EU beschließt Chip-Pflicht für Hunde und Katzen
Das EU-Parlament hat strengere Regeln für Tierzucht und -handel verabschiedet. Eine Kennzeichnung soll illegale Welpenverkäufe stoppen und das Tierwohl sichern.
(Bild: Zivica Kerkez / Shutterstock.com)
Kleiner Chip mit großer Wirkung: Was bisher ein Flickenteppich aus nationalen Tierschutzvorgaben und freiwilligen Registern war, wird zu einem europaweiten Standard. Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg mit überwältigender Mehrheit von 558 Ja-Stimmen den Entwurf für eine Verordnung verabschiedet, die das Leben von Millionen Haustieren verändern wird. Im Zentrum steht die digitale Rückverfolgbarkeit.
Erstmals schreibt die beschlossene Gesetzesinitiative eine obligatorische Mikrochip-Kennzeichnung für alle Hunde und Katzen vor – auch für Tiere in Privatbesitz. Damit reagiert die Gemeinschaft auf die Tatsache, dass rund 44 Prozent der EU-Bürger ein Haustier halten. Der Markt für Hunde und Katzen umfasst jährlich rund 1,3 Milliarden Euro.
Kern der Verordnung ist der Kampf gegen den illegalen Handel, der oft über anonyme Online-Plattformen abgewickelt wird. Laut der EU-Kommission kaufen 60 Prozent der Besitzer ihre Tiere im Internet. Um kriminelle Netzwerke auszuhebeln, setzen die Abgeordneten auf Technik. Die passiven Mikrochips, die meist von Tierärzten im Nacken unter die Haut implantiert werden, fungieren als eindeutige, 15-stellige Identifikationsnummer. Sie werden in nationalen Datenbanken gespeichert, die EU-weit interoperabel sind. Damit Behörden über Ländergrenzen hinweg die Herkunft eines Tieres prüfen können, muss die digitale Infrastruktur im Veterinärwesen ausgebaut werden.
Strenge Kontrollen für Importe
Entlaufene Tiere können durch den Chip wesentlich schneller ihren rechtmäßigen Haltern zugeordnet werden, was die Kapazitäten in Tierheimen schont. Professionelle Akteure wie Züchter und Tierheime haben eine Vorbereitungszeit von vier Jahren. Privaten Haltern gewährt die EU deutlich längere Übergangsfristen. Wer sein Tier rein privat hält, muss die Chip-Pflicht für Hunde erst nach zehn Jahren und für Katzen nach 15 Jahren verbindlich umsetzen.
Ein weiterer Fokus liegt auf dem Schließen von Schlupflöchern beim Import. Künftig müssen alle Hunde und Katzen, die zum Verkauf aus Drittstaaten eingeführt werden, bereits vor der Einreise gechippt und registriert sein. Privatpersonen, die mit ihrem Tier in die EU einreisen, müssen dieses mindestens fünf Arbeitstage vorab in einer Datenbank registrieren, sofern es noch nicht in einer EU-Datenbank erfasst ist.
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Verbot von Qualzucht
Die Verordnung etabliert ferner ein Verbot von Inzucht zwischen eng verwandten Tieren wie Eltern und Nachkommen oder Geschwistern. Zugleich untersagt das Gesetz die gezielte „Qualzucht“ auf „übertriebene Merkmale“, die zu Gesundheitsrisiken führen können. Auch im Umgang mit den Tieren setzt die EU Grenzen: Verstümmelungen für Shows oder Wettbewerbe werden ebenso verboten wie das dauerhafte Anbinden von Tieren oder der Einsatz von Stachelhalsbändern ohne Sicherheitsvorrichtung.
Tilly Metz, Verhandlungsführerin der Grünen, spricht von einem klaren Signal gegen den tierschutzwidrigen Handel. Die Übergangsfristen seien aber zu lang bemessen. Bevor die Vorschriften in Kraft treten können, müssen sie noch formal vom Ministerrat angenommen werden. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gilt die Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die ersten operativen Maßnahmen greifen dann nach einer zweijährigen Anlaufphase.
(wpl)