Länder stimmen Pflicht für Widerrufsknopf in Onlineshops zu

Online-Bestellungen stornieren oder Verträge widerrufen? Künftig per Klick. Ein neues Gesetz bringt auch Patienten-Verbesserungen.

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Online-Shop auf dem Smartphone-Bildschirm

(Bild: Andrey_Popov / Shutterstock.com)

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  • dpa

Wer beim Online-Shopping oder einem Vertragsabschluss falsch abgebogen ist, kann seine Entscheidung bald leichter rückgängig machen: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Unternehmen werden demnach dazu verpflichtet, auf ihrer Website beziehungsweise in der App einen gut sichtbaren Widerrufsschalter zu integrieren.

Aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sind die neuen Regeln ein „echter verbraucherpolitischer Fortschritt“. „Wenn Online-Shopping kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein“, sagte sie. Innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Kauf oder Vertragsabschluss soll dies möglich sein, heißt es im Gesetz. So sollen auch Rücksendungen einfacher werden, etwa wenn ein Produkt nicht den Erwartungen entspricht.

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Das Gesetz sieht zudem Vorgaben für den Online-Abschluss von Finanzdienstleistungen vor. Bei einer Änderung im Zivilrecht geht es darum, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit sogenannten Dark Patterns manipuliert werden. Darunter versteht man Designelemente, die darauf abzielen, Konsumenten zusätzliche Produkte schmackhaft zu machen oder ungewollt unterzujubeln.

Auch für Patientinnen und Patienten bringt das Gesetz Verbesserungen mit. Der erste Einblick in die vollständige Behandlungsakte wird künftig kostenfrei und unverzüglich möglich sein.

(afl)