Meta vor Gericht: Führungskräfte warnten vor Risiken der Verschlüsselung

Meta nahm in Kauf, dass die Verschlüsselung der eigenen Plattformen die Aufdeckung von Kindesmissbrauch und anderer Straftaten erschweren könnte.

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Statue einer Justitia, im Hintergrund ein unscharfes Facebook-Logo

(Bild: Cryptographer/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Im Rahmen eines US-Gerichtsverfahrens sind interne Unterlagen publik geworden, aus denen hervorgeht, dass Meta-Führungskräfte erhebliche Bedenken gegenüber der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der eigenen Plattformen hatten. Sie befürchteten laut Reuters, die Verschlüsselung könne Täter schützen und die Aufdeckung sexueller Ausbeutung Minderjähriger erschweren. Während WhatsApp-Nachrichten schon seit 2016 verschlüsselt sind, wurde diese Funktion für Messenger und Instagram erst ab Ende 2023 eingeführt.

Reuters zitiert die Chefin der Inhaltsrichtlinien, Monika Bickert, die nach Bekanntgabe von Metas Plänen im Jahre 2019 die Entscheidung in einem internen Chat als „schlechte Sache“ und „unverantwortlich“ bezeichnete. Auch Metas globale Sicherheitschefin Antigone Davis äußerte damals starke Bedenken: In einer E-Mail, in der sie die Risiken der Verschlüsselung einschätzte, schrieb Davis, dass es Facebook Pädophilen ermögliche, sowohl einander als auch Kinder zu finden und danach nahtlos zum Messenger zu wechseln.

Meta muss sich derzeit vor einem US-Gericht gegen die Anklage verteidigen, seine Plattformen unzureichend gegen die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen abgesichert zu haben. Die entsprechende Klage wurde 2023 vom US-Bundesstaat New Mexico erhoben. Anfang Februar begann das Hauptverfahren in Santa Fe.

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In einem anderen Dokument aus 2019 schätzte Meta, dass die Gesamtzahl der bei Behörden gemeldeten expliziten Darstellungen von Kindern bei aktivierter Messenger-Verschlüsselung von 18,4 Millionen auf 6,4 Millionen gesunken wäre. In einer späteren Aktualisierung desselben Dokuments hieß es zudem, das Unternehmen wäre in Hunderten Fällen von Kindesausbeutung und vielen weiteren Straftaten nicht in der Lage gewesen, Informationen an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln.

Meta weist die Vorwürfe zurück und erklärte, die internen Bedenken hätten dazu geführt, vor der Einführung der Verschlüsselung zusätzliche Schutzfunktionen zu entwickeln. Dazu zählten etwa spezielle Konten für Minderjährige, die verhindern sollen, dass unbekannte Erwachsene Kontakt aufnehmen. Zudem betont das Unternehmen, dass Nutzer trotz standardmäßiger Verschlüsselung problematische Nachrichten weiterhin melden können, die dann geprüft und gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.

Die vom demokratischen Generalstaatsanwalt Raúl Torrez eingereichte Klage ging aus einer verdeckten Ermittlung hervor. Die Behörden legten dabei Facebook- und Instagram-Konten an, mit denen sie sich als minderjährige Nutzer ausgaben. Im weiteren Verlauf sollen die Plattformen die Nutzer aktiv mit anstößigen Darstellungen eingedeckt und Erwachsenen mit Missbrauchsabsichten ermöglicht haben, mit den vermeintlich minderjährigen Nutzern in Kontakt zu treten. Letzteres Phänomen wird auch als Grooming bezeichnet und ist ein in sozialen Netzwerken weitverbreitetes Problem.

Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung folgt einem Prinzip, das auch andere Dienste wie Signal, Threema und Apples iMessage standardmäßig einsetzen. Sie dient dem Datenschutz und verhindert, dass Anbieter oder Dritte mitlesen können. Weil dadurch auch die Strafverfolgung erschwert wird, fordern einige Politiker seit längerem eine sogenannte Chatkontrolle. Sicherheitsforscher und Datenschutzorganisationen warnen wiederum, dass solche Eingriffe die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation grundsätzlich untergraben würden. Die Debatte gilt damit nicht speziell für Meta, sondern für Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Messengern allgemein.

(tobe)