Britisches Oberhaus will Altersverifikation für VPNs und Social Media

Das britische Oberhaus hat für eine Ausweitung der Altersverifikation gestimmt. VPN-Anbieter sollen künftig prüfen, ob Nutzer minderjährig sind.

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Einschaltoption für ein VPN auf einem Smartphone

(Bild: Primakov / Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das britische Oberhaus hat für eine deutliche Verschärfung der Altersverifikation im Internet gestimmt. Mit 207 zu 159 Stimmen nahmen die Lords das Amendment 92 an, das VPN-Anbieter verpflichtet, wirksame Alterskontrollen für britische Nutzer einzuführen. Damit wird erstmals eine Altersgrenze für VPN-Dienste festgelegt. Ein weiterer Änderungsantrag verbietet unter 16-Jährigen den Zugang zu sozialen Medien.

Die VPN-Dienste sind in Großbritannien in den Fokus gerückt, da sie dazu verwendet wurden, andere Altersgrenzen im Netz, wie etwa für Pornografie-Seiten, auszuhebeln. Amendment 92 zielt darauf ab, die Umgehung des Online Safety Act zu verhindern. Der Gesetzgeber befürchtet, dass Minderjährige mit VPN-Diensten Altersbeschränkungen auf Social-Media-Plattformen aushebeln könnten. Nach der neuen Regelung muss das zuständige Ministerium innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten Vorschriften erlassen, die VPN-Anbietern die Bereitstellung ihrer Dienste an Kinder verbieten. Betroffen sind kommerzielle VPN-Dienste, die in Großbritannien angeboten oder an eine signifikante Anzahl britischer Nutzer vermarktet werden.

Die Regulierungsbehörde Ofcom soll Leitlinien für die Umsetzung entwickeln und die Einhaltung überwachen. Als Kind gilt laut Amendment jede Person unter 18 Jahren. Die geforderte „highly effective age assurance“ könnte Methoden wie den Upload eines Fotos eines Ausweisdokuments, Gesichtserkennung oder Banküberprüfungen umfassen.

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Mit noch deutlicherer Mehrheit von 261 zu 150 Stimmen verabschiedeten die Lords Amendment 94a. Dieser Änderungsantrag verbietet Jugendlichen unter 16 Jahren den Zugang zu „user-to-user services“. Darunter fallen laut Online Safety Act soziale Netzwerke, Messaging-Apps, Foren und Online-Gaming-Plattformen – also Dienste, auf denen Nutzer Inhalte posten, teilen und miteinander interagieren können. Ausgenommen sind E-Mail, SMS, MMS und einzelne Sprachanrufe.

Zwei weitere Amendments hatten keinen Erfolg: Lord Nash zog Amendment 93 zurück, das manipulationssichere Software auf Smartphones und Tablets gegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs gefordert hätte. Er verwies auf laufende Gespräche mit Ministern. Amendment 108 von Lord Storey, das Plattformen erlaubt hätte, eigene Mindestaltersgrenzen festzulegen, wurde abgelehnt.

Die geplanten Regelungen werfen erhebliche Datenschutzfragen auf. VPN-Dienste müssten Nutzer identifizieren und deren Alter überprüfen – genau das Gegenteil dessen, wofür sie entwickelt wurden. Anbieter aus dem Ausland müssten britische Nutzer gesondert behandeln und separate Verifikationssysteme aufbauen, was zu höheren Kosten und potenziellem Nutzerverlust führen könnte. Nach Inkrafttreten des Online Safety Act 2023 stieg die Nachfrage nach VPN-Diensten in Großbritannien bereits massiv an: ProtonVPN meldete einen Anstieg um 1400 Prozent.

Ofcom spielt als Regulierungsbehörde eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Online Safety Act. Die Behörde erstellt Verhaltenskodizes, überwacht deren Einhaltung und kann bei Verstößen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes verhängen oder Dienste blockieren lassen. Für VPN-Provider soll Ofcom nun Leitlinien entwickeln, wie die geforderte Altersverifikation technisch umgesetzt werden kann.

International steht Großbritannien mit solchen Plänen nicht allein da. Frankreich diskutiert derzeit ein Verbot sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige. Australien hat ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt, in dessen Folge mehr als 4,7 Millionen Accounts deaktiviert wurden. Auch Spanien und Griechenland erwägen ähnliche Regelungen mit 16 Jahren als Altersgrenze.

Nach der dritten Lesung im Oberhaus müssen beide Amendments noch das Unterhaus passieren. Dort verfügt die Labour-Regierung über eine Mehrheit und hat bereits angekündigt, die Vorschläge möglicherweise stoppen zu wollen. Die Regierung hat eine Konsultation zu Mindestaltern bei Social Media und VPNs versprochen, möchte aber offenbar nicht vom Parlament zu schnellen Entscheidungen gedrängt werden. Wann und ob die Regelungen tatsächlich in Kraft treten, ist daher noch offen.

(mki)