Social Media: Länder fordern strikten Jugendschutz und IP-Speicherung

Die Ministerpräsidentenkonferenz will Plattformen in die Pflicht nehmen, pocht auf Altersgrenzen und fordert die zügige Einführung der Vorratsdatenspeicherung.

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Jugendliche mit Smartphones

(Bild: View Apart / Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat auf ihrer jüngsten Sitzung am Donnerstag in Berlin einen Kurswechsel in der digitalen Ordnungspolitik signalisiert. Im Zentrum der Beratungen stand die psychische Gesundheit der jüngsten Nutzergeneration, die nach Ansicht der Länderchefs im digitalen Raum systemischen Risiken ausgesetzt ist. Suchtmechanismen, Desinformation sowie Hass und Hetze nennen sie als zentrale Gefahren, vor denen Kinder und Jugendliche ein Recht auf Schutz haben. Die Politik will dabei vor allem die Betreiber von Social-Media-Plattformen in die Pflicht nehmen, deren wirtschaftliche Interessen künftig hinter dem Kindeswohl zurückstehen müssten.

Ein Pfeiler der Strategie ist die Einführung „altersgestufter Regelungen für den Zugang zu und die Ausgestaltung von“ Social-Media-Angeboten. Die Regierungschefs unterstreichen dabei aber, dass technische Vorgaben allein nicht ausreichen: Sie müssten zwingend von einer systematischen und flächendeckenden Förderung der Medienkompetenz an Schulen begleitet werden. Ziel ist es, Schüler frühzeitig darauf vorzubereiten, verantwortungsvoll und reflektiert mit digitalen Angeboten umzugehen.

Lohnend ist der Vergleich des finalen Beschlusses mit einem weitergehenden Entwurf aus Mecklenburg-Vorpommern, der sich für ein partielles Social-Media-Verbot starkmachte. Diese Initiative, die unter anderem am Widerstand von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) scheiterte, wird in einer Protokollerklärung von elf Bundesländern gestützt. Darunter sind Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.

Dieses Lager plädiert für ein Konzept des „verantwortungsvollen digitalen Erwachsenwerdens“. Es verlangt auf Basis einer verpflichtenden Altersverifikation eine konkrete Altersuntergrenze von 14 Jahren für den Zugang zu Social-Media-Plattformen.

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Zudem sieht dieser restriktivere Kurs einer Ländermehrheit vor, dass Plattformen für Jugendliche bis 16 Jahre verpflichtend altersgerecht ausgestaltet sein müssen, um deren besonderem Schutzbedürfnis Rechnung zu tragen. Weiterer, in der Protokollerklärung nicht aufgegriffener Punkt des Entwurfs aus Schwerin war die Regulierung algorithmischer Empfehlungssysteme: Diese sollten für Nutzer ab 16 Jahren nur noch nach einer bewussten Entscheidung im Sinne eines Opt-in-Modells zulässig sein. Die Länder streben hier nun vorrangig eine Lösung auf EU-Ebene an, um einheitliche Bedingungen im gesamten Binnenmarkt zu schaffen.

Die grundsätzliche Linie der Länder findet auch in der Bundespolitik Widerhall. Auf ihrem Bundesparteitag in Stuttgart beschloss die CDU, dass die Bundesregierung eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einführen soll. Für 14- bis 16-Jährige müssten spezielle, eingeschränkte Jugendversionen der Dienste bereitgestellt werden. Ein Impulspapier der SPD sieht nahezu identische Altersabstufungen vor. Zur technischen Umsetzung der notwendigen Identitätsprüfung hoffen die Sozialdemokraten auf die EUDI-Wallet, was besonders problematisch wäre.

Gegen die Pläne regt sich Widerstand: Tech-Verbände, Kinder- und Bürgerrechtler bezweifeln die Wirksamkeit eines pauschalen Banns. Sie warnen vor einer digitalen Ausgrenzung und der Entstehung unkontrollierter Schattenräume. Die Verfasser einer Studie für das EU-Parlament gossen Wasser in den Wein der Regulierer: Sie kamen zum Schluss, dass eine flächendeckende Altersverifikation in einer liberalen Demokratie kaum rechtssicher und praktisch umsetzbar sei. Der Schutz der Privatsphäre kollidiere dabei mit der notwendigen Identifizierung der Nutzer.

Trotz dieser Bedenken fordern die Länder parallel eine Stärkung des strafrechtlichen Kinderschutzes im Netz. Ein heftig umstrittener Punkt ist dabei der Ruf nach einer IP-Adressdatenspeicherung. Die Länderchefs verweisen auf alarmierende Zahlen aus dem Jahr 2025, wonach über 17.000 Hinweise auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Sande verlaufen seien, weil die Tatverdächtigen angeblich mangels gespeicherter Daten nicht identifiziert werden konnten. Vor diesem Hintergrund begrüßt die MPK den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom Dezember, der eine dreimonatige Speicherpflicht vorsieht. Sie drängt auf eine zügige Verabschiedung des Gesetzes.

International bauen die Regierungschefs auf die Einrichtung eines EU-Zentrums zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs. Dieses soll effektive Vorschriften zur Durchsetzung von Schutzmaßnahmen gegenüber Online-Unternehmen aufstellen und koordinieren.

(mki)