FAQ: Führerschein-Dokument läuft ab - was nun?

Im Januar 2026 wurden wieder einige Führerschein-Dokumente ungültig. Wir klären, wer betroffen ist, was beachtet werden sollte und was das kostet.

vorlesen Druckansicht 66 Kommentare lesen
Führerschein

(Bild: Florian Pillau / heise Medien)

Lesezeit: 5 Min.
close notice

This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wann läuft mein Führerschein ab?

Ganz genau genommen: gar nicht. Anders als in der Vergangenheit hat nur das Dokument selbst keine unbegrenzte Gültigkeit mehr. Das heißt, auch wenn Sie nicht umtauschen, verlieren Sie nicht die Fahrerlaubnis an sich, sondern haben nur ein ungültiges Dokument. Wann getauscht werden muss, hängt vom Datum der Ausstellung des Führerscheins ab.

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhaber, die bis 1952 geboren wurden, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Schon abgelaufen sind Führerschein-Dokumente, die bis 2001 ausgestellt wurden.

Warum müssen die alten Führerscheine umgetauscht werden?

Im Dezember 2006 wurde die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedet, die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis 2033 alle Führerscheine auf einen aktuellen Stand zu bringen. Die neuen Dokumente sollen fälschungssicherer sein als die bisherigen und Kontrollen durch einheitliche Ausführungen europaweit erleichtern. Grundsätzlich sind alle Führerscheine, die nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, nur noch 15 Jahre gültig. Das betrifft auch die Führerscheine, die nun eingetauscht werden.

Was brauche ich, um einen neuen FS zu beantragen?

Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externes YouTube-Video (Google Ireland Limited) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Google Ireland Limited) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bei welcher Behörde muss ich den Führerscheinumtausch beantragen?

Dafür ist die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig. Falls Sie sich unsicher sind, finden Sie die Behörde, indem Sie im Bundesportal das Stichwort „Führerschein“ und Ihre Postleitzahl eingeben. Außerdem stellt das Kraftfahrtbundesamt eine Liste der Fahrerlaubnisbehörden im PDF-Format auf seiner Webseite bereit.

Kann ich den Umtausch auch online beantragen?

Das hängt davon ab, ob die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen Onlinedienst für den Führerscheinumtausch anbietet. Ob das der Fall ist, sollten Sie auf der Webseite der Behörde prüfen. Im Idealfall verlinkt auch das erwähnte Bundesportal auf den Onlinedienst Ihrer lokalen Behörde. Achten Sie darauf, dass der Onlinedienst sich wirklich auf den Umtausch des Führerscheins bezieht, nicht auf eine Erstausstellung.

Was muss ich bei der Online-Antragstellung beachten?

In vielen Fällen handelt es sich beim Online-Antrag um ein einfaches Formular, in das Sie Ihre persönlichen Daten eingeben. Außerdem muss man in der Regel Fotos des aktuellen Führerscheins, des Personalausweises, ein aktuelles biometrisches Passbild und ein Foto der Unterschrift hochladen.

Sie sollten sich vorab überlegen, ob Sie den Antrag am Smartphone oder am PC ausfüllen möchten. Am Smartphone tippt es sich umständlicher. Wenn Sie Ihre Dokumente mit dem Smartphone fotografieren, haben Sie die Fotos aber gleich auf dem richtigen Gerät und müssen diese nicht erst auf den PC übertragen.

Bevor der Online-Antrag an die Behörde gesendet wird, muss man in der Regel die Antragsgebühr zahlen, etwa über PayPal. Ist der neue Führerschein abholbereit, wird man per Mail informiert und kann das Dokument in der Fahrerlaubnisbehörde abholen. Ihren alten Führerschein sollten Sie zur Abholung mitbringen, damit dieser entwertet werden kann.

Was kostet der Tausch?

Es fällt eine Gebühr von 25,50 Euro nach Ziffer 202.5 der GebOSt an sowie eine Gebühr von einem Euro nach Ziffer 126.2 der GebOSt. Wer sich den Führerschein direkt schicken lässt, muss zusätzlich 6,50 Euro für den Direktversand durch die Bundesdruckerei zahlen. Dazu kommen die Kosten für ein aktuelles, biometrisches Passbild.

Was passiert, wenn ich nach Ablauf der Frist noch keinen neuen Führerschein habe und trotzdem ein Kfz führe?

Das ist keine Straftat, unter die würde das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ fallen. Bei einer Kontrolle kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig werden. Zudem kann es Probleme geben, beispielsweise, wenn Sie einen Mietwagen übernehmen wollen. Falls Sie die Frist für einen Umtausch verpasst haben, können Sie trotzdem jederzeit einen aktuellen Führerschein beantragen.

Muss ich eine weitere Prüfung bestehen?

Nein, der Austausch ist eine rein behördliche Angelegenheit, der die Erlaubnis zum Führen eines Autos oder eines Motorrades an sich nicht verändert. Umgetauscht wird nur das Dokument.

Ist mein Lkw- und Busführerschein auch betroffen?

Für diese Führerscheine gibt es eigene Regeln. Sie sind nur fünf Jahre lang gültig und müssen dann verlängert werden. Für eine Verlängerung nach dem 50. Geburtstag sind zusätzlich ein ärztliches Eignungsgutachten und ein Sehtest erforderlich. Berufskraftfahrer müssen alle fünf Jahre zu einer Weiterbildung.

Wieso Führerscheinumtausch? Kommt nicht sowieso bald der digitale Führerschein?

Die Bundesregierung will tatsächlich ab Ende 2026 eine digitale Variante des Führerscheins anbieten. Diese werden Nutzer in der i-Kfz-App und später voraussichtlich auch in einer EUDI-Wallet-App speichern können. Bei Fahren im Inland kann der Plastik-Führerschein dann zuhause bleiben. Dennoch ersetzt der digitale Führerschein die Plastikkarte nicht vollständig. Um den Führerscheinumtausch kommt man also nicht herum.

(mfz)