WhatsApp: EU-Kommission prĂĽft weiterhin Einstufung als VLOP
WhatsApp droht seit Längerem eine Einstufung als sehr große Online-Plattform nach dem DSA. Die EU-Kommission „befasst sich aktiv“ mit der Frage.
Metas WhatsApp Messenger ist auf den meisten Smartphones zu finden
(Bild: heise online)
Einem Reuters-Bericht zufolge beschäftigt sich die EU-Kommission aktuell damit, ob WhatsApp als „sehr große Online-Plattform“ unter dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) einzustufen ist. Im Falle einer solchen Einstufung müsste WhatsApp strengere Anforderungen erfüllen, etwa regelmäßige Risikobewertungen zur Verbreitung schädlicher und illegaler Inhalte. An sich fallen private Messenger nicht unter den DSA, wie Kommissionssprecher Thomas Regnier gegenüber Reuters erklärt. Allerdings verhielten sich öffentliche WhatsApp-Kanäle eher wie Social-Media-Plattformen und könnten vom DSA erfasst werden.
Die Frage ist nicht neu, schon Anfang 2025 meldete WhatsApp 46,8 Millionen monatlich aktive Nutzer aus der EU in seinen Kanälen. Das liegt deutlich über dem Wert von 45 Millionen, den der DSA als Grenze für sehr große Online-Plattformen (very large online platform, VLOP) definiert, weshalb seit damals eine Einstufung als VLOP im Raum steht. In der Folgemeldung vom August 2025 war die Zahl dann bereits auf 51,7 Millionen gestiegen, doch zu einer Einstufung als VLOP kam es bislang nicht.
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2026 mehr DSA-Durchsetzung
Das könnte sich im neuen Jahr ändern. Die EU-Kommission will den DSA (und den Digital Markets Act, DMA) künftig entschiedener durchsetzen, müsste dafür aber definieren, wie genau das private Messaging WhatsApps von den öffentlichen Kanälen zu trennen ist. Gegenüber Reuters sagte Regnier lediglich, dass sich die Kommission aktiv mit der Frage dieser Aufteilung befasse und er „eine zukünftige Einstufung“ der Kanäle als VLOP „nicht ausschließen würde“.
Falls es dazu kommt und WhatsApp gegen die erweiterten Pflichten von VLOPs verstößt, drohen Meta, dem Besitzer des Dienstes, empfindliche Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes. Im Dezember 2025 hatte die EU die erste Geldstrafe nach dem DSA verhängt: Elon Musks Plattform X muss wegen mehrerer Verstöße 120 Millionen Euro zahlen; gemessen am Umsatz eine eher moderate Strafe, allerdings laufen weitere Untersuchungen bezüglich anderer möglicher Verstöße von X noch.
Grundsätzlich hat Meta bereits Erfahrung mit den Pflichten von VLOPs. Zwei anderen Dienste des Unternehmens, Facebook und Instagram, finden sich schon seit April 2023 auf der Liste der EU-Kommission, die aktuell insgesamt 24 VLOPs und VLOSEs (Very Large Online Search Engines, sehr große Online-Suchmaschinen) umfasst.
(syt)