„Echter Geheimdienst“: Dobrindt will den Verfassungsschutz radikal umbauen
Der Bundesinnenminister will den Verfassungsschutz zur IKT-Abwehr einsetzen und das Trennungsgebot aufweichen. Das stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit dem Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz Sinan Selen (l.) bei dessen Ernennung im Oktober 2025.
(Bild: Henning Schacht/Bundesministerium des Innern)
In der deutschen Sicherheitsarchitektur bahnt sich eine Zäsur an, die die bisherigen rechtsstaatlichen Leitplanken gewaltig verschieben könnte. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verfolgt das Ziel, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aus seiner Rolle als reiner Nachrichtensammler zu lösen.
„Echter Geheimdienst mit operativen Fähigkeiten“
„Ich will, dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird, der mit wirksamen, operativen Fähigkeiten ausgestattet wird“, sagte Dobrindt in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen. Der Verfassungsschutz soll künftig also nicht mehr nur das „Frühwarnsystem der Demokratie“ sein, sondern selbst aktiv ins Geschehen eingreifen können.
Besonders deutlich wird dieser neue Kurs im Bereich der Cyberabwehr. Der Minister will damit auf die zunehmende Bedrohung durch Angreifer reagieren, die aus dem Ausland operieren und von fremden Mächten finanziert werden. Hier schwebt Dobrindt eine Abkehr von der rein defensiven Haltung vor. „Wir wollen auch zurückschlagen – also deren Technik und Infrastruktur stören und zerstören“, betont der Minister.
Für digitale Gegenschläge oder Hackbacks, die seit Jahren heftig umstritten sind, setzt der Christsoziale auch auf verstärkte internationale Kooperation, darunter mit den USA und Israel. Trotz der politischen Spannungen unter US-Präsident Donald Trump hält Dobrindt das Verhältnis mit Washington für unverzichtbar: „Die USA sind und bleiben unser Partner.“
Verstoß gegen Trennungsgebot droht
Für die digitale Arbeit des BfV würde das Vorhaben eine massive technische Aufrüstung bedeuten. Statt sich auf das Mitlesen verschlüsselter Kommunikation per Staatstrojaner oder die Auswertung von Metadaten zu beschränken, müsste die Behörde Kapazitäten für offensive IKT-Operationen aufbauen. Bei Bedrohungen aus dem Ausland wäre das eher ein Fall für den Bundesnachrichtendienst.
Die Transformation vom Beobachter zum Akteur erfordert laut Dobrindt auch „erheblich mehr Personal“ und neue Ermittlungsmethoden, wie er in der ntv-Talkshow erläuterte. Ein Schwerpunkt soll auf intensiverer Bekämpfung von Linksextremismus liegen.
Doch der Plan, den Verfassungsschutz mit solchen Befugnissen aufzurüsten, stößt auf Widerstand. Der Vorstoß rüttelt am Trennungsgebot, einer zentralen Lehre aus der deutschen Geschichte. Seit dem Ende des Nationalsozialismus ist die strikte Aufteilung zwischen der geheimen Beobachtung durch Nachrichtendienste und exekutiven Handlungen der Polizei ein Eckpfeiler des bundesdeutschen Rechtsstaats.
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Rechtsstaatliche Kontrolle sichern
Der Verfassungsrechtler Winfried Kluth warnt in einem Interview mit dem MDR vor einer „rechtsstaatlichen Verunsicherung“. Er betont: „Der Verfassungsschutz beobachtet. Die Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaften sind für operative Maßnahmen zuständig.“ Das Trennungsmodell stelle sicher, dass Eingriffe in Grundrechte durch Behörden erfolgen, die transparent und unter starker gerichtlicher Kontrolle arbeiten.
Die rechtlichen Hürden für den Umbau zum „echten Geheimdienst“ sind entsprechend hoch. Da die BfV-Kompetenzen im Grundgesetz explizit auf Informationsgewinnung begrenzt sind, hält Kluth eine Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit für unumgänglich. Der Jurist vermutet, dass Dobrindt diesen Weg wählt, weil Operationen im Geheimen „schnell gehen und nicht so viel Aufmerksamkeit erfahren“ sollen.
Statt den Verfassungsschutz aufzublähen, schlagen Experten vor, die Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes auszubauen. Das würde die rechtsstaatliche Kontrolle eher wahren.
(vbr)