Tesla nennt neuen Termin für FSD-Zulassung in Europa

Tesla-Besitzer in der EU warten seit Jahren auf Full Self Driving. Nun nennt Elon Musks Unternehmen den 10. April als möglichen Termin für die Zulassung.

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Tesla-Schriftzug auf Ladestation

(Bild: A. Aleksandravicius / Shutterstock.com)

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In Geduld sind Tesla-Besitzer, die auf Full Self Driving (FSD) warten, erprobt: Schon seit Jahren verkauft der US-Autohersteller Tesla von Elon Musk eine entsprechende Softwareoption für seine Neufahrzeuge, ohne dass sie in der Europäischen Union zugelassen ist. Es ist ein Versprechen für die Zukunft, für das es Ende 2025 erstmals Hoffnungsschimmer gab, dass es eingelöst wird. Jetzt hat das Unternehmen einmal mehr einen Termin genannt, an dem FSD zugelassen werden könnte: Am 10. April könnte es in den Niederlanden so weit sein, verkündete Tesla Europa auf X. Und die zuständige Behörde bestätigt dies: Das Zulassungsverfahren befinde sich in der finalen Phase.

Fest steht dadurch allerdings erst einmal nur, dass vor April in Sachen FSD Supervised (überwachtes autonomes Fahren) gar nichts passiert. Tesla-Besitzer hatten nämlich schon im Vorjahr auf Ende Februar 2026 gehofft, als der Autohersteller entsprechende Verlautbarungen im Netz veröffentlichte. Autobesitzer sollten dem Rijksdienst voor het Wegverkeer, kurz RDW, als zuständige Zulassungsstelle in den Niederlanden gar bereits danken, bat Tesla. Rückblickend ist klar: Das Unternehmen wollte damit offenbar nur etwas Druck aufbauen, um rasch einen positiven Bescheid zu erhalten. Der RDW dementierte entschieden: Tesla solle bis Februar 2026 erst einmal nachweisen, dass es überhaupt die Anforderungen erfüllt.

Am Ende behielt die Behörde recht. Tesla brachte alsbald den 20. März als FSD-Zulassungs-Tag ins Gespräch. Inzwischen hat das Unternehmen den Termin in den April geschoben. Empfehlungen, dem RDW zu danken, werden inzwischen nicht mehr abgegeben.

Doch dieses Mal scheint in die FSD-Zulassung wirklich Bewegung hineinzukommen. Der RDW bestätigte in einer Verlautbarung, dass sich das Zulassungsverfahren dem Abschluss nähere. Normalerweise kommentiere man laufende Verfahren nicht, doch das hohe Interesse begründe hier eine Ausnahme. Einen konkreten Termin nennt der RDW freilich nicht. Tesla teilte zuvor, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht seien und die finale Testphase abgeschlossen wurde.

Tesla strebt eine Zulassung nach UN-Regulierung R-171 plus Ausnahmegenehmigungen nach Artikel 39 an. UN R-171 ist eine UN-Verordnung zu sogenannten Driver Control Assistance Systems (DCAS). Sie definiert Systeme, die den Fahrer bei der Längs- und Querführung des Fahrzeugs dauerhaft unterstützen, ohne die gesamte Fahrzeugsteuerung zu übernehmen. Damit entspricht FSD Supervised dem SAE-Automatisierungslevel 2 für teilautomatisiertes Fahren. Der Fahrer bleibt verantwortlich und muss das Fahrzeug und das System permanent überwachen, um bei Bedarf eingreifen zu können.

Artikel 39 erlaubt es indessen EU-Mitgliedstaaten, Ausnahmegenehmigungen für Technologien zu erteilen, die noch nicht vollständig durch harmonisierte Normen abgedeckt sind, sofern der Hersteller deren Sicherheit nachweisen kann. Tesla benötigt diese für das Betreiben von Level-2-Funktionen abseits von Autobahnen. In den USA wehrt sich der Konzern derzeit gerichtlich gegen Vorwürfe der Falschwerbung bei Autopilot und FSD oder systeminitiierte Spurwechsel ohne Hände am Lenkrad.

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Im Zuge des 18-monatigen Zulassungsverfahrens habe Tesla über 1,6 Millionen Kilometer FSD-Testfahrten auf europäischen Straßen vorgenommen, über 4500 Testszenarien auf der Teststrecke erledigt und tausende Seiten Dokumentation für über 400 Compliance-Anforderungen erstellt, wie es in der Tesla-Mitteilung auf X heißt. Hinzu kommen Dutzende Sicherheitsstudien. Das Unternehmen hatte zudem für Interessierte in diversen Filialen in Europa Testfahrten angeboten, wo diese als Bei- oder Mitfahrer FSD Supervised in Aktion erleben konnten. Solche Testfahrten mit KI-basierten Assistenzsystemen zeigen deutlich die derzeitigen Grenzen zwischen assistiertem und vollautonomen Fahren auf. Am Steuer saß jeweils ein Tesla-Mitarbeiter. Von diesen Kundenfahrten habe es 13.000 gegeben, schreibt Tesla.

Für europäische Tesla-Besitzer wäre die angestrebte Typgenehmigung für KI-gestützte Fahrassistenzsysteme ein großer Schritt. Nach einer Genehmigung in den Niederlanden könnten andere EU-Staaten diese übernehmen. Tesla setzt darauf und hofft, dass im Laufe des Sommers eine EU-weite Erlaubnis vorliegt. Zunächst einmal hoffen Tesla-Besitzer aber, dass die Zulassung am 10. April wirklich erfolgt und Tesla nicht nur das gehört hat, was es gerne hören wollte. Die RDW-Mitteilung ist hier ein neuer Hoffnungsschimmer.

(mki)