Urteil wegen irrefĂĽhrendem Buchungsportal, Docotlib geht in Berufung
Doctolib darf beim Filter „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ keine Termine von Privatpraxen einblenden.
(Bild: antoniodiaz / Shutterstock.com)
Das Landgericht Berlin II hat dem Arztterminportal Doctolib untersagt, bei aktivem Filter „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ auch Termine von Privatpraxen einzublenden, die gesetzlich Versicherte ausschließlich als Selbstzahler behandeln. Das Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt und wertete die Praxis als irreführende geschäftliche Handlung. „Gesetzlich Versicherte dürfen nicht zur Buchung von Privatsprechstunden und Selbstzahlerterminen verleitet werden“, so die vzbv.
Der Filter wecke die berechtigte Erwartung, dass ausschließlich Arzttermine angezeigt werden, die ohne private Vorauszahlung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können. Diese Erwartung werde enttäuscht, wenn Nutzerinnen und Nutzer dennoch Termine bei Privatpraxen angezeigt bekämen, bei denen gesetzlich Versicherte nur gegen Selbstzahlung – teils mit Vorkasse – behandelt werden. Ein späterer Warnhinweis im Buchungsprozess reiche nicht aus, da die Irreführung bereits mit der Anzeige der Termine beginne.
Doctolib widerspricht
Doctolib wurde zur Unterlassung verurteilt und muss unter anderem die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil vom 18. November 2025 (Az. 52 O 149/25) ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt, „da wir nach wie vor eine abweichende Rechtsauffassung vertreten. Unsere Suchfunktion bildet das gesetzlich verankerte Wahlrecht der Patient:innen zutreffend ab und kann unserer Meinung nach nicht als irreführend eingestuft werden – dies alleine aufgrund der eindeutigen und mehrfach vorhandenen Hinweise. Auch gesetzlich Versicherte haben in Deutschland das Recht, sich auf Selbstzahlerbasis behandeln zu lassen“.
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Der vzbv fordert vor diesem Hintergrund klare Mindeststandards fĂĽr kommerzielle Arztterminplattformen. Selbstzahler- und Privatsprechstunden mĂĽssten eindeutig gekennzeichnet werden und dĂĽrften gesetzlich Versicherten nur dann angezeigt werden, wenn diese dem ausdrĂĽcklich zustimmen.
Im August 2025 hatte die Bundesregierung bereits eingeräumt, Probleme bei Arzttermin-Buchungsportalen zu beobachten und darüber mit „relevanten Akteuren“ im Austausch zu stehen. Anlass war eine Kleine Anfrage der Grünen. Im April 2025 hatte die vzbv die Unterlassungsklage gegen Doctolib eingereicht.
Bei Datenschützern wird der Terminservice-Dienst viel diskutiert. Kritisiert wird vor allem, dass die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten durch das Unternehmen zu umfangreich und nicht transparent genug sei. In den Tätigkeitsberichten der Berliner Datenschutzbeauftragten kommt Doctolib seit 2019 vor, da regelmäßig Beschwerden eingehen – etwa aufgrund von Unklarheiten bei der Datenverarbeitung. Geregelt ist allerdings inzwischen, dass sich die federführende Aufsichtsbehörde in Frankreich befindet.
Nach eigenen Angaben nutzen bereits 25 Millionen Patienten Doctolibs Dienste. KĂĽrzlich hat das Unternehmen zudem verkĂĽndet, sein Angebot fĂĽr Arztsoftware weiter auszubauen und bietet ein Praxisverwaltungssystem an.
(mack)