Prime Video: VerbraucherschĂĽtzer melden 200.000 Anmeldungen zur Sammelklage

FĂĽr eine Sammelklage gegen Werbung in Prime Video haben sich mittlerweile ĂĽber 200.000 Menschen eingetragen. Parallel laufen weitere Verfahren.

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Prime Video auf Handy

(Bild: Diego Thomazini / Shutterstock.com)

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Für eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazons Streaming-Dienst Prime Video haben sich laut den Verbraucherschützern nun über 200.000 Menschen angemeldet. Die Verbraucherzentrale klagt gegen die Einführung von Werbung in Prime Video, die sie als versteckte Preiserhöhung wertet.

Mit der Sammelklage habe man bereits 201.090 Menschen mobilisieren können, meldete die Verbraucherzentrale Sachsen am Dienstag. Es handele sich um einen Rekord – seit dem Inkrafttreten des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes im Oktober 2023 hätten sich noch nie so viele Menschen einer Sammelklage angeschlossen. Die Anmeldung ist weiterhin möglich.

Mit dieser Zwischenstandsmeldung wollen die Verbraucherschützer Aufmerksamkeit erregen und möglicherweise auch Druck auf die Justiz ausüben. Auf einen Verhandlungstermin am Bayerischen Oberlandesgericht warte man nämlich immer noch, schreiben die Verbraucherschützer.

Die Verbraucherzentrale hat die Sammelklage gegen Amazon bereits im Februar 2024 eingeleitet, nachdem Amazon Werbung in seinen Streaming-Dienst Prime Video eingeführt hatte. Seitdem sind bei Prime Video standardmäßig Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien zu sehen. Wer die Werbespots nicht sehen möchte, muss 3 Euro pro Monat zusätzlich zahlen. Die Verbraucherschützer halten das für rechtswidrig. Amazon habe seine Kunden nämlich nur über den bevorstehenden Schritt informiert, ihre Erlaubnis aber nicht eingeholt.

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„Wir sind der Meinung, dass man einen geschlossenen Vertrag nicht einfach so einseitig ändern kann“, sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Amazon hätte seine Kunden um Zustimmung bitten müssen, so wie dies viele andere große Streaminganbieter tun. Stattdessen entschied man sich für eine einseitige Anpassung nach Gutsherrenart.“

Parallel dazu laufen weitere Verbraucherschutzklagen gegen Amazon: Die Verbraucherzentrale Sachsen beanstandet die Einführung von Werbung in Prime Video noch in einem weiteren Verfahren: Sie reichte Ende 2025 eine prozessfinanzierte Abschöpfungsklage gegen Amazon ein, in der 1,8 Milliarden Euro gefordert werden. Damit sollen die verbleibenden Werbegewinne zurückgeholt werden, die nach Rückerstattungen an Sammelkläger übrig bleiben. Dieser verbleibende Betrag würde an die Bundesrepublik Deutschland fließen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht, in der sie Preiserhöhungen von Prime aus dem Jahr 2022 beanstandet. Amazon hatte die Preise für seinen Abo-Dienst Prime 2022 erhöht, ohne Nutzer zuvor um explizite Zustimmung zu bitten, werfen die Verbraucherschützer dem Online-Händler vor.

(dahe)