Abzocke mit irreführendem Rentenportal: Warnung mehrerer Verbraucherzentralen
Informationen über erworbene Rentenansprüche gibt es kostenfrei von der Rentenversicherung. Eine täuschend ähnlich aussehende Seite verlangt dafür aber 30 Euro.
(Bild: Grusho Anna/Shutterstock.com)
Mehrere Verbraucherzentralen warnen vor einer Internetseite, die in täuschend ähnlicher Nachahmung der offiziellen Seiten Geld für eigentlich kostenfreie Informationen zum eigenen Rentenanspruch verlangt. Es handelt sich um das Internetangebot „rentnerauskunft.de“, das von der Verbraucherzentrale Niedersachsen jetzt abgemahnt wurde. Betrieben wird es demnach von einer Firma aus London. Für Informationen über die bereits erworbenen Rentenansprüche werden dort 29,90 Euro verlangt, obwohl diese Daten bei der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei erfragt werden können. Besonders perfide sei, dass die Seite per Link auf Verbraucherzentralen verweist, obwohl es keine Verbindung gebe.
„Betroffene müssen nicht zahlen“
Vor dem Portal haben in den vergangenen Tagen unter anderem die Verbraucherzentralen Niedersachsen, Thüringen und Hamburg gewarnt. Sie weisen darauf hin, dass darauf zwar unscheinbar eingestanden werde, dass das Angebot „in keinem Vertragsverhältnis zur Deutschen Rentenversicherung oder anderen öffentlichen Trägern“ steht. Aufmachung, Farbgebung, Logo und Ansprache würden sich aber „gezielt am Original“ orientieren. Damit werde bewusst auf Verwechslung gesetzt. Kritisiert wird zudem, dass der Bestellbutton lediglich die Beschriftung „Anfordern“ trägt. Es müsse aber klar erkennbar sein, dass mit dem Anklicken eine Zahlungspflicht entsteht. Weil das gesetzeswidrig sei, komme über den Klick kein wirksamer Vertrag zustande: „Betroffene müssen nicht zahlen“, werden jeweils Rechtsexperten zitiert.
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Ein Risiko gehe zudem noch damit einher, dass man zur Beantragung von Renteninformationen hochsensible Informationen wie Versicherungsnummer oder Anschrift weitergeben muss. Die gehörten nur in die Hände von offiziellen Stellen. Thüringens Verbraucherzentrale führt dann noch aus, dass Versicherte ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft erhalten. Per Antrag – der auch online gestellt werden kann – kann man solch ein Dokument aber auch jederzeit beantragen, das kostet nichts. Das funktioniert über eine Seite mit einer nicht unbedingt einprägsamen URL, über das Internetportal der Deutschen Rentenversicherung kann man sich aber problemlos dorthin klicken. Wer ein Problem mit dem Portal aus London hat, soll sich an eine Verbraucherzentrale wenden.
(mho)