Deutschland-Stack 2.0: Vom abstrakten Fundament zum digitalen Betriebssystem

Nach der ersten Konsultationsrunde schärft der Bund das Gesamtbild für die nationale Cloud- und IT-Infrastruktur nach – mit neuen Schwerpunkten wie KI-Agenten.

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Illustration einer deutschen Flagge auf einem Schaltkreis

(Bild: LongQuattro/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das politische Prestigeprojekt Deutschland-Stack, das eine wichtige Basis einer technologisch souveränen Bundesrepublik werden soll, verlässt die Phase der rein konzeptionellen Überlegungen. Nachdem im Herbst eine breite Beteiligung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft erste Weichen stellte, präsentiert das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) jetzt ein aktualisiertes Gesamtbild.

Die neue Skizze vom Freitag zeigt eine umfangreiche Weiterentwicklung gegenüber dem ersten Aufschlag vom Oktober. War die ursprüngliche Fassung noch stark von abstrakten Zielen wie der „europäischen Souveränität“ und allgemeinen „Wiederverwendbarkeit“ geprägt, liest sich das aktuelle Dokument wie ein technisches und strategisches Lastenheft für ein modernes Staats-Betriebssystem.

Der direkte Vergleich zur alten, deutlich kürzeren Version des „Gesamtbildes“ macht deutlich, dass die Bundesregierung auf die Kritik der ersten Beteiligungsrunde reagiert hat. So lag der Fokus vor wenigen Monaten etwa noch vage auf „wiederverwendbaren technischen Bausteinen“ und einer allgemeinen Verknüpfung mit Ansätzen wie „Government-as-a-Platform“. Der aktuelle Entwurf ist wesentlich stärker in den politischen Realitäten der neuen Legislaturperiode verankert.

Das neue Gesamtbild stützt sich so etwa explizit auf die Modernisierungsagenda von Bund und Ländern sowie auf Beschlüsse der Digitalministerkonferenz und des IT-Planungsrats. Damit rückt die politische Verbindlichkeit in den Vordergrund: Der Bund will demnach den Plattformkern bereitstellen und verpflichtend vorgeben sowie für ein zentrales Cloud-Hosting-Angebot sorgen, um die bisherigen Lock-in-Effekte und den föderalen Flickenteppich zu überwinden.

Hinzugekommen im vorgesehenen Tech-Stack ist der Ausbau des Bereichs Künstliche Intelligenz. Während die erste Version KI nur am Rand erwähnte, setzt das Update auf gehypte Ansätze wie Agentic AI. Dabei geht es nicht mehr nur um einfache Sprachmodelle, sondern um autonome Agenten, die über standardisierte Protokolle wie das Model Context Protocol (MCP) oder das Autonomous Agent Protocol (ANP) miteinander kommunizieren sollen.

Dieser „Agent-to-Agent“-Ansatz (A2A) markiert einen Paradigmenwechsel: Die Verwaltung soll künftig nicht mehr nur digitale Formulare anbieten, sondern durch vernetzte, intelligente Systeme proaktiv handeln können. Ergänzt wird dies durch den Fokus auf semantische Technologien. Deren Aufgabe ist es, eine einheitliche Dateninterpretation über alle föderalen Ebenen hinweg sicherzustellen.

Die Neuaufnahme definiert Leitplanken wie „API-First“, „DevSecOps by Default“ und das Prinzip „Made in EU“ für Marktlösungen. Dazu kommt eine Priorisierung: Eigenentwicklungen sollen vorrangig als Open Source realisiert werden. Beim Zukauf von Marktlösungen sind europäische Anbieter zu bevorzugen, sofern sie die Souveränitätskriterien erfüllen.

Damit adressiert das Ministerium zumindest teilweise eine Forderung der Open Source Business Alliance (OSBA). Der Verband warnte im Vorfeld davor, den D-Stack zu einem Vehikel für „Souveränitäts-Washing“ durch proprietäre Softwareanbieter verkommen zu lassen. Die OSBA und die Free Software Foundation Europe (FSFE) verlangten in ihren Stellungnahmen, dass echte digitale Souveränität zwingend die vier Freiheiten der freien Software voraussetzt. Herausgekommen ist, dass Open Source zumindest als Primärlösung für den Plattformkern und die Integrationselemente festgeschrieben werden soll.

Trotz der technischen Schärfung bleiben organisatorische Hürden. Digitalstaatssekretär Markus Richter betont, dass die Exekutive mit einer zweiten Konsultationsrunde einen wichtigen Schritt hin zu einer interoperablen Verwaltung gehe und bewusst den offenen Dialog suche. Doch die Wirtschaft mahnt, rasch Nägel mit Köpfen zu machen.

Der Branchenverband Bitkom lobt so zwar das bisherige Tempo und die Einbeziehung externer Expertise, fordert aber zugleich eine verbindliche Pflicht für Länder und Kommunen zur Nutzung des Stacks. Nur wenn der föderale Unterbau die Komponenten auch tatsächlich integriere, könne eine echte Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung gelingen. Der D-Stack dürfe kein optionales Buffet bleiben, sondern müsse zur gemeinsamen technischen Basis werden.

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Strukturell hat das BMDS das Gesamtbild in vier strategische Säulen gegliedert: Eine exzellente Nutzererfahrung für Bürger und Wirtschaft, ein stabiler Plattformkern als Basis, der konsequente Einsatz von KI und Daten sowie die Sicherung der digitalen Souveränität. Das Ressort räumt ein, dass die bisherigen Kriterien keinen Detailgrad aufwiesen, der für automatisierte Compliance-Prozesse tauge. Stattdessen seien die Maßstäbe auf essenzielle Punkte konsolidiert worden, um vorerst eine klare Orientierung zu bieten. An der technischen Verknüpfung einzelner Standards werde weiter gearbeitet.

Bis 2028 sollen konkrete Angebote für alle föderalen Ebenen bereitstehen. Der Weg dorthin führt über den Marktplatz Deutschland Digital und das Portal für die deutsche Verwaltungscloud, die als zentrale „Managed-Services-Plattformen“ fungieren sollen.

Mit der nun gestarteten finalen Konsultationsphase, die bis zum 31. März läuft, steht der D-Stack vor seiner ersten Bewährungsprobe in der Praxis. Es bleibt abzuwarten, ob die ambitionierten Pläne für Agenten-KI und offene Schnittstellen auf offene Ohren stoßen und den Aufprall auf die föderale Realität überstehen.

(vbr)