Dashboard Digitale Verwaltung: Wie Ihr Bundesland und Ihr Landkreis abschneiden

Ein "Dashboard" der Bundesregierung verrät, wie es um die Digitalisierung der Verwaltung bestellt ist – wenn man die teils verwirrenden Angaben einordnen kann.

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Screenshot des Online-Dashboards
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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wie weit ist Deutschland in Sachen Digitalisierung? Welche Bundesländer sind Vorreiter, welche zuckeln hinterher? Was geht in meinem Landkreis oder meiner kreisfreien Stadt digital, was nicht? Antworten auf solche Fragen soll das "Dashboard Digitale Verwaltung" der Bundesregierung liefern. Das mächtige Tool aggregiert und visualisiert Daten aus zahlreichen Quellen wie dem "Portalverbund Online-Gateway" mit über 3,5 Millionen Einträgen. Nebenbei vermittelt es anschaulich, welche Mammutaufgabe die Digitalisierung der Verwaltung darstellt.

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Doch es ist nicht einfach, die Angaben des Dashboards zu interpretieren. Dort ist etwa die Rede von „Verwaltungsleistungen“, „Onlinediensten“ und „Reifegraden“. Zusätzlich verwirren Angaben wie jene, dass ein Onlinedienst, etwa für die Ummeldung, in einem bestimmten Kreis oder Bundesland zu „4 %“ verfügbar ist. Im Folgenden erklären wir, was hinter solchen Begriffen und Werten steckt.

Auf seiner Startseite zeigt das Dashboard eine Deutschlandkarte, die die "Online-Verfügbarkeit aller Verwaltungsleistungen" anzeigt. Auf Ebene der Bundesländer ist demnach Hamburg aktuell der Spitzenreiter mit 1618 Leistungen, dicht gefolgt von NRW mit 1556 und Bayern mit 1442.

Wichtig zu wissen ist, dass die genannten Werte nur Leistungen umfassen, die im Bundesland (oder Kreis) flächendeckend online sind. Selbst wenn eine Leistung in 99 Prozent der zugehörigen Kommunen online ist, zählt sie nicht als flächendeckend. Das Dashboard verrät lediglich, wie viele zusätzliche Leistungen "in mindestens einer Kommune" online sind. Bezogen auf den Bevölkerungsanteil, der tatsächlich Onlinedienste nutzen kann, könnte das Ranking also auch anders aussehen.

Und was ist überhaupt eine „Verwaltungsleistung“? Dahinter verbergen sich kleinteilig definierte Handlungen aus dem „Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung“ (LeiKa). Will man sich zum Beispiel online ummelden, erledigt die Verwaltung im Hintergrund gleich ein halbes Dutzend Verwaltungsleistungen, etwa „Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz“ und „amtliche Meldebestätigung Ausstellung“. Laut der OZG-Informationsplattform sind im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes insgesamt 8039 Verwaltungsleistungen relevant. Sollen alle diese Leistungen flächendeckend online gehen, ist also auch in Hamburg noch viel zu tun.

Doch was genau geht wo online, was nicht? Das verrät das Dashboard im Bereich „Onlinedienste“ immerhin für 45 handverlesene, wichtige Dienste. Dazu gehören etwa die Ummeldung oder die Unternehmensanmeldung.

Hier zeigt eine Karte, wie weit Bundesländer und Kreise bei der Digitalisierung dieser 45 wichtigen Dienste sind. Hier tauchen auch die eingangs erwähnten, verwirrenden Angaben auf, wie etwa die Verfügbarkeit der Online-Ummeldung zu „0,6 %“ im Landkreis Prignitz. Solche Werte entstehen, weil zu Onlinediensten wie der Ummeldung mehrere Verwaltungsleistungen gehören und weil zu den Kreisen viele Kommunen gehören. Ist etwa nur eine von sechs Leistungen in einer von 138 Gemeinden verfügbar, landet man kreisweit betrachtet bei einer Verfügbarkeit von 0,1 Prozent (1 / (6*138)).

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Alle Kommunen und alle Leistungen werden dabei stets gleich gewichtet, die Einwohnerzahl spielt bislang keine Rolle bei der Darstellung der Karten.

Onlinedienste, die nicht genutzt werden, bringen wenig. Aus diesem Grund soll das Dashboard im Bereich „Nutzung“ auch Nutzungszahlen liefern. „Soll“, denn bislang gibt es solche Zahlen nur für sehr wenige Dienste. In vielen Fällen stößt man lediglich auf die Aussage, dass noch keine Daten vorliegen. Gibt es Zahlen, sind diese häufig nicht aktuell. So meldet das Dashboard zum Beispiel für die Ummeldung aktuell nur die Zahlen bis Oktober 2025.

Interessant sind aber auch die Angaben zum Reifegrad der Verwaltungsleistungen. So erfährt man zum Beispiel, dass „Bauvorbescheid und Baugenehmigung“ aus 26 Einzelleistungen bestehen, von denen 24 lediglich Reifegrad 2 aufweisen. Reifegrad 2 bedeutet: „Eine Online-Beantragung ist grundsätzlich möglich. Nachweise können regelmäßig noch nicht online übermittelt werden.“

Die Angaben zu den Reifegraden lassen zumindest erahnen: Bis zu einer echten Ende-zu-Ende-Digitalisierung und „Once-Only“ ist es noch ein weiter Weg. Die Reifegrade werden in den Übersichtskarten des Dashboards nicht berücksichtigt. Diese verraten also nicht, wie digital und wie effizient die Behörden intern arbeiten.

Für Feinschmecker der Verwaltungsdigitalisierung bietet das Dashboard eine Exportfunktion. Hier kann man tagesaktuelle Rohdaten aus dem Portalverbund Online-Gateway (PVOG) herunterladen und in diesen herumwühlen, um zum Beispiel auf Ebene einzelner Kommunen zu recherchieren. Weitere Informationen zum Dashboard liefert ein aktuelles Handout (PDF) des zuständigen Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS).

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(cwo)