Deutsche eID-Karte als Geldwäsche-Hilfe kritisiert

EWR-Bürger können sich in Deutschland einen elektronischen Ausweis lösen. Laut einer Recherche prüfen aber nicht alle Einwohnermeldeämter ordentlich.

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Projektion einer digitalen Identität auf einer Karte, die von einer Hand gehalten wird. In der anderen Hand der Person befindet sich wohl ein Smartphone.

Symbolbild

(Bild: Shutterstock.com/Kitinut Jinapuck)

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Seit 2021 gibt es in Deutschland eID-Karten, die zum Online-Nachweis der eigenen Identität und Adresse gereichen. Sie kosten 37 Euro, gelten zehn Jahre und können von nicht-deutschen EWR-Bürgern ab 16 Jahren bei Einwohnermeldeämtern gelöst werden. Ein Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) übt nun Kritik an der Handhabe der Ausstellung: Viele Ämter prüfen demnach die Identität der Antragsteller unzureichend, sodass sich Geldwäscher und anderen Kriminelle mit gefälschten oder gestohlenen ausländischen Ausweisen eID-Karten lösen könnten.

Muster einer eID-Karte

(Bild: Bundesministerium des Innern)

Antragsteller müssen für eine deutsche eID-Karte persönlich auf einem Einwohnermeldeamt vorsprechen und sich ausweisen. Allerdings hätten viele Meldeämter keine Prüfgeräte, um die Echtheit des vorgelegten Ausweises zu prüfen, weil diese Geräte teuer sind. Auch biometrische Abgleiche oder die Überprüfung, ob der vorgelegte Ausweis als gestohlen gemeldet ist, gehören nicht zum notwendigen Prüfregime, schließlich handelt es sich nicht um ein Reisedokument.

Der SZ-Bericht zitiert als Beispiel die Polizei Berlins: „Ein Abgleich biometrischer Daten oder ein Abgleich mit dem europäischen Dokumenten-Fahndungsbestand findet nicht statt. Nicht alle Meldebehörden sind mit Dokumentenprüfgeräten ausgestattet.“ Das Bundesinnenministerium hat die Zeitung darauf hingewiesen, dass diese Regelungen Aufgabe der Länder seien, die das sicherlich gewissenhaft erledigen würden.

Ist die Karte einmal ausgestellt, kann sie beispielsweise zur Online-Eröffnung von Bankkonten genutzt werden. Einfache Kriminelle würden mit gefälschten oder gestohlenen Dokumenten eID-Karten unter falscher Identität lösen, um damit Bankkonten mit Überziehungsrahmen zu eröffnen. Der Rahmen wird ausgereizt, dann verschwindet der virtuelle Kunde, die Bank bleibt auf dem Schaden sitzen.

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Fortgeschrittenere Kriminelle würden unter fremder Identität Bankkonten und Firmengeflechte für Geldwäsche oder komplexere Betrugsmodelle hochziehen. Da die eID-Karten für den Online-Einsatz konzipiert sind, können sie einfach weitergegeben werden. Foto oder biometrische Daten sind nicht enthalten, zumal deren Abgleich online schwierig ist.

Auf der eID-Karte werden folgende Daten sowohl aufgedruckt als auch auf dem enthaltenen Chip gespeichert: Kartennummern, Familienname, Geburtsname, Vornamen, etwaige Doktorgrade, Tag und Ort der Geburt, Anschrift, oder, falls zutreffend, die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“, Staatsangehörigkeit, gegebenenfalls Ordensname oder Künstlername, die Art des vorgelegten Ausweisdokuments sowie das Ablaufdatum der eID-Karte.

Die Ausstellung an Personen ohne deutschen Wohnsitz ist gewollt, weil gerade diese mithilfe der eID-Karte deutsche Behördenwege bewältigen können sollen. Der Chip kann mittels Lesegerät oder NFC-fähigem Smartphone ausgelesen werden, wobei eine sechsstelligen Nummer (PIN) eingegeben werden muss.

(ds)