Hass im Netz: Groschen aus Sofaritzen für Opferschutz in Österreich
Rechtliche und psychosoziale Beratung gegen Hass im Netz geht in Österreich vorerst weiter. Zwei SPÖ-Ministerien „kratzen Rest-Euro aus den letzten Sofaritzen”.
(Bild: Bartolomiej Pietrzyk/Shutterstock.com)
Zwei mal 150.000 Euro sollen ZARA, die österreichische Opferschutzeinrichtung bei Hass im Netz sowie Online-Rassismus, vorerst überleben lassen. Das haben Vizekanzler Andreas Babler und Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (beide SPÖ) bekanntgegeben. „Es sind Rest-Euro, die man aus den letzten Sofaritzen zusammengekratzt hat, damit es diese Überbrückungsfinanzierung gibt”, sagte die Ministerin am Mittwoch. Zwei Tage zuvor hatte die Nachricht aufschrecken lassen, dass Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) die jährliche Finanzierung des Opferschutzes rückwirkend zum Jahresanfang streicht.
Für ZARA sind die 300.000 Euro keine Rettung, sondern nur ein Wundpflaster. Vorerst kann der gemeinnützige Verein weiter kostenlose juristische und psychosoziale Beratung für Opfer von Hass im Netz samt deren Begleitung bei Gerichtsverfahren anbieten. ZARA muss nicht allen Mitarbeitern kündigen. Dank finanzieller Unterstützung der Stadt Wien kann ZARA auch Opfer von Online-Rassismus beraten. Zusätzlich ist ZARA die einzige anerkannte Meldestelle („Trusted Flagger”) „im Bereich der Cybergewalt, Cybergewalt gegen Frauen, Illegale Rede” nach dem Digital Services Act in Österreich
Für all das sind 300.000 Euro im Jahr deutlich zu wenig. Seit 2017 hat Österreichs Bundeskanzleramt ZARA mit anfangs 470.000 Euro, dann 300.000 Euro, zuletzt 330.000 Euro jährlich unterstützt. Ein ähnlicher Betrag kam jährlich aus Spenden sowie dem Betrieb der Tochterfirma ZARA Training zusammen. Langfristige Sicherung von Unterstützung für Opfer von Hass im Netz und Online-Rassismus fehlt in Österreich nach wie vor.
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Familienministerin Bauer möchte aus „budgetären Gründen” jedenfalls nichts mehr beisteuern. Ihre Koalitionspartner SPÖ und NEOS fühlen sich vor den Kopf gestoßen. Bauer ließ durch einen Sprecher ausrichten, dass Meldung und Dokumentation von Diskriminierung „unter anderem eine Aufgabe der Gleichbehandlungsanwaltschaft“ seien. Von einer Aufstockung der Mittel der Gleichbehandlungsanwaltschaft für diese zusätzliche Arbeit ist jedoch keine Rede. Auch verweist Bauers Sprecher darauf, dass es in Österreich neben ZARA sieben weitere Trusted Flagger gäbe. Das trifft zu, doch sind diese für andere Themen akkreditiert, etwa Konsumentenschutz, Rechte Minderjähriger, unlauteren Wettbewerb oder die Durchsetzung von Urheberrechtsabgaben.
(ds)