Kartellamt begrüßt Preisbremse für Tankstellen

Das Bundeskartellamt befürwortet die geplante Neuregelung, die Tankstellen nur eine Preiserhöhung pro Tag erlaubt. Das soll Transparenz schaffen.

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Aral Zapfpistole

(Bild: Aral)

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  • dpa

Das Bundeskartellamt hat die geplante Neuregelung begrüßt, dass Tankstellen künftig nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen. „In der Spitze haben wir an einem Tag bis zu 50 Preisänderungen an der Tankstelle gesehen“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. „Ein wirksamer Preisvergleich wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern damit fast unmöglich gemacht und die ursprüngliche Idee der Markttransparenzstelle ad absurdum geführt.“ Nur eine Preiserhöhung am Tag bringe Transparenz.

Infolge des Iran-Kriegs sind die Öl- und Spritpreise stark gestiegen. Mundt sagte, die Preissetzung der Branche müsse für die Nachfrager nachvollziehbar bleiben. „Wenn Preissenkungen nicht ebenso rasch an die nächste Handelsstufe weitergegeben werden wie Preiserhöhungen, wirft das Fragen auf. Auch zeitweise Entkopplungen von Diesel und Benzinpreisen vom Rohölpreis sind in diesem Zusammenhang zumindest erklärungsbedürftig.“ Das Bundeskartellamt sei hierzu im Austausch mit den Mineralölunternehmen.

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Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte die Neuregelung an Tankstellen damit begründet, dass der „Raketen- und Federeffekt“ durchbrochen werden solle. Dieser beschreibt, dass Kraftstoffpreise bei höheren Rohölkosten extrem schnell steigen – wie eine Rakete – und bei fallenden Kosten dann nur langsam sinken – wie Federn. Politiker hatten Mineralölkonzernen eine „Abzocke“ an Tankstellen vorgeworfen.

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Reiche sagte, das neue Modell solle so rasch wie möglich eingeführt werden. Ob dazu Gesetze geändert werden müssen oder eine Verordnung reicht, ist offen – eine Gesetzesänderung würde länger dauern. Politiker von CDU und SPD haben Reiche aufgefordert, das Modell bereits in der nächsten Woche einzuführen. Aus Sicht der Monopolkommission können Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Modell vor abrupten Preissprüngen geschützt werden, ohne den Wettbewerb auszuhebeln, wie es in einer Stellungnahme hieß.

(mfz)