iPhone-Daten an Apple trotz Opt-Out: Richter verwirft Teile von Sammelklage
Seit 2022 läuft ein Verfahren von Nutzern gegen Apple, weil dort App-Store-Infos trotz Opt-Out erfasst worden sein sollen. Die Klage kommt nicht vom Fleck.
Auszug aus Apple-Anzeige zum Thema Datenschutz: Analytics trotz Opt-Out?
(Bild: Apple)
Schon seit fast vier Jahren läuft der Versuch, Apple per Sammelklage dazu zu bewegen, weniger iPhone-Daten zu sammeln – oder zumindest eine Entschädigung an die Nutzer zu zahlen, falls dies nachweislich getan wurde. Doch nun hat der zuständige US-Richter zumindest Teile des Klage abgewiesen. Apple hatte stets mitgeteilt, dass die Annahme der Kläger „völlig falsch“ sei. Dem schloss sich der US District Court for the Northern District of California laut einem Bericht des Justizfachdienstes Bloomberg Law nun teilweise an.
Tracking durch den App Store
Bei der Klage geht es unter anderem um die Frage, ob Apple sich an Opt-In/Opt-Out-Regeln hält. Die deutsch-kanadischen Sicherheitsforscher der Gruppe Mysk hatten im Herbst 2022 herausgefunden, dass Apple Analysedaten aus seinem App Store auch dann zu erfassen scheint, wenn Nutzer diesem widersprochen hatten. Dazu gibt es in iOS (und Apples anderen Betriebssystemen) einen zentralen Schalter, der Analytics durch den Konzern aktivieren oder unterbinden soll.
Dass die App-Store-Anwendung auf Apples Server zugreifen muss, liegt schon in der Natur der Sache – diese liefern schließlich deren Inhalte. Allerdings gingen die Requests laut der Mysk-Analyse, die den Datenverkehr entschlüsselt hatte, in beide Richtungen. Es gab demnach Session-IDs, die mit einem Profil verknüpft seien. Es würden Geräteinformationen übertragen, darunter Spracheinstellungen der Tastatur und vorhandener Speicherplatz. Apple speichere zudem, welche App wann und wie lange betrachtet wurde. Ungewöhnliche Analytics-Daten sind das keineswegs, doch sie wurden offenbar eben auch dann erfasst, wenn das Tracking eigentlich abgedreht sein sollte.
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Kläger bekommen einen letzten Versuch
Richter Edward J. Davila entschied laut Bloomberg Law nun am Dienstag, Teile der Sammelklage wegen einer möglichen Verletzung der Privatsphäre abzuweisen. Die Kläger hatten unter anderem Verstöße gegen das kalifornische Gesetz zum Schutz der Privatsphäre, die kalifornische Verfassung und das Gesetz des US-Bundesstaates gegen unlauteren Wettbewerb gestützt. Auch gegen ein Gesetz des US-Bundesstaates Pennsylvania, das elektronische Überwachungsmaßnahmen einschränkt, sollte Apple verstoßen haben.
„Es gibt ernsthafte Zweifel daran, ob die Kläger ihre abgewiesenen Ansprüche angesichts der in diesem Beschluss angesprochenen Mängel ausreichend geltend machen können“, so Davila. Gänzlich gegessen ist das Verfahren für Apple aber dennoch nicht. Er handele lieber übervorsichtig, so der Richter, und erlaube den Sammelklägern, ihre Klage „ein letztes Mal“ abzuändern und neu einzureichen. Die Sammelkläger repräsentieren allesamt Nutzer, die die Analytics-Funktion auf iPhone und iPad abgeschaltet hatten. Die Klage wirft Apple unter anderem vor, Nutzer in die Irre geführt zu haben, indem es ihnen vorgaukelte, dass durch die Deaktivierung verhindert wird, dass Apple Daten aus den eigenen Apps sammelt. Erwähnt werden neben dem App Store auch Apple Music, Apple TV, die Bücher-App und die Aktien-App.
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(bsc)