Copyright: US Supreme Court hebt Milliarden-Urteil wegen Filesharing auf
Internet-Zugangsprovider haften nicht für illegales Filesharing ihrer Kunden, sagt der US Supreme Court. Das rettet die gesamte Branche.
(Bild: nepool/Shutterstock.com)
"Cox hat einfach nur Internetzugang bereitgestellt, was für viele andere Zwecke als Copyright-Verletzungen genutzt wird", hält der US Supreme Court in einer lange erwarteten Erkenntnis fest. "Cox haftet nicht als Beitragstäter für die Verletzung von Sonys Copyright." Der Provider Cox Communications sollte aufgrund eines Urteils eines US-Bundesbezirksgericht eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz zahlen, weil er nicht alle Kundenanschlüsse abgeschaltet hat, die wiederholt für illegales Filesharing genutzt wurden.
Erforderlich für Haftung als Beitragstäter (contributory infringement) sei, dass der Belangte beabsichtigt (intended) habe, dass seine Dienstleistung für die Verletzung der Rechte genutzt werde. Der Kläger könne entweder zeigen, dass die Dienstleistung auf die Rechteverletzung zugeschnitten ist, oder dass der Anbieter begrüßend zur Rechteverletzung angestiftet habe. Weil die Kläger weder das eine noch das andere dargelegt haben, lehnen sieben der neun Höchstrichter die Haftung ab. Reines Wissen, dass manche Kunden auch Illegales tun, ist demnach keine Haftungsgrundlage (Cox Communications et al v Sony Music Entertainment et al, Az. 24–171).
Die zwei weiteren Richterinnen stimmen dem zwar zu, meinen aber, dass ihre Kollegen zusätzlich ältere Haftungsgrundlagen hätten prüfen müssen. Das auszuschließen, werde dazu führen, dass sich Unternehmen zu leicht aus der Verantwortung stehlen.
Der Prozess
Rechteinhaber weisen Cox laufend auf offenbar rechtswidrige Filesharing-Übertragungen von IP-Adressen im Cox-Netz hin. Cox leitet Warnungen an seine Kunden weiter und sperrt einigen auch den Zugang; aus Sicht der Rechteinhaber war das aber nicht genug. Eine Gruppe, angeführt von Sony Music Entertainment, verklagte Cox daher vor dem US-Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia (Sony Music et al v Cox Communications et al, Az. 1:18-cv-00950).
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2021 entschied dort eine Jury, dass Cox für unzulässige Kopien von 10.017 Musikstücke durch seine Kunden haftet und dafür eine Milliarde Dollar zu zahlen hat. Cox hafte sowohl stellvertretend (vicarious infringement), weil es für die illegal genutzten Internetzugänge Geld kassiere, als auch als Beitragstäter (contributory infringement). Dieses Urteil hatte in der Berufung nur teilweise bestand: Das Berufungsgericht für den vierten Bundesgerichtsbezirk fand keine stellvertretende Haftung; Cox nimmt zwar Geld für den Internetanschluss, aber nicht für das rechtswidrige Filesharing. Als Beitragstäter hafte der Internet Service Provider (ISP) trotzdem (Az. 21-1168).
Nun hat der Supreme Court auch dieser Haftungstheorie ein Ende bereitet. Die Rechteinhaber sollen die Copyright-Verletzer direkt belangen, nicht deren Zugangsprovider. Ganz einfach ist das in der Praxis nicht: Zugangsprovider müssen nach US-Copyright-Recht nicht einfach so verraten, wer ihre Kunden sind.
Mindermeinung
Die Richtermehrheit des Supreme Court lehnt es ab, Haftung wegen Beihilfe (aiding and abetting) nach Common Law in Betracht zu ziehen. Das auszuklammern, halten die beiden Richterinnen Sonia Sotomayor und Ketanji Brown Jackson für einen Fehler, zumal auch stellvertretende Haftung und Beitragshaftung erst durch Erkenntnisse des Supreme Court entstanden sind. Im Gesetz findet man dazu nichts.
Auch für Haftung nach aiding and abetting sei notwendig, dass der Beklagte auf die Rechteverletzung abgestellt habe, was bei Cox nicht der Fall sei. Selbst die Hinweise der Rechteinhaber auf bestimmte IP-Adressen änderten daran nichts, weil der ISP damit zwar den Anschlussinhaber eruieren können, aber immer noch nicht wisse, welche Nutzer konkret verantwortlich seien. Cox müsse also auch nach Common Law nicht haften.
Diese ältere Haftungsgrundlage bei Copyright-Fällen jedoch grundsätzlich zu verneinen, habe negative Auswirkungen. Bestimmte Haftungsfreistellungen nach dem jüngeren Digital Millennium Copyright Act (DMCA) für sich kooperativ verhaltende Internet-Provider liefen ins Leere. ISP wie Cox müssten sich fortan überhaupt nicht mehr darum scheren, ob ihre Kunden rechtswidriges Filesharing betreiben, und könnten einschlägige Hinweise der Rechteinhaber ignorieren.
- Das Erkenntnis des US Supreme Court im Fall Cox Communications et al v Sony Music Entertainment et al
(ds)