Agentic Commerce: Wer haftet, wenn KI einkauft?

Der Onlinehandel über KI-Agenten ist ein technisch neues und auch rechtlich komplexes Phänomen. Wir haben mit einem Juristen darüber gesprochen.

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(Bild: Jessica Nachtigall / KI / heise medien)

Lesezeit: 10 Min.
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Der KI-Agent bestellt einen Laptop mit weniger Hauptspeicher als gewünscht. Ist er für diese Fehlbestellung selbst verantwortlich? Wer hat überhaupt mit wem einen Vertrag geschlossen? Und wie wird bei solchen Geschäften rechtlich sichergestellt, dass der Händler den Agenten nicht manipuliert – oder der Agent den Nutzer? Unser Dossier zu Agentic Commerce als neues Phänomen im Internethandel wirft viele rechtliche Fragen auf.

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Das einschlägige Recht, das im Onlinehandel greift, ist auf Agentic Commerce bislang nicht zugeschnitten, sagt der Rechtsanwalt Peter Frey. Frey ist Partner der Kanzlei Annerton und auf Finanz- sowie Finanzaufsichtsrecht spezialisiert. Im Gespräch mit c’t betont er, dass praktische Erfahrungen noch fehlen, weil bisher kein Dienstleister Agentic Commerce in vollem Umfang vom Nutzerprompt bis zum automatischen Kauf durch den KI-Agenten unter Geltung des deutschen Rechts anbietet. Für solch einen Prozess gibt es in Deutschland folglich weder Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden noch Rechtsprechung.

Immerhin existieren bei wichtigen Aspekten wie Vertragsschluss, Haftung und Zahlung Denkansätze, allerdings nicht immer unmittelbar rechtssichere Lösungen. Unser Artikel geht der Frage nach, ob und unter welchen Bedingungen vollautonomer Agentic Commerce aus rechtlicher Sicht bereits stattfinden könnte.

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