Überwachung weltweit: Bundesregierung winkt UN-Cybercrime-Konvention durch
Trotz massiver Kritik stimmt Berlin dem Abkommen gegen Cyberkriminalität zu. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag mit gefährlich viel Spielraum.
(Bild: Oleksiy Mark / Shutterstock.com)
Die Entscheidung im Bundeskabinett fiel am Mittwoch ohne großes Aufsehen, doch die Tragweite für den Datenschutz und die globale Menschenrechtslage ist groß. Die Bundesregierung hat offiziell grünes Licht für die Unterzeichnung des seit Jahren umstrittenen Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Computerkriminalität gegeben. Damit bekennt sich Deutschland zu einem Regelwerk, das die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von IT-Straftaten auf eine neue Ebene heben soll.
Im Kern geht es Berlin um einen verbesserten Austausch von Beweismitteln in elektronischer Form (E-Evidence), um bei schweren Straftaten schneller und grenzüberschreitend agieren zu können. Doch was technisch sinnvoll klingt, betrachten zivilgesellschaftliche Organisationen als sicherheitspolitisches trojanisches Pferd.
Schon im Oktober, bei der Unterzeichnung in der vietnamesischen Hauptstadt Hanoi, schlugen Bürgerrechtsorganisationen Alarm. Ihre Sorge gilt dem ersten globalen Abkommen dieser Art, das unter dem Kürzel UNCC (United Nations Convention against Cybercrime) firmiert. Sie sehen darin weniger ein Instrument für mehr Cybersicherheit als einen rechtlichen Rahmen, der grenzüberschreitende Menschenrechtsverletzungen durch Kooperationspflichten begünstigt. Die Staatengemeinschaft betont die Notwendigkeit, der organisierten Kriminalität im Netz Herr zu werden. Die NGOs verlangen indes ein Ende des Ratifizierungsprozesses oder zumindest Nachbesserungen, um elementare Grundrechte zu wahren.
Zwischen Diplomatie und Datenschutz-Sorgen
Das Bundesjustizministerium verteidigt das Mitziehen. Ein Sprecher sagte heise online, dass Deutschland gemeinsam mit der EU und anderen gleich gesinnten Staaten nachdrücklich für die Gewährleistung von Menschenrechtsstandards und entsprechenden Schutzgarantien gekämpft habe. Es seien „entsprechende Mechanismen vorgesehen, um diese bei der Strafverfolgung und der internationalen Zusammenarbeit zu gewährleisten“. Insbesondere gebe es im Rahmen der Kooperation spezifische Zurückweisungsgründe, falls Standards nicht eingehalten werden. Die Bundesregierung bleibe diesem menschenrechtlichen Ansatz auch künftig verpflichtet.
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Dennoch richtet sich die Kritik vor allem gegen den fast uferlosen Geltungsbereich der UN-Konvention. Sie beschränkt sich nicht auf klassische Cyberangriffe wie das Knacken von Datenbanken oder das Lahmlegen kritischer Infrastrukturen. Stattdessen verpflichtet sie die Teilnehmer zu einer umfassenden elektronischen Überwachung und zur Kooperation bei einer Vielzahl von Delikten, die oft keinen direkten Bezug zu Informationssystemen haben. Als schwere Straftat wird jedes Delikt eingestuft, das nach jeweiligem nationalem Recht mit mindestens vier Jahren Freiheitsentzug geahndet werden kann.
Ein Erbe von Russland und China
Diese vage Definition öffnet die Tür für Missbrauch. Was in einer Demokratie als legitimer Protest oder investigativer Journalismus gilt, kann in autoritären Regimen als schwere Straftat ausgelegt werden. Aktivisten befürchten, dass die Konvention zur Kriminalisierung von Regierungskritikern und Whistleblowern umgedeutet wird. Da das Abkommen Regierungen dazu auffordert, ohne ausreichende Schutzmechanismen digitale Beweise zu sammeln und diese mit ausländischen Behörden zu teilen, droht das Vertrauen in sichere Kommunikation untergraben zu werden. Die Kritiker warnen auch vor einer Kriminalisierung schutzbedürftiger Gruppen in repressiven Staaten.
Der Vertrag geht auf eine Initiative von Russland und China zurück. Dass ihn nun auch westliche Staaten unterstützen, empfinden Bürgerrechtler als fatale Weichenstellung. Das Justizressort verweist dagegen auf den formalen Charakter der aktuellen Entscheidung: Es handele sich „um einen üblichen vorbereitenden Schritt für die Unterzeichnung eines internationalen Abkommens“. Die eigentliche Ratifizierung werde später erfolgen.
(cku)