Staatstrojaner: Bürgerrechtler rufen den Menschenrechtsgerichtshof an

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Hacking-Befugnisse der Geheimdienste abgewiesen. Datenschützer suchen nun Rechtsschutz in Straßburg.

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(Bild: kirill_makarov/Shutterstock.com)

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Der juristische Konflikt über den Einsatz von Staatstrojanern durch deutsche Geheimdienste erreicht eine neue Ebene. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht. Dieser Schritt folgt auf eine Enttäuschung in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im September ab, die Verfassungsbeschwerde der Organisation gegen das novellierte Artikel-10-Gesetz zur Entscheidung anzunehmen. Damit bleibt eine gesetzliche Vorgabe in Kraft, die das digitale Fernmeldegeheimnis nach Ansicht der Beschwerdeführer in seinem Kern erschüttert.

Die Auseinandersetzung entzündet sich an der im Juli 2021 verabschiedeten Novelle des Artikel-10-Gesetzes. Diese Reform markierte eine Zäsur, da sie erstmals allen 19 Geheimdiensten des Bundes und der Länder den Einsatz von Spionagesoftware erlaubte. Mit diesen Trojanern können Agenten im Rahmen einer erweiterten Quellen-Telekommunikationsüberwachung digitale Endgeräte hacken, Daten auslesen und die gesamte Kommunikation mitverfolgen. Die GFF moniert, dass das Gesetz kaum nennenswerte Voraussetzungen für den Einsatz dieser Technologie vorsehe. Die Bürgerrechtler werfen dem Gesetzgeber vor, die Dienste technisch aufzurüsten, ohne gleichzeitig einen effektiven Kontrollrahmen zu schaffen.

In Straßburg will die GFF feststellen lassen, dass diese Befugnisse das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Privatleben verletzen. Dieses schließt den Schutz der Telekommunikation ein. Jürgen Bering, Verfahrenskoordinator bei der GFF, meint: „Geheimdienste dürften nicht sich selbst überlassen werden, wenn sie über Instrumente zur Massenüberwachung verfügen.“ Gerade bei solch invasiven Werkzeugen seien besonders strenge Regeln und wirksame Grenzen unverzichtbar.

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Ein zentrales Argument betrifft die allgemeine IT-Sicherheit. Staatstrojaner funktionieren meist durch das Ausnutzen von Sicherheitslücken. Dies schafft für den Staat einen problematischen Anreiz: Anstatt solche Hintertüren den Herstellern zu melden, damit sie zum Schutz aller Nutzer geschlossen werden, halten die Dienste sie geheim. Die GFF sieht darin eine Missachtung der staatlichen Schutzpflicht. Mit ihrer Initiative SpywareShield fordert die Organisation auch ein verbindliches Schwachstellenmanagement durch den Staat.

Hinter der Beschwerde steht eine breite Allianz aus Journalisten, Anwälten, IT-Experten und Aktivisten, die bereits 2022 den Weg nach Karlsruhe gesucht hatten. Die GFF blickt auf eine Reihe juristischer Erfolge zurück, konnte etwa ein wegweisendes Urteil zum BND-Gesetz im Jahr 2020 erstreiten. Dass die Karlsruher Richter nun beim Thema Staatstrojaner eine inhaltliche Prüfung verweigerten, zwingt die Bürgerrechtler in die nächste Instanz. In einem separaten Verfahren hat die GFF ebenfalls bereits den EGMR angerufen, um gegen den Einsatz des Bundestrojaners speziell durch den BND vorzugehen.

(mki)