Österreich: HP klagt gegen Urheberrechtsabgabe

Seit 1. Oktober verlangen sieben österreichische Verwertungsgesellschaften Urheberrechtsabgaben für Festplatten. Die sogenannte "Leerkassettenvergütung" ist nach Größe und Funktionsvielfalt der Datenträger gestaffelt und beträgt bis zu 43,74 Euro.

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Seit 1. Oktober verlangen sieben österreichische Verwertungsgesellschaften Urheberrechtsabgaben für Festplatten. Die sogenannte "Leerkassettenvergütung" ist nach Größe und Funktionsvielfalt der Datenträger gestaffelt und beträgt bis zu 43,74 Euro. Damit möchten sich die Verwertungsgesellschaften legale Vervielfältigungen fremder urheberrechtlicher Werke im privaten Bereich abgelten lassen. Die Wirtschaftskammer Österreich hält dies jedoch nicht für gerechtfertigt. Stellvertretend für die Branche wird daher Hewlett Packard (HP) eine Klage gegen die neuen Gebühren einbringen. Dies wurde am Dienstag bekannt gegeben.

So soll ein weiteres Mal gerichtlich geklärt werden, ob Urheberrechtsabgaben auf Festplatten in Österreich legal sind. In den Jahren 2005 und 2009 hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) des Landes gegen urheberrechtliche Abgaben auf Festplatten respektive Computer entschieden.

Österreichische Computerhändler halten die Argumentation der Rechteverwerter, wonach Festplatten inzwischen überwiegend für Privatkopien genutzt würden, für unzutreffend. Angesichts winziger Margen müsse die Preiserhöhung weitergegeben werden. Der Ausgang des wohl Jahre dauernden Rechtsstreits könne nicht abgewartet werden, weil das Risiko einer existenzvernichtenden Nachforderung zu groß ist. Durch die Preiserhöhung entsteht ein Wettbewerbsnachteil: Ein Großteil der Kunden dürfte auf Online-Bestellungen im Ausland ausweichen, womit sich auch das Umsatzsteueraufkommen entsprechend verlagert, meinen die Händler. Vor allem kleinere österreichische Händler könnten von existenzgefährdenden Umsatzeinbußen von mehr als 50 Prozent betroffen sein, heißt es in der Branche. (jk)