EU-Kommission: Shein unterschätzt eigene Risiken

Die EU-Kommission hat eine formale Untersuchung gegen den chinesischen Onlinehändler Shein eingeleitet. Der Anbieter könnte seine Pflichten verletzt haben.

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Shein-App im Google Play Store auf einem Smartphone

(Bild: mundissima /Shutterstock)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

108 Millionen Nutzer monatlich soll die Plattform Shein des Anbieters Infinite Styles Services in der Europäischen Union haben. Entsprechend groß sind auch die Pflichten, die das Unternehmen treffen. „In der EU sind illegale Produkte verboten – unabhängig davon, ob sie sich in einem Ladenregal oder auf einem Online-Marktplatz befinden“, sagte die für die Durchsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes zuständige EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen am Dienstagmittag zur Einleitung des förmlichen Untersuchungsverfahrens wegen mutmaßlicher Verstöße gegen drei wichtige Vorschriften.

Der Betreiber hätte die Risiken, die von seinem Marktplatz ausgehen würden, deutlich unterschätzt, heißt es von EU-Kommissionsbeamten nun. Deshalb wurde ein formales Untersuchungsverfahren unter dem Digital Services Act (DSA) gegen den vor allem als Modehändler bekannten Marktplatzbetreiber eingeleitet. Dabei soll untersucht werden, ob der Betreiber seinen europarechtlich vorgeschriebenen allgemeinen Sorgfaltspflichten ausreichend nachgekommen ist. Dabei geht es nicht um Einzelfälle, die vielleicht strafrechtlich relevant sind. Solche Einzelfälle sind Angelegenheit der nationalen Strafverfolgungsbehörden, wie etwa im Fall der kinderähnlichen Sexpuppen oder von Waffen, die über Shein vertrieben wurden und derzeit Frankreichs Justiz beschäftigen. Für die EU-Kommission steht vielmehr die Frage im Raum, ob der Shein-Betreiber wirksam gegen den Vertrieb in der EU illegaler Güter vorgeht.

In dem Verfahren soll geklärt werden, ob etwa bei der Produktsicherheit wirksam gegen das Anbieten giftigen Kinderspielzeugs, Kosmetik oder Kleidung mit gesundheitsschädlichen Stoffen wie etwa Blei vorgegangen wird. Ein typischer Branchenstandard ist unter anderem das Hashing von Produktbildern, um das Wiedereinstellen einmal als problematisch erkannter Inhalte zu unterdrücken und Händler für die Zukunft zu sperren. Darüber hinaus setzen Plattformen auf Sperrwortkataloge für Beschreibungen und gängige Umschreibungen sowie auf Schnittstellen zum System der Marktüberwachungsbehörden in der EU.

Ein zweiter Aspekt betrifft die Frage, ob Features wie Belohnungsmechanismen oder Bonussysteme auf unzulässige Weise genutzt werden und ob die Plattform sich mit möglichen Problemen auseinandergesetzt hat und potenziellen Folgen wirksam begegnet. Der Verdacht sei, dass Shein einige Features nutzt, die suchtfördernd sind oder Nutzer zu riskantem Verhalten verleiten, heißt es aus Kommissionskreisen.

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Zudem sieht die EU-Kommission einen möglichen Verstoß durch die Empfehlungslogiken, denen Nutzer bei Shein begegnen. Der DSA verlangt unter anderem, dass die wesentlichen Kriterien für jede Form von Empfehlungssystemen auf den größten Plattformen offengelegt werden. Hier besteht der Verdacht, dass Shein dem nicht nachgekommen ist. Des Weiteren verlangt das Digitale-Dienste-Gesetz auch, dass Nutzern einfach erreichbar eine alternative Sortierung angeboten wird, die nicht auf Profiling, also dem Ausnutzen von Verhaltensdaten des Nutzers, basiert.

Möglicherweise ebenfalls bestehende Probleme beim Minderjährigenschutz sind nicht Teil der nun eingeleiteten Untersuchung. Hierzu hat die irische DSC-Behörde jedoch ebenfalls heute ein Auskunftsersuchen an den Marktplatzbetreiber gerichtet. Anschließend soll entschieden werden, ob auch hier ein Anfangsverdacht für ein formelles Verfahren gegen Shein bestehe.

Seitdem Shein im April 2024 als „sehr große Plattform“ (VLOP) eingestuft wurde, hatte die EU-Kommission bislang dreimal Informationen von dem Betreiber angefordert. Shein steht durch gleich mehrere EU-Instrumente unter genauer Beobachtung. Die Einleitung des formellen Untersuchungsverfahrens gegen Shein war lange erwartet worden. Ob am Ende dieses Verfahrens eine formelle Strafe steht, ist nicht absehbar. Bei anderen Anbietern gab es von Selbstverpflichtungen zur Behebung von Missständen bis hin zu Bußgeldbescheiden unterschiedliche Ergebnisse.

(mki)