Vorsicht Kunde: Strafen im Bahnverkehr

Das Bahnticket in der App ist praktisch. Doch fällt die App bei einer Kontrolle aus, droht eine Strafe. Wir erklären die Rechtslage und geben Tipps.

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Bahnreisende müssen bei einer Fahrkartenkontrolle unverzüglich ein gültiges Ticket vorzeigen können. Wer das nicht kann, zahlt das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe des doppelten Fahrpreises, mindestens aber 60 Euro. Können Fahrgäste nachträglich belegen, dass sie zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen Fahrschein oder das Deutschland-Ticket besessen haben, reduziert sich die Strafe auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro.

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Dies ist kein freiwilliges Entgegenkommen des Unternehmens, sondern wurde ebenso wie das erhöhte Beförderungsentgelt in der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) festgelegt.

Die vermeintlichen Schwarzfahrer müssen ihr Ticket dazu innerhalb einer vom Verkehrsunternehmen gesetzten Frist nachreichen, laut EVO innerhalb von sieben Tagen. Einige Anbieter, darunter auch die Deutsche Bahn, gewähren kulanterweise bis zu 14 Tage.

Für die Funktionsfähigkeit des digitalen Tickets sind die Fahrgäste selbst verantwortlich. Das schließt ein funktionierendes und ausreichend geladenes Smartphone ebenso ein wie eine lauffähige App. Viele Verkehrsunternehmen weisen in ihren Beförderungsbedingungen darauf hin, dass Fahrgäste vor Fahrtantritt prüfen müssen, ob das Ticket auf dem Smartphone angezeigt werden kann. Ein Ausfall der App entbindet ebenso wenig von der Pflicht, das Ticket vorzuzeigen, wie ein leerer Akku.

Für technische Probleme in der App ist der App-Anbieter verantwortlich, nicht das kontrollierende Verkehrsunternehmen. Allerdings schließen Beförderungsunternehmen wie die Deutsche Bahn in ihren Nutzungsbedingungen eine Haftung für technische Störungen und Ausfallzeiten der App explizit aus. Fahrgäste tragen also das Risiko, wenn sie sich für die digitale Ticketlösung entscheiden.

Wegen des geringen Streitwerts von sieben Euro lohnt sich für die vermeintlichen Schwarzfahrer keine gerichtliche Auseinandersetzung über derartige AGB-Klauseln. Ob diese AGB-Regelung eine unangemessene Benachteiligung für Verbraucher darstellt, müssten eher Fahrgastverbände oder Verbraucherorganisationen klären.

Das Deutschland-Ticket gibt es digital per App, einzelne Anbieter bieten es auch auf einer Chipkarte an. Man muss es dort anzeigen, wo man es gekauft hat. Wer es bei der DB erwirbt, ist also auf die DB-Navigator-App angewiesen. Das Ticket gilt bundesweit im öffentlichen Nahverkehr, es ist ausschließlich im Abonnement erhältlich und kostet aktuell 58 Euro pro Monat.

Es hat eine monatliche KĂĽndigungsfrist, wobei die KĂĽndigung jeweils bis zum 10. eines Kalendermonats erfolgen muss. Dies sollten Kunden beachten, die das Deutschland-Ticket nur vorĂĽbergehend, etwa fĂĽr eine kurze Urlaubsreise, nutzen wollen.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Verkehrsunternehmen in der Lage sein, mit Motics abgesicherte Tickets zu kontrollieren. Der einheitliche, fälschungssichere Standard schließt Papierausdrucke aus. Die App zum Deutschland-Ticket muss dazu einen dynamischen Barcode enthalten, der regelmäßig aktualisiert wird, um Fälschungen zu erschweren.

Ein statischer Screenshot der App respektive des Deutschland-Tickets reicht deshalb bei Kontrollen nicht aus, er wird von den Scannern des Kontrollpersonals als ungĂĽltig erkannt. Die Kontrolleure dĂĽrfen nur das digitale Original oder eine gĂĽltige Chipkarte akzeptieren. Andere digitale oder ausgedruckte Nachweise lehnen sie deshalb oft ab.

Videos by heise

Was Kunden rechtlich zusteht und wie sie vorgehen sollten, wenn sie trotz gültigem Fahrschein zu einer Strafe verdonnert wurden, besprechen wir im c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

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(uk)