EU eröffnet Verfahren gegen Google: KI wettbewerbswidrig?

In einem formellen Verfahren untersucht die EU-Kommission, ob Googles Nutzung fremder Inhalte für KI-Dienste dem Wettbewerb schaden.

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(Bild: Bubble_Tea Stock/Shutterstock.com)

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Schadet Google dem Wettbewerb mit seinen KI-Diensten? Das befürchtet die EU-Kommission und hat deshalb ein formelles Verfahren eingeleitet. Es geht um die Inhalte, die Verlage und Webseitenbetreiber erstellen. Google nutzt sie für seine KI-Dienste – konkret etwa die KI-Übersicht in der Suche und den KI-Modus. Dadurch fehlt den Inhalteerstellern der Klick auf ihre Webseite. Und damit auch die Möglichkeit, Geld mit Werbung auf der eigenen Webseite zu verdienen.

Der EU-Kommission geht es jedoch nicht nur um die Verlage und Content-Creator. Sie hat auch andere KI-Anbieter und Entwickler im Blick. Denn diesen erschwert Google potenziell den Zugang zu den Inhalten. Der Vorwurf lautet auch wieder einmal, Google nutze seine marktbeherrschende Stellung aus.

Betroffen sind auch die Ersteller von YouTube-Videos. Die dort enthaltenen Informationen und Inhalte nutzt Google ebenfalls für eigene KI-Dienste. Zudem führt die EU-Kommission hier auf, dass Google die Videos für das Training der eigenen KI-Modelle nutzt. Es ist nicht möglich, Videos bei YouTube zu veröffentlichen, ohne damit auch das Einverständnis zu geben, dass Google die Inhalte anderweitig nutzen darf. Auch hier heißt es, würden andere KI-Entwickler benachteiligt, weil ihnen eine solche Nutzung untersagt ist.

Dabei kompensiert Google die Nutzung der Inhalte weder bei YouTube noch von anderen Webseitenbetreibern. Problematisch erachtet die Kommission offenbar auch, dass Google kaum Möglichkeiten schafft, die eigenen Inhalte vor der Nutzung durch Google zu schützen. Denn Google knüpft den Zugang zu den Inhalten an die grundsätzliche Auffindbarkeit in den Suchergebnissen. Das heißt, es gibt keine für Publisher erkennbare Unterscheidung der Crawler. Entweder man lässt alle Google-Crawler zu oder man sperrt sie alle aus – dann taucht die eigene Webseite aber auch nicht mehr in den Google-Suchergebnissen auf.

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Eine formelle Untersuchung der Kommission bedeutet zunächst, dass Google sich zu Fragen und Vorwürfen äußern kann. Google sagt dazu in einer Stellungnahme: „Diese Beschwerde riskiert, Innovationen in einem Markt zu ersticken, der wettbewerbsintensiver denn je ist. Europäerinnen und Europäer haben ein Recht darauf, von den neuesten Technologien zu profitieren. Wir werden weiterhin eng mit der Nachrichten- und Kreativbranche beim Übergang ins KI-Zeitalter zusammenarbeiten.“

In einem weiteren Verfahren begutachtet die Kommission derzeit, ob Googles Suchmaschine Inhalte beziehungsweise Webseiten diskriminiert. Googles Begründung, aus technischen Gründen Webseiten schlechter zu ranken, sei demnach vorgeschoben. 2,96 Milliarden Euro muss Google außerdem wegen eines Verstoßes gegen europäisches Wettbewerbsrecht im Anzeigenmarkt bezahlen. Google habe seine Stellung missbraucht, indem es eigene Anzeigentechnologie gegenüber Wettbewerbern bevorzugt hat, so die Begründung.

Und auch in den USA hat sich Google einigen Verfahren gegenübergesehen. Nachdem richterlich festgestellt wurde, dass Google eine Monopolstellung innehat, kam es zu Auflagen, die der Konzern nun erfüllen muss. Im Raum stand auch die Aufspaltung, um diese ist Google jedoch drumherum gekommen. Dafür muss Google etwa die Daten aus der Suche mit anderen Unternehmen teilen. Das ist vielen Beobachtern des Prozesses allerdings deutlich zu milde.

Zudem klagen in den USA Verlage, dass ihnen Klicks und Werbeerlöse seit der Einführung der KI-Übersichten wegbrechen.

(emw)