Dell soll mit internationalem Online-Handel gegen Patent verstoßen

Ein kleines Unternehmen aus Virginia verklagt den Computerhersteller und will gegen Erteilung einer Lizenz für die im Patent ""Universal shopping center for international operation" geschützten Techniken am Umsatz beteiligt werden.

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Das US-amerikanische Unternehmen DE Technologies hat vor zwei Jahren das Patent 6,460,020 für ein "Universal shopping center for international operation" zugesprochen bekommen. Nun hat das Unternehmen beim District Court in Roanoke (Virginia) den großen Computerhersteller und Online-Händler Dell wegen Verletzung dieses Patents verklagt. Bei dem Borderless Order Entry Systems (PDF) geht es unter anderem um ein computergestütztes "internationales Internet- beziehungsweise Intranet-Handelssystem", bei dem die Kunden Waren aus einem Katalog auswählen und ihre Sprache und Währung einstellen können.

Das im Vergleich zu Dell winzige Unternehmen DE will erreichen, dass international tätige Online-Händler die Technik lizenzieren und einen Teil ihres internationalen Umsatzes abführen, schreibt das Wall Street Journal. Die Zeitung rechnet vor, dass Dell im vergangenen Geschäftsjahr 36 Prozent der 41,4 Milliarden US-Dollar Umsatz im Ausland erwirtschaftet hat. Wie viel DE Technologies davon abgekommen möchte, wurde nicht bekannt.

DE Technologies hatte das Patent im Jahr 1996 eingereicht. Im Jahr 2000 war es sogar Gegenstand einer Debatte im US-amerikanischen Kongress, als das Patent Office bekannt gegeben hatte, es erteilen zu wollen. Einige Politiker meinten, angesichts der Weite des Patents 6,460,020 sei dies ein Beispiel dafür, wie das Patentsystem "Amok laufen" könne. Bevor das US Patent Office seine Genehmigung endgültig erteilte, wurden DE Technologies' Ansprüche noch von einem besonderen Ausschuss untersucht. (anw)