Tschechien: Oberster Gerichtshof kippt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Nach langem Rechtsstreit hat der Nejvyšší soud die staatliche Praxis des Protokollierens von Nutzerspuren für illegal erklärt und die Privatsphäre gestärkt.

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Frau mit Smartphone und Herbstblättern vor der Teynkirche in Prag

(Bild: Alliance Images / Shutterstock.com)

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Millionen von Tschechen waren über Jahre hinweg einer gesetzlich verordneten Überwachungsmaßnahme ausgesetzt, die der Oberste Gerichtshof als rechtswidrig eingestuft hat. Der Nejvyšší soud bestätigte in einem Urteil vom 8. Januar (Az.: 30 Cdo 2556/2025), dass die nationale Vorschrift zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstoße. Damit endete ein langjähriger Prozess, den der Journalist Jan Cibulka mit Unterstützung der Datenschutzorganisation IuRe gegen das Ministerium für Industrie und Handel geführt hatte.

Im Zentrum des Falls stand die Pflicht für Telekommunikationsanbieter, Verbindungs- und Standortdaten aller Nutzer sechs Monate lang präventiv aufzubewahren. Erfasst wurde dabei zwar nicht der Inhalt der Kommunikation, aber wer mit wem wann und von wo aus telefonierte oder Textnachrichten austauschte. Diese Metadaten erlauben laut dem Gericht sensible Rückschlüsse auf das Privatleben nahezu aller Bürger. Polizei und Geheimdienste konnten auf diese Informationen zugreifen, ohne dass im Einzelfall eine konkrete Bedrohung vorliegen musste.

Die Richter stellten klar, dass eine solche anlasslose und flächendeckende Speicherung nur in Ausnahmefällen zulässig sei. Dies gelte etwa bei einer unmittelbaren und realen Bedrohung der nationalen Sicherheit. Da das tschechische Gesetz die Datensammlung aber pauschal und ohne Rücksicht auf die Sicherheitslage anordnete, verletzt es laut dem Urteil die E-Privacy-Richtlinie der EU. Das Gericht wies das Argument des Staates zurück, wonach die aktuelle globale Sicherheitslage – etwa durch den Krieg in der Ukraine – eine solche Überwachung rechtfertige.

Das Verfassungsgericht hielt auch fest, dass bereits das bloße Gefühl des Überwachtwerdens und der damit einhergehende Kontrollverlust über die eigenen Daten einen entschädigungspflichtigen, immateriellen Schaden darstellen. Für Journalisten wie Cibulka wiegt dieser Eingriff besonders schwer, da der Schutz von Informanten durch die unkontrollierte Datenspeicherung untergraben worden sein könnte. Infolge des Urteils ist das Ministerium nun zu einer offiziellen Entschuldigung gegenüber dem Kläger verpflichtet.

Die Entscheidung rückt Tschechien näher an die Datenschutzstandards anderer EU-Staaten wie Deutschland oder Belgien, in denen ähnliche Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung bereits durch Gerichte gestoppt oder stark eingeschränkt wurden. Bürgerrechtler drängen auf eine schnelle Gesetzesreform, um die massenhafte Datensammlung zu beenden und den Zugriff der Behörden auf das notwendige Maß zu beschränken.

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Hierzulande treibt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aktuell die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen voran. Auch die EU-Kommission plant eine neue EU-weite Initiative auf diesem umstrittenen Gebiet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte eine frühere einschlägige Richtlinie schon vor Jahren für nichtig und lockerte seine Rechtsprechung mit der Zeit nur teilweise – etwa mit Blick auf IP-Adressen. Die Luxemburger Richter betonen immer wieder, dass ein solches grundrechtsrelevantes Ermittlungsinstrument auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden müsse.

(wpl)