Wärmepumpen: So sichern Sie sich günstige Stromtarife
Wer eine Wärmepumpe betreibt, kann mit dem passenden Stromtarif Kosten senken. Dafür müssen Zähler, Anmeldung und Abrechnung aber sauber organisiert sein.
Wärmepumpen arbeiten effizient: Aus einer Kilowattstunde Strom erzeugen sie je nach Gerät und Umgebung bis zu vier Kilowattstunden Wärme. Die sogenannte Jahresarbeitszahl macht die Technik im Vergleich zu einer Stromdirektheizung deutlich günstiger und auch gegenüber Gasheizungen wirtschaftlich attraktiv. Mit einem speziellen Wärmepumpenstromtarif lassen sich die Betriebskosten weiter senken.
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Um diesen Tarif nutzen zu können, muss man den Stromverbrauch getrennt erfassen und zwei Zähler installieren: einen für den Haushaltsstrom und einen separaten Zähler für die Wärmepumpe.
Wer den Aufwand scheut, kann alternativ eine pauschale oder prozentuale Reduzierung des Netzentgelts wählen (Modul 1 oder Modul 2). Dafür reicht ein einfacher, digitaler Zähler. Nur wer einen dynamischen Stromtarif nutzen will, um besonders günstige Strompreise an der Strombörse auszunutzen, benötigt ein intelligentes Messsystem, das sogenannte Smart Meter.
Spezialtarif für Wärmepumpen
Spezielle Wärmepumpentarife liegen meist einige Cent pro Kilowattstunde unter den Preisen für klassischen Haushaltsstrom. Im Gegenzug räumen Verbraucher dem Netzbetreiber das Recht ein, die Wärmepumpe in Spitzenlastzeiten gedrosselt auf mindestens 4,2 Kilowatt zu betreiben. Da Fußbodenheizungen und Pufferspeicher die Wärme träge abgeben, bleiben solche Drosselphasen in der Praxis häufig unbemerkt.
Bei Neuinstallationen sollten Verbraucher den nötigen Zähler frühzeitig beauftragen und die gewünschte Abrechnungsart mit dem Messstellenbetreiber abstimmen. Sie sollten außerdem prüfen, ob der zusätzliche Zähler im vorhandenen Zählerkasten Platz findet.
Im Strommarkt agieren drei Akteure: der Stromlieferant, der Netzbetreiber und der Messstellenbetreiber. Letzterer ist für Einbau, Betrieb und die korrekte Erfassung der Zähler in der zentralen Datenbank zuständig; der Messstellenbetreiber ist in den meisten Fällen zugleich der örtliche Netzbetreiber. Eine feste gesetzliche Frist für die Zählerregistrierung gibt es nicht, in der Praxis sollte sie jedoch innerhalb weniger Wochen erledigt sein.
Typische Fehlerquellen
Wird ein Zähler nach der Installation nicht korrekt im System hinterlegt, können Kunden nicht in den gewünschten Wärmepumpentarif eingestuft werden. Stattdessen erhalten sie fehlerhafte Abrechnungen und fallen unter Umständen sogar in die deutlich teurere Grundversorgung. Dann ist schnelles Handeln gefragt.
„Die Kernkompetenz eines Messstellenbetreibers sollte das Betreiben einer Messstelle sein.“ (c’t-Redakteur Urs Mansmann)
Im ersten Schritt sollten Verbraucher mit dem Energieversorger und dem Messstellenbetreiber Kontakt aufnehmen und den Fehler schriftlich, etwa per E-Mail melden. Reagiert der Messstellenbetreiber nicht, können Betroffene eine offizielle Beschwerde nach Paragraf 111a des Energiewirtschaftsgesetzes einreichen. Der Anbieter hat vier Wochen Zeit, darauf zu reagieren. Führt auch dies nicht zum Erfolg, können Betroffene die Schlichtungsstelle Energie für eine außergerichtliche Streitbeilegung anrufen. Auch eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur kann in hartnäckigen Fällen helfen. Zusätzlich sollten Verbraucher bei Beschwerden Fristen setzen und bei finanziellen Nachteilen Schadenersatzansprüche prüfen.
Überhöhte Abschläge
Ein weiterer Punkt: Abschlagszahlungen sollten realistisch sein. Zu hohe monatliche Beträge bedeuten unnötige Vorleistungen, zu niedrige Abschläge führen später zu hohen Nachforderungen. Wer den erwarteten Verbrauch überschlägt, kann extreme Abweichungen frühzeitig erkennen und gegebenenfalls eine Anpassung der Abschläge verlangen.
Gerade bei einem Umzug legen viele Stromanbieter zunächst hohe Abschläge fest. Die überhöhten Zahlungen stellen faktisch aber einen zinslosen Kredit an den Anbieter dar, der zudem bei einer Insolvenz des Unternehmens gefährdet sein kann.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen
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(uk)