EU streicht Lieferkettengesetz massiv zusammen
Mit dem „Omnibus I“-Paket der EU-Rat final die bürokratischen Hürden und schont den Mittelstand durch höhere Schwellenwerte und weniger Berichtspflichten.
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Der EU-Rat hat den Forderungen nach einer „Vereinfachungsrevolution“ nachgegeben und nach dem Parlament das „Omnibus I“-Paket endgültig gebilligt. Betroffen ist etwa das EU-Lieferkettengesetz: Was als Prestigeprojekt für mehr globale Verantwortung startete, wird damit erheblich eingedampft. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch die neuen Beschlüsse spürbar entlastet werden: Die EU-Staaten haben die Schwellenwerte für die Berichts- und Sorgfaltspflichten massiv nach oben geschraubt.
Die Kernstücke der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D), erhalten mit der am Dienstag final bestätigten Reform ein neues Gesicht. Besonders deutlich fällt die Korrektur beim Lieferkettengesetz (CS3D) aus. Hier greifen die Regeln künftig erst ab einer Marke von 5000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Laut dem Berichterstatter des EU-Parlaments, Jörgen Warborn (EVP), fallen damit rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Firmen aus dem Anwendungsbereich. Schätzungen zufolge sollen nur noch rund 1500 Konzerne betroffen seien.
Die Logik dahinter: Nur die großen Player verfügen laut dem Ministerrat über den nötigen Hebel, um tiefgreifenden Einfluss auf globale Wertschöpfungsketten auszuüben und die enormen Kosten der Überwachungsprozesse zu schultern. Damit reagiert Brüssel auf die Kritik, dass kleine Zulieferer durch den sogenannten „Trickle-down-Effekt“ indirekt erdrückt würden, wenn Großkonzerne jede Information bis zum kleinsten Glied der Kette lückenlos abfragten.
Mit der Richtlinie werden betroffene Unternehmen generell verpflichtet, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt wie Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Verschmutzung, Entwaldung, übermäßigen Wasserverbrauch oder die Schädigung von Ökosystemen abzumildern. Zuvor traten etwa bei Apple, Samsung & Co. mehrfach Missstände in den Lieferketten zutage.
Pragmatismus statt Paragrafendschungel
Bei den Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) haben die EU-Gesetzgebungsgremien den Anwendungsbereich ebenfalls verengt. Künftig müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro die komplexen Berichte vorlegen. Für Firmen aus Drittstaaten gelten auch verschärfte Umsatzgrenzen, was den bürokratischen Filter für den europäischen Markt vergrößert.
Besonders relevant für viele Betriebe ist zudem die Übergangsregelung: Unternehmen der ersten Welle, die eigentlich schon für 2024 berichtspflichtig gewesen wären, sind für 2025 und 2026 außen vor, sofern sie die neuen Schwellenwerte unterschreiten.
Die Novelle sieht ferner vor, dass Unternehmen ihre Bemühungen auf „vernünftigerweise verfügbare Informationen“ stützen dürfen. Bei der Identifizierung von Risiken erhalten die Firmen zudem mehr Flexibilität. Wenn mehrere Problemfelder identifiziert werden, dürfen sie priorisieren und sich zunächst auf die direkten Geschäftspartner konzentrieren. Ein entscheidender bürokratischer Brocken wurde zudem komplett gestrichen: Die Pflicht, im Rahmen der CS3D einen dedizierten Transformationsplan zur Klimaschutzminderung zu erstellen.
Auch bei der Haftung und den Sanktionen wurde gestrichen. Das ursprünglich vorgesehene harmonisierte EU-Haftungsregime ist vom Tisch. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung verbleibt auf nationaler Ebene, wobei die Strafzahlungen bei Verstößen auf maximal drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes gedeckelt sind. Die EU-Kommission soll dazu Leitfäden veröffentlichen, um einen Flickenteppich an Sanktionen zu vermeiden.
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Zeitgewinn für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft bedeutet dieser Beschluss vor allem einen Zeitgewinn. Die Frist für die Umsetzung der CS3D in nationales Recht wurde um ein weiteres Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben. Erst im Juli 2029 müssen die Unternehmen die neuen Maßnahmen dann verbindlich anwenden. Marilena Raouna, die zuständige zyprische Ministerin, betont, dass die EU damit das Versprechen einlöse, unnötige und unverhältnismäßige Belastungen abzubauen, um die Union autonomer und wettbewerbsfähiger zu machen.
Das Paket folgt den Empfehlungen der Berichte von Enrico Letta und Mario Draghi, die 2024 vor einer Überregulierung der europäischen Wirtschaft warnten. Die Veröffentlichung des Gesetzestextes im EU-Amtsblatt wird in den kommenden Tagen erwartet. Damit endet vorerst ein Tauziehen, das zuletzt auch durch Forderungen aus Deutschland befeuert wurde. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verlangte, das EU-Lieferkettengesetz ganz zu streichen. Die Bundesregierung hat das nationale Lieferkettengesetz vor einem halben Jahr bereits faktisch abgeschafft.
(wpl)