein Aufpreis verlangt werden. Bestimmte Datenklassen wie VoIP könnten aber gegen Mehrzahlung bevorzugt werden. Darüber seien die Verbraucher aufzuklären.

Eine Lanze für ein umfassendes Netzwerkmanagement brach Telekom-Cheftechnologe Thomas Curran. Die Transportkapazität sei "keine unbegrenzte Ressource" und die Ansprüche neuer Internetdienste wie VoIP oder IPTV an die Bandbreite wüchsen. Mit einem "naiven Verständnis" der Netzneutralität, wonach Datenpakete unbeeinflusst von einem Standort zum nächsten zu leiten seien, käme man daher nicht weiter. Auch bei der bevorzugten Behandlung etwa einzelner Dienste gegen zusätzliches Entgelt würden aber individuelle Teilnehmer nicht benachteiligt.

Bei den Qualitätsversprechen von Zugangsanbietern handelt es sich laut Lutz Donnerhacke vom Jenaer IT-Dienstleister IKS aber in der Regel um "ein großes Missverständnis". So könnte eine rasche Datendurchleitung immer nur für Teilstrecken des Internets eingekauft werden. Sobald eine Leistung das eigene Netz verlasse, sei die viel beschworene Qualität kaum mehr für einen vernünftigen Preis zu garantieren. Er habe Angst vor einer Welt, in dem ein Anbieter sein Netz so konfiguriere, dass er 90 Prozent der Leitungskapazität frei an Dritte verkaufe und nur noch zehn Prozent für das "eigentliche Internet" und seine Standardkunden reserviere. Im Zweifelsfall sei es auch billiger, getrennte Infrastrukturen mit unterschiedlichen Dienstmerkmalen aufzubauen, als in einem Netz Prioritäten festzulegen. Generell wünschte sich Donnerhacke, dass Provider nur noch in begründeten Fällen die Annahme des Datenverkehrs eines Partners im "Peering-Verfahren" verweigern dürften. Dies würde Flaschenhälse von vornherein verhindern.

Für ein Justieren der Stellschrauben zur Netzneutralität etwa in der digitalen Agenda der EU sprach sich Falk Lüke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen aus. Es müsse weiter sichergestellt werden, dass Daten unbesehen ihres Absenders und Empfängers sowie Inhalt mit bestmöglichem Aufwand durchgeleitet werden. Wer dauerhaft Netzwerkmanagement betreiben müsse, verkaufe ein Produkt, das er eigentlich gar nicht anbieten könne. Sollten mit Qualitätszusicherungen zudem nur "Innovationen" wie IPTV ermöglicht werden, "können wir ein Stück weit darauf verzichten". Ohne das bisherige Pochen auf die Netzneutralität hätte es dagegen Dienste wie Google oder Facebook nie gegeben. Würden bestimmte Angebote bevorzugt behandelt, stünden andere Daten immer "willkürlich im Stau". (pmz)