Recht: Herausforderungen für das autonome Fahren

Zwar hat Deutschland als erstes Land weltweit die gesetzlichen Grundlagen für autonomes Fahren geschaffen, im praktischen Betrieb sind andere Länder weiter.

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Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Josephine Becker
Inhaltsverzeichnis

Blickt man auf Metropolen in anderen Regionen dieser Welt, etwa Los Angeles oder San Francisco oder diverse chinesische Städte, gehören selbstfahrende Taxis hier bereits zum normalen Erscheinungsbild einer Stadt. Deutschland hat beim autonomen Fahren große Ambitionen und hofft, sich eine Poleposition im internationalen Wettbewerb sichern zu können. In ihrem Strategiepapier von Dezember 2024 (PDF) kündigte die damalige Bundesregierung an, die Einführung des autonomen Fahrens im Regelbetrieb in ganz Deutschland zu stärken.

Die Zahl der Fahrzeuge, die auf unseren Straßen unterwegs sind, spricht jedoch eine andere Sprache. So hat das Kraftfahrtbundesamt seit Inkrafttreten der „Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen“ (AFGBV) insgesamt 129 Erprobungsgenehmigungen erteilt, davon aber lediglich 35 für den Automatisierungsgrad Level 4 (Stand 15. Juli 2025). Das wirft die Frage auf, warum die Autonation Deutschland noch immer mit angezogener Handbremse unterwegs ist – zu viel Regulierung? Fehlende Akzeptanz? Schlechte Bedingungen?

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  • Schon 2021 legte Deutschland als erstes Land weltweit ein Gesetz zum autonomen Fahren vor.
  • Neben dem Gesetz sind für das autonome Fahren weitere rechtliche Aspekte wie der Schutz personenbezogener Daten oder der Pflichtenkatalog für Hochrisiko-KI nach AI Act relevant.
  • Trotz erklärter Ambitionen, das autonome Fahren voranzutreiben, blockieren zahlreiche Hindernisse den Durchbruch in Deutschland.

Dieser Artikel wirft einen Blick darauf, wann ein Fahrzeug autonom ist, welche rechtlichen Anforderungen Entwicklung und Betrieb beeinflussen und welche weiteren Faktoren die vergleichsweise langsame Einführung bedingen können.

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