Smart-TV: Europäische TV-Sender wehren sich gegen Tech-Konzerne

TV-Sender fordern strengere Regeln fĂĽr Smart-TVs und virtuelle Assistenten der Tech-Giganten. Diese fungieren zunehmend als Gatekeeper fĂĽr Inhalte und Publikum.

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(Bild: Alexandros Michailidis/Shutterstock)

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Von
  • Andreas Knobloch
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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Smart-TVs und virtuelle Assistenten von Tech-Konzernen wie Google, Amazon, Apple oder Samsung sollten aufgrund ihrer wachsenden Marktmacht strengeren EU-Regeln unterliegen. Das fordern mehrere europäischen Rundfunkverbände am Montag in einem an EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera gerichteten Schreiben.

„Angesichts der bevorstehenden Überprüfung des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) durch die Europäische Kommission möchten die unterzeichnenden Organisationen ihre Forderung bekräftigen, relevante Betreiber von Betriebssystemen für Smart-TVs und Plattformen für virtuelle Assistenten als Gatekeeper zu benennen, um ihrer zunehmend wichtigen Rolle und den sich wandelnden Marktgegebenheiten besser Rechnung zu tragen“, heißt es in dem vom Verband der kommerziellen Fernseh- und Video-on-Demand-Dienste in Europa ACT (Association of Commercial Television and Video on Demand Services in Europe) initiierten offenen Brief. Mitgliedern des ACT sind Sender wie Canal+, RTL, Mediaset, ITV, NBCUniversal, Walt Disney, Warner Bros. Discovery, Sky oder TF1 Groupe.

Neben ACT gehören unter anderem der Verband der europäischen Radiosender AER (Association of European Radios), die Europäische Rundfunkunion EBU (European Broadcasting Union), der Europäische Verband der Fernseh- und Radiovermarkter egta (European association of television and radio sales houses) oder der Verband Österreichischer Privatsender (VOP) zu den Unterzeichnern des Schreibens.

Gegenüber Ribera bemängeln die Verbände, dass Smart-TVs und virtuelle Assistenten bislang „nur wenig regulatorische Aufmerksamkeit erfahren“ hätten, und beklagen eine zunehmende Marktkonzentration. Googles Android TV habe seinen Marktanteil zwischen 2019 und 2024 von 16 auf 23 Prozent erhöht, der Marktanteil von Amazon Fire OS stieg im gleichen Zeitraum von fünf auf zwölf Prozent und Samsungs Tizen OS kommt auf einen Marktanteil von 24 Prozent. „Eine begrenzte Anzahl von Anbietern gewinnt dadurch zunehmend Einfluss auf die Ergebnisse für Millionen von Nutzern und Unternehmen, indem sie den Zugang zu Zielgruppen und die Verbreitung von Inhalten kontrolliert“, heißt es. Die Verbände fordern deshalb, dass die EU-Kommission die wichtigsten Betriebssysteme für Smart-TVs (Connected TV, kurz: CTV) gemäß dem EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) „als Gatekeeper einstuft und eine angemessene Aufsicht gewährleistet, um Fairness und Wettbewerbsfähigkeit zu garantieren“.

Der europäische Digital Markets Act, auf den der Verband Bezug nimmt, ist seit November 2022 in Kraft und soll der Marktmacht von sogenannten Gatekeepern wie Google, Amazon oder Apple Grenzen setzen und den Wettbewerb fairer machen. Als Gatekeeper oder Torwächter werden laut der EU-Verordnung Unternehmen eingestuft, die zentrale Plattformdienste anbieten und dauerhaft einen erheblichen Einfluss auf den EU-Binnenmarkt haben. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass die EU-Kommission plant, die Digitalgesetzgebung rund um Digital Services Act (DSA) und DMA in 2026 entschiedener durchzusetzen.

Die CTV-Betriebssysteme großer Tech-Konzerne nehmen laut den Rundfunkverbänden eine zentrale Vermittlerrolle zwischen TV-Sendern und Endnutzern ein. Sie könnten „daher erheblichen Einfluss auf die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzung von Mediendiensten ausüben“. Die Tech-Konzerne hätten möglicherweise Anreize, Endnutzer in ihrem eigenen Ökosystem zu halten und die Verlinkung oder Weiterleitung, z. B. von einer Medienanwendung zu einer anderen, vertraglich oder technisch einzuschränken, so die Befürchtung. Die EU-Kommission, die als EU-Wettbewerbsbehörde fungiert, bestätigte laut der Nachrichtenagentur Reuters den Eingang des Schreibens und erklärte, sie prüfe dessen Inhalt.

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Die Rundfunkverbände äußern zudem Bedenken hinsichtlich der Gatekeeper-Funktion virtueller Assistenten (VA). Obwohl sie im DMA als Kategorie von Kernplattformdiensten aufgeführt sind, sei bisher noch kein virtueller Assistent als Gatekeeper definiert worden. „Die fehlende Definition virtueller Assistenten schafft eine regulatorische Lücke, die es leistungsstarken KI-Assistenten ermöglicht, de facto zu Gatekeepern für Medieninhalte über Mobiltelefone, Smart Speaker und Infotainmentsysteme im Auto zu werden, ohne den Verpflichtungen des DMA zu unterliegen“, schreiben sie und dürften dabei vor allem Amazons Alexa und Apples Siri im Sinn haben.

Die Verbände fordern Ribera auf, Smart-TVs und virtuelle Assistenten anhand qualitativer Kriterien der DMA zu unterwerfen, selbst wenn diese die in dem EU-Gesetz festgelegten quantitativen Schwellenwerte von über 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern und einer Marktkapitalisierung von 75 Milliarden Euro nicht erfüllen.

(akn)