Das ändert sich für Autofahrer 2026

2026 kommen unter anderem die Euro-7-Norm, eine E-Auto-Förderung, höhere Pendlerpauschale und Preisgrenzen für Dienstwagen und Abschreibungen. Was bedeutet das?

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Kia EV6 GT-Line

Macht eine staatliche Förderung von Elektroautos diese Neuwagen tatsächlich etwas erschwinglicher? 2026 wird auch darauf eine Antwort geben. Im Bild: Kia EV6 (Test)

(Bild: Martin Franz / heise Medien)

Lesezeit: 11 Min.
Von
  • Wolfgang Gomoll
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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Auch im Jahr 2026 ändert sich einiges für Autofahrer: Die Euro-7-Abgasnorm reguliert erstmals auch Batterien sowie Brems- und Reifenabrieb. Die Pendlerpauschale soll steigen. Bei Dienstwagen und Abschreibungen gilt eine höhere Preisgrenze.

Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen bis zu einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen von maximal 80.000 Euro sollen wieder eine staatliche Förderung beim Kauf von Elektroautos bekommen. Je Kind soll die Berechtigungsgrenze um 5000 Euro steigen. Eine Basisförderung von 3000 Euro soll festgelegt werden, die mit der Anzahl der Kinder um 500 Euro je Kind auf maximal 1000 Euro ansteigt. Für besonders niedrige Einkommen sei eine zusätzliche Aufstockung vorgesehen. Das Förderprogramm soll bis zum Jahresende fertig und schnellstmöglich im Jahr 2026 gestartet werden, vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission. Man darf gespannt sein, ob das an den real zu zahlenden Preisen für Neuwagen tatsächlich etwas ändert. Toyota beispielsweise verweist im Kleingedruckten zum gerade vorgestellten C-HR+ ausdrücklich darauf, dass dieser Preis nur bis Ende März gilt. Es kann selbstverständlich Zufall sein, aber als wahrscheinlichster Starttermin für die erneute Förderung von Elektroautos gilt der 1. April 2026.

Ab dem 29. November 2026 gilt die Abgasnorm Euro 7 zunächst für neu typgenehmigte Pkw und leichte Transporter. Ein Jahr später müssen alle Neuzulassungen dieser Klassen die Abgasvorgaben erfüllen. Für Busse und schwere Lkw folgen weitere Stufen ab 2028/2029. Die Abgasgrenzwerte werden nur moderat nachgeschärft. Der Unterschied besteht in den Messvorschriften. Jetzt werden auch ultrafeine Partikel, die kleiner als zehn Nanometer sind, bei Benzinern erfasst. Es wird genauer und länger geprüft, ob ein Auto im Alltag die Grenzwerte wirklich einhält. Als Mindesthaltbarkeit für die Abgasnachbehandlung gelten 160.000 km beziehungsweise acht Jahre. Im Anhang IV der Verordnung "EU 2024/1257" findet sich unter "Lifetime Requirements" eine weitere Lebensdauer von bis zu 200.000 km oder zehn Jahren, dann allerdings mit Verschlechterungsfaktor.

Für Traktionsbatterien gelten erstmals Haltbarkeitsvorgaben. Die Akkus eines batterieelektrischen Autos oder eines Plug-in-Hybriden müssen nach fünf Jahren beziehungsweise 100.000 km noch mindestens 80 Prozent ihres ursprünglichen Energiegehalts haben und nach acht Jahren oder 160.000 km noch mindestens 72 Prozent. Dazu kommen Regeln zu Brems- und Reifenabrieb. Zunächst gelten je nach Antriebsart unterschiedliche Grenzwerte: Für Elektroautos sind es drei Milligramm Bremsstaub pro Kilometer, für alle anderen Antriebsarten sind es 7 mg/km. Ab dem 1. Januar 2035 wird auf einen einheitlichen Wert von 3 mg/km für alle umgestellt. Beim Reifenabrieb legt Euro 7 das Prüf- und Regelgerüst fest, konkrete Werte sind noch nicht festgelegt.

Beim nationalen CO₂-Preis (Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG) wechselt Deutschland 2026 von festen Stufen zu einem Auktionspreis beim nationalen Emissionshandel. Dieser muss innerhalb eines Korridors von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ liegen. Ein wichtiges Detail für das Jahr 2026 ist: Nach den Auktionen sind zusätzlich Verkaufstermine zu einem Festpreis von 68 Euro je Zertifikat vorgesehen. Was bedeutet das konkret an der Zapfsäule? Schon heute zahlen Autofahrer indirekt über Umlagen 55 Euro pro Tonne CO₂. Entsprechend ist der Effekt 2026 eher gering. Er hängt davon ab, wie hoch der CO₂-Preis tatsächlich ist:

  • Bleibt er bei 55 Euro, ändert sich beim CO₂-Anteil am Literpreis gegenüber 2025 nichts.
  • Steigt er auf 65 Euro, macht das rein rechnerisch rund 2,8 Cent mehr pro Liter Benzin und rund 3,2 Cent mehr pro Liter Diesel aus (inkl. 19 Prozent MwSt.).

Die Entfernungspauschale soll ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft 38 Cent je Kilometer betragen, und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher waren es 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Der Kabinettsentwurf ist bereits beschlossen. Die Parlamentsbeschlüsse stehen im Dezember 2025 an.

Für rein elektrische Dienstwagen (BEV/Brennstoffzelle), die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, gilt bei der 0,25-Prozent-Regel (darüber 0,5 Prozent) eine höhere Preisgrenze von 100.000 Euro. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bleibt es bei einem Prozent. Zusätzlich ist für elektrisch angetriebene Fahrzeuge eine degressive Abschreibung vorgesehen, die zeitlich begrenzt ist. Sie gilt für Anschaffungen zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028.

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Laut ADAC steigen für rund 5,9 Millionen Versicherte die Typklassen, 4,5 Mio. profitieren von niedrigeren Einstufungen. Insgesamt sind etwa 33.000 Modelle erfasst. Je nach Schadenbilanz des Modells kann die Prämie spürbar schwanken – teils unabhängig von Schadenfreiheitsklassen. Auch der Wohnort-Faktor wird neu justiert: 5,3 Millionen Versicherte fahren 2026 mit besserer Regionalklasse (51 Bezirke), fünf Millionen mit einer schlechteren (48 Bezirke). 314 Bezirke bleiben stabil (32,1 Mio. Versicherte). Grundlage hierfür sind die realen Schadenzahlen pro Zulassungsbezirk.

Bund und Länder haben den Preis für das Deutschlandticket auf 63 Euro festgelegt und dessen Finanzierung bis 2030 gesichert. Achtung: Wer sein Abonnement bei der Deutschen Bahn laufen hat, muss der Preisanpassung aktiv zustimmen. Sonst endet das Abo zum 31. Dezember 2025. Perspektivisch ist ein Index-Mechanismus für künftige Anpassungen vorgesehen.

Ab dem 1. Januar 2026 erhalten neu entwickelte Pkw- und leichte Transporter-Modelle nur noch eine EU-Zulassung, wenn sie über ein bordeigenes Notrufsystem verfügen, das LTE/5G nutzt (Verordnung (EU) 2024/1180). Der Grund dafür ist, dass die alten 2G/3G-Netze schrittweise abgeschaltet werden. Ab 1. Januar 2027 ist die Umstellung abgeschlossen. Dann dürfen Neuwagen nur noch zugelassen werden, wenn ihr eCall den neuen LTE/5G-Vorgaben entspricht. Für die Autofahrer bedeutet das: Die 112-Notruffunktion bleibt, die Technik dahinter wird moderner.

Noch vor seiner EU-weiten Einführung 2030 soll der digitale Führerschein schon Ende 2026 in Deutschland verfügbar sein. Ist die Fahrerlaubnis auf einer entsprechenden App auf dem Smartphone verifizierbar, braucht er als Karte zunächst innerhalb Deutschlands nicht mitgeführt zu werden.

Wer einen Kartenführerschein mit Ausstellungsjahr 1999, 2000 oder 2001 hat, muss diesen bis 19. Januar 2026 gegen das EU-Scheckkartenformat tauschen. Wer diese Frist verpasst und mit dem alten Führerschein in eine Kontrolle gerät, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro und muss den Umtausch nachholen. Es handelt sich dabei zwar nicht um eine Straftat, denn die Fahrerlaubnis bleibt ja bestehen, aber besonders im Ausland oder bei der Anmietung von Fahrzeugen kann der alte Führerschein zu Problemen führen.

Wer eine blaue HU-Plakette auf dem Nummernschild hat, muss 2026 zur Hauptuntersuchung. Nach bestandener Abnahme klebt der Prüfer eine braune Plakette darauf. Sie definiert die nächste Fälligkeit im Jahr 2028 (bei Pkw regulär im Zwei-Jahres-Takt; Neuwagen: erstmals nach drei Jahren). Das Farbsystem läuft in einem festen Sechsjahreszyklus, wodurch Polizei und Halter die Termine auf einen Blick erkennen können.

Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Tachographen-Pflicht in der EU auch für Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen. Dies gilt allerdings nur für grenzüberschreitende Einsätze. Neu ist der intelligente Fahrtenschreiber (Gen2V2), der Grenzübertritte protokolliert. Ausnahmen gelten für rein nationale, nicht-kommerzielle Fahrten oder den klassischen Werkverkehr ohne Fahrertätigkeit als Hauptjob. Bisher waren diese Fahrzeuge von der Pflicht ausgenommen. Durch diese Reform wird eine Kontrolllücke geschlossen.

Bislang sind reine Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, zehn Jahre lang (maximal bis Ende 2030) von der Kfz-Steuer befreit. Die Bundesregierung hat beschlossen, diese bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben durch diese Gesetzesänderung bis zu zehn Jahre lang von der Steuer befreit, maximal bis 31. Dezember 2035. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.

E-Scooter müssen künftig nur noch dann Radwege benutzen, wenn dort auch eine Benutzungspflicht für Radfahrer gilt. Dazu soll die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geändert werden. In Kraft tritt sie vorbehaltlich einer Zustimmung des Bundestags wahrscheinlich Anfang 2026.
Ab 7. Juli 2026 sind für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Klassen M1 und N1 weitere Assistenzsysteme vorgeschrieben:
  • Ein Notbremsassistenzsystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern. Dieser Assistent soll das Fahrzeug bremsen, um einen Zusammenstoß mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern zu verhindern oder abzumildern.
  • Eine Konzentrations- und Ablenkungsüberwachung. Das System soll den Fahrer unterstützen, sich auf den Verkehr zu konzentrieren. Dazu wird das Verhalten der Person am Steuer beobachtet.
  • Ein erweiterter Kopfaufschlagschutzbereich bzw. Fußgängerschutz. Fahrzeuge müssen so konstruiert und gebaut sein, dass sie einen erweiterten Kopfaufprallschutzbereich bieten, um Fußgänger bei einem Unfall weniger stark zu verletzen.
  • Ein Notfall-Spurhalteassistent muss nun auch in Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung ab Werk eingebaut sein. Für Fahrzeuge mit elektromotorischer Lenkhilfe wurde dieses System bereits zum 7. Juli 2024 Pflicht für die Erstzulassung.

Österreich plant ein Gesetz, das es Städten erlaubt, Zufahrtsverbote per Kamera zu überwachen. Wichtig: Das soll auch für ausländische Kennzeichen gelten. Bei unberechtigter Einfahrt drohen Geldstrafen und wer eine Lenkerauskunft nicht erteilt, riskiert eine Strafe von bis zu 2180 Euro. Beschilderungen und Info-Zusatztafeln sind vorgesehen. Das bedeutet: Vor der Reise unbedingt die Beschilderung prüfen! Gegebenenfalls ist eine Zufahrtsberechtigung zu beantragen. Wichtig: Die Auskunftspflicht trifft den Halter, unabhängig davon, wer gefahren ist. Wer nicht reagiert, riskiert eine zusätzliche Verwaltungsstrafe.

Kroatien stellt die Autobahnmaut im Herbst 2026 auf ein digitales System um. Künftig nutzen Autofahrer eine E-Vignette oder eine Mautbox und zahlen streckenabhängig. Venedig erhebt 2026 an 60 Tagen die Tageseintrittsgebühr. Also sollte das Zeitfenster vorab online beim städtischen Portal "cda.ve.it" gebucht und die Buchung beziehungsweise der QR-Code mitgeführt werden, sonst kann es bei Kontrollen teuer werden. Sogar dreistellig. In Spanien muss bei Unfällen oder Pannen ein gelbes Blinklicht anstelle des Warndreiecks aufgestellt werden. Reisende, die mit dem eigenen Auto in Spanien unterwegs sind, betrifft diese Regelung allerdings nicht. Die Neuregelung gilt nur für in Spanien zugelassene Fahrzeuge, also auch Mietwagen. Diese müssen dann von den Vermietern entsprechend ausgerüstet sein. England und Wales planen, die gesetzliche Promillegrenze für Autofahrer von 35 auf 22 Mikrogramm pro 100 Milliliter Atemluft zu senken.

(fpi)