Schweizer Franken: Eidgenossen verankern Bargeld in der Verfassung

Die Schweizer erheben MĂĽnzen und Banknoten in den Verfassungsrang. Damit wird die Versorgung mit Bargeld als staatliche Aufgabe festgeschrieben.

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Eine Auswahl von Schweizer Banknoten und MĂĽnzen

Schweizer Franken und Rappen.

(Bild: Anton Gvozdikov/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Das vertraute Klimpern in der Hosentasche erhält in der Schweiz Verfassungsrang. In einer Volksabstimmung hat am Sonntag eine deutlichen Mehrheit von 73,4 Prozent den Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung angenommen.

Damit rückt der Schutz von physischem Geld eine Stufe höher: Was bisher lediglich auf Gesetzesebene geregelt war, wird nun fest in der Bundesverfassung verankert. Der Franken bleibt die offizielle Währung. Der Bund steht zudem über die Schweizerische Nationalbank in der Pflicht, stets für eine ausreichende Bargeldversorgung zu sorgen.

Aktivisten wollten mit einer anderen Bargeld-Initiative einen noch stärkeren Schutz ausdrücklich auch von „Münzen und Banknoten“ erreichen. Doch damit scheiterten sie gegen 54,4 Prozent Nein-Stimmen.

Initiator Richard Koller wertete das Gesamtergebnis trotzdem als Erfolg. Das Kernanliegen, Bargeld vor einer schleichenden Verdrängung durch digitale Zahlungsmittel zu bewahren, sei durch den stattdessen angenommenen Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament faktisch übernommen worden. Die Unterschiede zwischen den Vorlagen lagen primär in juristischen Nuancen und einzelnen Formulierungen.

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Für die Schweizer Bevölkerung ändert sich im Portemonnaie vorerst nichts. Das Votum hat primär symbolische Wirkung und sichert die Wahlfreiheit zwischen Smartphone, Karte und Bargeld langfristig ab. In Deutschland wird derweil darüber diskutiert, eine elektronische Bezahloption zur Pflicht zu machen.

Trotz des klaren Entscheids ist die eidgenössische Debatte nicht beendet: Das Augenmerk richtet sich nun auf die Kantone. In Genf gibt es bereits eine Verpflichtung für Gastronomiebetriebe, Bargeld anzunehmen. Nationalräte verschiedener Parteien kündigten weitere Vorstöße an, um eine Annahmepflicht vor allem im öffentlichen Dienst und im Verkehrswesen durchzusetzen.

(vbr)