Digitale Rasterfahndung: Regierung stimmt für Biometrie-Abgleich und KI-Analysen

Die Bundesregierung will BKA und Bundespolizei die automatisierte Rasterfahndung im Netz erlauben. Kritiker warnen vor Massenüberwachung.

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Halbes Gesicht einer weißen Frau, darüber gelegt symbolische Rasterung

(Bild: Fractal Pictures/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im digitalen Raum deutlich ausweitet. Unter der Federführung des Innen- und des Justizministeriums sollen das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig Technologien wie Künstliche Intelligenz und automatisierte biometrische Abgleiche nutzen dürfen.

Damit will die Regierung auf die technologische Entwicklung reagieren. Bisher mussten Beamte soziale Netzwerke oft händisch nach Fotos von Tatverdächtigen durchsuchen. Ein mühsamer Prozess, der nun durch Automatisierung ersetzt werden soll.

Im Zentrum der Neuregelungen der drei Entwürfe, die auf umstrittenen Referentenvorlagen der führenden Ressorts aufbauen, stehen Änderungen an der Strafprozessordnung. Der neue Paragraf 98d StPO soll die Basis für einen automatisierten biometrischen Online-Bildabgleich bieten. Erlaubt würde damit eine Rasterfahndung mit biometrischen Daten aus einem laufenden Verfahren und öffentlich zugänglichen Informationen im Internet. Ermittler könnten künftig Fotos von Verdächtigen automatisiert mit Bildern in sozialen Medien abgleichen, um Identität oder Aufenthaltsort festzustellen.

Die Regierung betont, dass kein Aufbau einer dauerhaften staatlichen Bilddatenbank erfolge und Echtzeit-Überwachungen über öffentliche Webcams ausgeschlossen bleibe. Experten halten diese Einschränkungen für eine Farce: Ein automatisierter Abgleich von Millionen Web-Bildern in Sekundenbruchteilen sei technisch unmöglich, ohne vorher eine strukturierte, durchsuchbare Datenbasis aller verfügbaren Gesichter anzulegen. Die Maßnahme ist an den Verdacht einer Straftat von „erheblicher Bedeutung“ geknüpft, was als dehnbar gilt. Sie bedarf nun einer richterlichen Anordnung, während zunächst eine Ansage eines Staatsanwalts hätte ausreichen sollen.

Zweiter Pfeiler der Reform ist die automatisierte Datenanalyse nach § 98e StPO. Dabei geht es darum, bisher isolierte Polizeidatenbanken miteinander zu vernetzen und mittels Analysesoftware zu durchleuchten, um Querverbindungen zwischen Verfahren schneller zu erkennen.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstrich: Es wäre fahrlässig, den Behörden solche Instrumente vorzuenthalten. Sie versicherte, dass Entscheidungen weiterhin von Menschen und nicht von KI-Systemen getroffen würden. IT-Systeme dürften künftig aber auch mit Echtdaten aus polizeilichen Beständen trainiert werden, um die Leistungsfähigkeit der Algorithmen zu steigern.

Ein Bündnis aus 14 zivilgesellschaftlichen Organisationen wie dem Chaos Computer Club (CCC) und AlgorithmWatch warnte vorab vor einem Paradigmenwechsel hin zur Massenüberwachung. Sie monierten, dass die neuen Befugnisse das Ende der Anonymität im öffentlichen Raum bedeuten könnten. Besonders die Möglichkeit, biometrische Scans im gesamten Internet durchzuführen, wäre ein massiver Grundrechtseingriff. Die Kritiker weisen darauf hin, dass Ermittler Dienste wie Clearview AI oder PimEyes nutzen dürften, was die staatliche Kontrolle über sensible Daten gefährde.

Konstantin von Notz, Vizefraktionschef der Grünen, sieht den Rechtsstaat in Gefahr: Die geplanten Instrumente beträfen „keineswegs nur Personen im direkten Fokus von Sicherheitsbehörden, sondern potenziell alle, auch gänzlich unbescholtene Bürger“. Er wirft dem Innenministerium vor, den Schutz der Bürger zu vernachlässigen, und stellt die Verfassungsmäßigkeit der Entwürfe infrage. Besonders der Versuch, europäische Bürgerrechte durch die Auslagerung von Datenabgleichen ins Ausland zu umgehen, sei ein heikles Manöver.

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Verknüpft mit der Chiffre der automatisierten Datenanalyse ist die Sorge vor einem Lex Palantir. Die Zivilgesellschaft bemängelt, dass die Gesetze die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz dieser Software schaffen, was zu einer technologischen Abhängigkeit von einem US-Konzern mit „demokratiefeindlicher Agenda“ führe. Von Notz nennt den potenziellen Einsatz von Palantir „maximal fahrlässig“. Statt die föderalen IT-Systeme der Polizei zu modernisieren, würden Rückstände mit intransparenten Algorithmen übertüncht.

Bürgerrechtler halten die Maßnahmen auch für unvereinbar mit der KI-Verordnung der EU, die biometrische Fernidentifizierung streng reglementiert. Es dürfe nicht sein, dass jedes Selfie im Netz potenziell zum Futter für die Analysesoftware der Sicherheitsbehörden wird. Das Paket, gegen das eine Petition mit bereits über 140.000 Unterschriften läuft, wandert nun in Bundestag und Bundesrat.

(dahe)