Freitag: Wikipedia untersagt KI-Artikel, X-Klage wegen Werbeboykott erfolglos
Wiki-Regeln fĂĽr KI + X-Niederlage im Werbestreit + Zweifel an Glasfaser-Vollausbau + Streit um Glasfaserzugang + Datenleck bei Plug-in + Fluggastrechte-Podcast
Die Buchstaben AI umfliegen Haken und Warndreiecke.
(Bild: tadamichi/Shutterstock.com)
KI-generierte Artikel verstoßen oft gegen inhaltliche Richtlinien, sagt die Wikipedia. Deshalb sind reine KI-Texte sowohl bei der englisch- als auch der deutschsprachigen Wikipedia jetzt verboten. KI für Übersetzungen oder Textbearbeitung bleibt unter bestimmten Voraussetzungen aber zulässig, solange das Ergebnis menschlich geprüft wird. Derweil unterliegt die Plattform X vor einem US-Bundesgericht mit der Klage wegen eines mutmaßlichen illegalen Werbeboykotts nach der Twitter-Übernahme durch Elon Musk. Laut der Richterin konnte der Kurznachrichtendienst keinen Schaden nach US-amerikanischem Kartellrecht nachweisen. Deshalb hat sie die Klage abgewiesen. In Deutschland will die Regierung mit dem Recht auf Vollausbau Glasfaser schneller in Mehrfamilienhäuser bringen. Experten bezweifeln jedoch, ob das gelingt. Denn angestrebte Kooperationen könnten aufgrund der geplanten Frist für Gebäudeeigentümer gezielt torpediert werden. Damit würde das Recht auf Vollausbau genau diesen behindern – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Wikipedia weist ihre Autoren sowohl im englisch- als auch deutschsprachigen Raum an, keine KI-Modelle für die Erstellung von Artikeln zu verwenden. Denn per künstlicher Intelligenz (KI) erstellte Texte würden oft gegen etliche Wikipedia-Richtlinien für Inhalte verstoßen. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen KI genutzt werden darf, etwa bei Übersetzungen und grundsätzlicher Textbearbeitung, solange die KI keine eigenen Inhalte hinzufügt. Sowohl Autoren als auch Moderatoren sind dabei bestimmten Regeln unterworfen. So sollte ein Redakteur bei Übersetzungen die fremde Sprache ausreichend beherrschen. Zudem sollen eventuelle KI-Halluzinationen im Text entfernt und die Quellen des Originalartikels geprüft werden: Wikipedia verbietet KI-generierte Artikel, KI darf nur noch unterstützen.
Ein US-Gericht hat die Kartellklage der Kurznachrichtenplattform X abgewiesen. Das von Elon Musk kontrollierte Unternehmen hatte dem Branchenverband der Werbetreibenden World Federation of Advertisers und großen Firmen wie Mars, Lego, Nestlé, Pinterest oder dem US-Medizinkonzern CVS Health einen illegalen Werbeboykott vorgeworfen und Schadenersatz gefordert. Über eine Initiative namens Global Alliance for Responsible Media hätten sich die Firmen zum gemeinsamen Boykott von Werbung auf der Plattform X verschworen. Doch X habe nicht nachweisen können, dass dem Unternehmen ein Schaden nach US-amerikanischem Kartellrecht entstanden sei, begründete US-Bezirksrichterin Jane Boyle die Abweisung: US-Gericht weist Klage Elon Musks X Corp. im Streit um Werbeboykott ab.
Experten der Deutschen Glasfaser begrüßen das neue Recht auf Vollausbau, das im Referentenentwurf zum neuen Telekommunikationsgesetz steht. Demnach hat der Netzbetreiber, der Glasfaser bis an ein Gebäude verlegt hat, das Recht, die Glasfaser auch bis in jede Wohnung des Gebäudes zu führen. Der Gebäudeeigentümer kann dies nur verhindern, wenn er innerhalb von zwei Jahren seinerseits für den Glasfaserausbau in seinen Immobilien sorgt. Was zunächst vernünftig klingt, hat seine Tücken. Nachdem der Netzbetreiber seine Ausbauabsicht geäußert hat, muss der Gebäudeeigentümer innerhalb von zwei Monaten mitteilen, ob er den Ausbau selbst organisiert oder mit eben jenem Netzbetreiber vornehmen will. Diese Regelung könnte missbraucht werden: Gegen den „ökonomischen Wahnsinn“ bei Glasfaser im Haus.
Für den Glasfaserausbau insgesamt ist die Deutsche GigaNetz Vereinbarungen mit dem aus Schweden stammenden Internet Service Provider (ISP) Bahnhof sowie Westconnect eingegangen. Und Plusnet wird zukünftig eigene Angebote über die Netze von OXG vermarkten. Open Access heißen solche Zugangsvereinbarungen zu fremden Netzen im Glasfasermarkt. Die Beteiligten betonen, dass die Netze mit Open Access besser ausgelastet werden können. Aber wie weit reicht die Pflicht zur Netzöffnung? Da gehen die Meinungen auseinander. Denn die Bundesnetzagentur will Wettbewerb auf den neuen Glasfasernetzen und verlangt mehr Handhabe, wenn Open Access nicht funktioniert. Doch Netzbetreiber halten wenig von zusätzlicher Regulierung beim Streit um Open Access: Zwischen Markt und Regulierung.
Rund 293.000 E-Mail-Adressen hat das Have-I-Been-Pwned-Projekt neu aufgenommen. Diese stammen aus einem Datenleck beim Musik-Plug-in-Hersteller Sound Radix. Die Firma erklärt, dass unbefugte Dritte Zugriff auf die externe Kundensupport-Plattform erlangt haben. Der oder die Angreifer haben auf das Konto eines Supportmitarbeiters zugegriffen und darüber betrügerische E-Mails versendet. Empfänger sollen E-Mails vom „Eviivo Support“ der Adresse „bnc@soundradix.freshdesk.com“ umgehend löschen. Sound Radix betont, dass sensible Finanzdaten wie Kreditkarteninformationen nicht zugreifbar waren. Beim Have-I-Been-Pwned-Projekt kann geprüft werden, ob die eigene E-Mail-Adresse betroffen ist vom IT-Vorfall bei Plug-in-Hersteller Sound Radix: 293.000 E-Mail-Konten geleakt.
Ärger mit Fluggesellschaften gehört für viele Reisende zum ungeliebten Alltag: Verspätungen, stornierte Flüge, ungerechtfertigte Gebühren, beschädigtes oder verlorenes Gepäck. Wer Ansprüche dafür geltend machen will, sollte systematisch vorgehen und die wichtigsten Fristen im Blick behalten. So sollten Betroffene etwaige Verspätungen, Annullierungen, technische Probleme oder Gepäckschäden möglichst genau durch Fotos und Screenshots von Hinweisen der Airline dokumentieren. Weitere Tipps zu Schlichtungsverfahren, zu den Mitwirkungspflichten von Verbrauchern und der Frage, wann ein Anruf bei der Hotline einer Airline im Falle einer technischen Störung zumutbar ist, klären wir in der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde“: Fluggastrechte gegenüber Airlines durchsetzen.
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Auch noch wichtig:
- Leopoldina und acatech legen eine Stellungnahme vor. Mit besseren Daten und individualisierten Risikoprofilen ließen sich Millionen Demenzfälle verhindern: Akademien fordern Datenwende für Gehirngesundheit zur Demenzprävention.
- Was das „ReguLab“ der Bundesdatenschutzbeauftragten – zunächst im Gesundheitswesen – leisten soll, wurde auf dem Digital Health Innovation Forum erklärt. Denn Rechtsunsicherheit kostet Ideen: BfDI will mit ReguLab gegensteuern.
- Volkswagens Markenchef Thomas Schäfer sagt, die Ära der berührungsempfindlichen Bedienelemente sei endgültig vorbei: VW-Markenchef Thomas Schäfer beendet die Ära der Touch-Bedienelemente.
- Der IT-Planungsrat hat viele offene Standards für die Verwaltungs-IT festgelegt – von ODF bis Post-Quanten-Krypto. Doch noch gibt es einige Lücken beim Deutschland-Stack: Mit über 50 offenen Standards zur souveränen Verwaltung.
- Apple hat einen von Nutzern häufig verwendeten Workflow zum manuellen Aktualisieren von iPhone-Apps verändert. Hier findet man die Updates nun in iOS 26.4: Apple verändert App-Store-Update-Funktion.
- Die neue „Harry Potter“-Serie von HBO Max läuft zu Weihnachten an. Ein erster Trailer zeigt neue Schauspieler und vertraute Designs: Neue „Harry Potter“-Serie kommt zu Weihnachten zu HBO Max.
- MG erweitert sein Angebot in Europa mit dem MG4 Urban und dem MGS9 PHEV. Der Kleine tritt in der Golf-Klasse an, der GroĂźe wird ein 5-Meter-SUV mit PHEV. Das sind MGs neue Modelle: ID.3-Konkurrent zum kleinen Preis und groĂźes SUV.
- Googles TurboQuant drĂĽckt den KV-Cache groĂźer Sprachmodelle auf 3 Bit. Die Genauigkeit soll bleiben, die Geschwindigkeit sich vervielfachen: Google komprimiert LLM-Cache auf 3 Bit ohne Genauigkeitsverlust.
- Eine neue Display-Beschichtung reduziert Lichtreflexionen bei kommenden QD-OLED-Monitoren. Dadurch sollen sie weniger gräulich-violett wirken: Samsung behebt auch das zweite große Problem bei QD-OLED.
- Das EU-Parlament musste erneut über die von der Kommission gewünschte Verlängerung der „freiwilligen Chatkontrolle” abstimmen – und hat sie abgelehnt: EU-Parlament sagt auch beim zweiten Mal „Nein” zur Chatkontrolle.
- Weil ein Boot in die Sperrzone um den Startplatz eingedrungen war, konnte die Spectrum-Rakete nicht starten. Isar Aerospace sucht nach einem neuen Startfenster: Isar Aerospace bricht zweiten Start der Rakete Spectrum ab.
(fds)