Europäische Verlage gehen gegen Googles AI Overviews vor

Wettbewerbsrecht: Europäische Verlage und die EU-Kommission haben eine formelle Beschwerde gegen Googles KI-Suche eingelegt.

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Justizia vor einem Bücherregal

(Bild: nepool / Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das European Publisher Council, der Verband europäischer Verlage, wehrt sich gegen Google. Dazu haben sie eine formelle Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Es geht um die KI-Übersichten in der Suche und den AI Mode. Beides verstoße – so die Vorwürfe – in der derzeitigen Form gegen das europäische Wettbewerbsrecht und bedrohe das offene Web.

Bekanntlich ist es nicht die erste Beschwerde gegen KI-Übersichten und KI-Chatbots, die sich der Inhalte von Verlagen und anderen Publishern bedienen, um damit die KI-Antworten zu erstellen. Sowohl in der EU als auch in den USA gibt es Klagen. Diese neue formelle Beschwerde des Publisher-Verbandes schließt sich nun auch an eine bereits bestehende Untersuchung der EU-Kommission an. Im Vordergrund steht, ob Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um damit anderen zu schaden.

In der Stellungnahme der Verlage heißt es, Google habe seine Suche von einem Weiterleitungs-Service zu einer Antwortmaschine umgebaut – „die den ursprünglichen Inhalt des Herausgebers ersetzt und die Nutzer innerhalb des eigenen Ökosystems von Google hält.“ Dabei sei Google auf die qualitativ hochwertigen Inhalte der Verlage angewiesen, sowohl für die Antworten als auch für das Training der KI-Modelle. Eine Bezahlung oder einen anderen Ausgleich für die Nutzung der Inhalte gibt es jedoch nicht.

Der Vorsitzende des Councils, Christian Van Thillo, schreibt, es gehe nicht darum, Innovation oder KI ausbremsen zu wollen. „Es geht darum, einen marktbeherrschenden Gatekeeper daran zu hindern, seine Marktmacht zu nutzen, um Inhalte von Verlagen ohne deren Zustimmung, ohne faire Vergütung und ohne den Verlagen eine realistische Möglichkeit zu geben, ihren Journalismus zu schützen, zu übernehmen. KI-Übersichten und der KI-Modus untergraben grundlegend den wirtschaftlichen Pakt, der das offene Web bisher aufrechterhalten hat.“

Der entstehende Schaden sei irreversibel. Wenn Leser und Leserbindung erstmal weggebrochen seien, Vertrauen verloren, ließe sich das auch nicht mit Geld mal eben wieder aufbauen.

In der Klage heißt es zudem, dass versiegende Informationsquellen schlussendlich aber auch KI-Dienste treffen. Diese seien auf die Inhalte angewiesen. Anders als OpenAI und etwa Perplexity ist Google bisher keine Partnerschaften mit Verlagen eingegangen oder hat Lizenzverträge für Inhalte abgeschlossen. Zwar hinkt auch dieses System der sehr ausgewählten Kooperationen, bei denen nur wenige profitieren, dennoch sei Googles Vorgehen dem Council nach offenbar deutlich schlimmer. Dazu gehört, dass Google beispielsweise das Auftauchen in der regulären Suche damit verknüpft, die Inhalte ebenfalls für jegliche KI-Anwendungen gratis verfügbar zu machen. Auch das ist Teil der formellen Beschwerde, die die EU-Kommission selbst eingeleitet hat.

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Anders sieht es mit dem Vorwurf aus, Google verstoße gegen das EU-Urheberrecht – einschließlich der verwandten Schutzrechte. Gemeint ist etwa das Leistungsschutzrecht, das nicht den Urheber oder das Werk schützt, sondern auch Hersteller oder Beteiligte schützen kann, also beispielsweise Unternehmen und Verlage, die für die Verbreitung eines Inhalts zuständig sind. Es sieht konkret vor, dass Plattformen wie Google dafür bezahlen, wenn sie Auszüge aus Zeitungsartikeln anzeigen. Problematisch ist, dass nicht immer nachweisbar ist, woher beispielsweise eine Information in der Antwort eines KI-Chatbots stammt.

Der Verlagsverband fordert abschließend, dass ein neues Vergütungssystem entwickelt werden müsse.

(emw)