Sammelklage: Apple wird wegen KI-Training von YouTube-Kanälen belangt
Mehrere YouTuber haben vor einem US-Gericht Klage gegen Apple eingereicht. Der Konzern hatte in einem Paper mitgeteilt, Videos fĂĽr KI-Training zu verwenden.
YouTube-Logo an einer Gebäudefront.
(Bild: Claudio Divizia / Shutterstock.com)
Ein Forschungspapier von Apples KI-Research-Team hat für den iPhone-Hersteller ein gerichtliches Nachspiel: Mehrere Betreiber von YouTube-Kanälen haben nun vor dem Bundesgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens in San Francisco Sammelklage eingereicht, weil Apple ihre Inhalte illegal für das Modelltraining eingesetzt haben soll. Die Beweismittel dafür stammen von Apple selbst, denn laut der Kläger legen die Research-Paper nahe, dass ihre Videos verwendet wurden.
Sammelklage könnte weitere Kläger aufnehmen
Laut der Gerichtsdokumente, die Macrumors veröffentlicht hat, klagt unter anderem der bekannte H3-Podcast in Form seiner Produktionsgesellschaft h3h3Productions. Ebenfalls Klagepartei sind mehrere Golfkanäle, darunter Golfholics. Wie bei Sammelklagen üblich, können sich aber auch andere Betroffene anschließen – beziehungsweise später von einem möglichen Erlös profitieren, sollte Apple zivilrechtlich verurteilt werden.
Videos by heise
Laut der Klage soll Apple „illegal auf Millionen urheberrechtlich geschützte Videos von YouTube zugegriffen“ haben, um diese dann mittels Scraping für das Training von KI-Modellen zu nutzen. Apple habe dazu den von YouTube vorgehaltenen Schutz gegen solche Versuche umgangen, zudem „substanziell“ von dem Scraping profitiert. All das sei ein Verstoß gegen das US-Urheberrechtsgesetz Digital Millennium Copyright Act (DMCA).
Panda-70M durch Apple verwendet
Konkret verklagt wird Apple unter anderem, weil der Konzern die im DMCA vorgesehenen Schutzmaßnahmen illegal umgangen habe. Ob das wirklich direkt geschehen ist, bleibt allerdings unklar. Die Kläger führen unter anderem an, dass Apple in seinen Forschungspapieren eingeräumt habe, den Datensatz Panda-70M für das Training zu verwenden. Dieser wiederum enthält laut der Kläger „Millionen von YouTube-Videos“, die durch Umgehung von Schutzmaßnahmen bezogen wurden.
Bislang bietet Apple keinen kommerziell zugänglichen Videogenerator an, forscht nur in diesem Bereich und veröffentlicht entsprechende Paper. Ob dies ausreicht, die Klage abzuwehren, bleibt unklar. Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien aus dem Internet zum Training von KI-Modellen ist ein seit Jahren bekanntes Problem. Weltweit laufen dazu zahlreiche Klagen. Zuletzt hatte OpenAI seinen eigenen Videogenerator Sora eingestellt, obwohl der Konzern zuvor Verträge unter anderem mit Disney geschlossen hatte, um dessen Copyright-Material verwenden zu können. Die Technologie ist in Sachen Rechenleistung sehr anspruchsvoll, offenbar sah OpenAI hier keine Refinanzierungsmöglichkeiten.
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(bsc)