Viel Kindesmissbrauch auf Facebook: New Mexico verklagt Zuckerberg
Schwere Vorwürfe erhebt eine neue Klage gegen Meta Platforms und Mark Zuckerberg: jede Menge Kinderpornos und -prostitution auf Facebook und Instagram.
"Unsere Untersuchung der Sozialen Netzwerke Metas zeigt, dass sie kein sicherer Raum für Kinder, sondern vielmehr erste Adresse für Täter sind, um Kinderpornografie zu handeln und Sex mit Minderjährigen anzubahnen", kritisiert Raúl Torrez, Justizminister des US-Staates New Mexico. Er führt im Namen des Staates Klage gegen Meta Platforms und dessen Chef und größten Aktionär, Mark Zuckerberg. Damit möchte er die Beklagten "zur Verantwortung ziehen, wenn sie Profit über die Sicherheit von Kindern stellen." Bestimmte Kindesmissbrauchs-Inhalte seien bei Facebook und Instagram zehnfach häufiger als bei Pornhub und OnlyFans.
Monatelang hat die Behörde heimlich auf Facebook und Instagram ermittelt und Konten erstellt, die vorgeben, Minderjährigen im Alter von 14 Jahren und jünger zu gehören. Die dabei gesammelten Beweise sollen zeigen, dass Facebook und Instagram die vermeintlich minderjährigen Nutzer aktiv mit anstößigen, sexuellen Darstellungen eingedeckt haben – selbst, wenn der User angab, daran nicht interessiert zu sein. Facebook habe die vermeintlich Minderjährigen sogar dazu eingeladen, unmoderierten Gruppen beizutreten, die der Vermittlung von Sexarbeit dienen.
Facebook und Instagram hätten Dutzenden Erwachsenen ermöglicht, Kinder zu finden, zu kontaktieren und sie dazu zu drängen, sexuelle Aufnahmen ihrer selbst anzufertigen oder in Pornovideos mitzuwirken. Erwachsene könnten bei Meta Platforms "enorme Mengen Kinderpornografie finden, teilen und verkaufen", sagt der Demokraten-Politiker Torrez. Ein Test des Wall Street Journal hat kürzlich gezeigt, dass Instagram Sex und normale Reklame zeigt, wenn man nur jungen Mädchen und Frauen folgt. Demnach hat Instagram keine Schranken für dubiose Konten, die Kindern folgen.
Fallbeispiele
Ein von den Undercoverermittlern New Mexicos erstelltes Profil gab vor, Mutter einer 13-Jährigen zu sein. Die "Mutter" postete unter anderem ein Bild ihrer "Tochter", die Tätowierungen in deren Mund zeigte – laut Klageschrift ein Zeichen dafür, dass die Tätowierte einem Zuhälter "gehöre". Binnen dreier Tage habe die Mutter mehr als 3.000 Follower und 5.000 Facebook-Freunde angezogen – mehr geht nicht. Dabei hätten die Ermittler keine Maßnahmen zur Bewerbung des Profils gesetzt.
Die "Tochter" erhielt ebenfalls ein eigenes Facebook-Profil. Das angegebene Geburtsdatum war aus 2002, die Bilder und andere Inhalte präsentierten aber eine Minderjährige: Der letzte ausgefallene Milchzahn, Eintritt in die siebente Schulstufe, Kommentare zum Schulalltag, und explizite Angabe des eigenen Alters als 13. Metas Algorithmen sollen das auch erkannt haben: Sie hätten laufend Postings anderer 13- bis 16-Jähriger in den Facebook-Feed gestellt.
Das "Mädchen" habe in seinen Posts zudem auf erlittene körperliche und sexuelle Misshandlung und psychische Probleme angespielt sowie Bilder eingestellt, die Folgen körperlicher Misshandlung zeigten. Außerdem habe sie durchblicken lassen, prostituiert worden zu sein. Facebook habe reagiert, nämlich mit Werbung für und Hinweisen auf psychologische Behandlungen sowie Anwälte, die auf Opfer von Zuhälterei spezialisiert sind. Doch Hinweise an die zuständigen Behörden hat Facebook offenbar nicht erstattet.
Anzeigen an Meta bewirken wenig
Ein Facebook-Freund habe die "Tochter" einer Chatgruppe hinzugefügt, die sich speziell pornographischen Videos und Nacktfotos von zwölf- bis 16-jährigen Mädchen widmet. Die Ermittler geben an, diese Chatgruppe mehrfach an Facebook gemeldet zu haben – ohne Erfolg. Schließlich habe Facebook lediglich geraten, die Gruppe zu verlassen.
Das Mädchen erreichte ebenfalls schnell das Maximum von 5.000 Facebook-Freunden, dazu 6.700 Follower. Daraufhin lud Facebook dazu ein, ein kommerzielles Profil einzurichten, das mit Beteiligung an Werbeeinnahmen winkt. Im Facebook Messenger erhalte das "Mädchen" regelmäßig Genital-Darstellungen, was es nicht verhindern könne. Zahlreiche Beschwerden über die Absender hätten nicht gefruchtet. Als Beispiel nennt die Klage ein unverlangt erhaltenes Video, das drei Person beim Geschlechtsverkehr zeigen soll. Auf die Meldung habe Meta geantwortet, keine Verletzung der Nutzungsbedingungen festgestellt zu haben.
Ein weiteres Profil der Ermittler stellte eine "Schulkollegin" des ersten Mädchens dar, ebenfalls mit falschem Geburtsdatum eingerichtet, aber offensichtlich nicht so alt. Noch bevor dieses Konto für Suchen genutzt oder mit Facebook-Freunden vernetzt worden sei, habe Facebook überwiegend sexuell geladene Inhalte vorgeschlagen.