AI Act: Europäer können sich nicht über Digital-Omnibus einigen
Die EU-Gesetzgeber konnten sich nicht auf Änderungen am KI-Gesetz einigen. Streitpunkte sind etwa Ausnahmen für Maschinen und ein Verbot von Entkleidungs-Apps.
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Die Trilog-Verhandlungen über die Zukunft des AI Acts in Brüssel endeten am frühen Mittwochmorgen ergebnislos. Die Teams des EU-Parlaments, der Mitgliedstaaten und der Kommission gingen nach stundenlangen Gesprächen auseinander, ohne eine Einigung über den sogenannten Digital-Omnibus erzielt zu haben. Damit rückt das Ziel, Teile der KI-Verordnung zu reformieren und KI-gestützte „Nudifier“-Apps zu verbieten, in die Ferne.
Die Fortsetzung der Gespräche sei vorerst auf unbestimmte Zeit vertagt worden, berichtet Politico unter Berufung auf Diplomaten und EU-Beamte. Eigentlich sollten die neuen Regeln für hochriskante KI-Anwendungen schon im August in Kraft treten. Das Scheitern der Verhandlungen bleibt für die Branche eine rechtliche Unsicherheit.
Ein Knackpunkt der Verhandlungen waren Forderungen der bürgerlich-konservativen EVP-Fraktion im Parlament, die Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) teilt. Sie dringen darauf, industrielle KI-Anwendungen – etwa in der Medizintechnik oder im Maschinenbau – weitgehend aus dem Anwendungsbereich des AI Acts herauszunehmen.
Das soll deutsche Schwergewichte wie Siemens oder Bosch vor einer doppelten Regulierung schützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Befürworter dieses „Sektor-Exits“ argumentieren, dass diese Produkte bereits strengen sektoralen Gesetzen unterliegen und zusätzliche Anforderungen durch das KI-Gesetz unnötig Bürokratie schaffe.
Politischer Schlagabtausch
Doch dieses Ansinnen stößt auf Widerstand der Grünen und der Sozialdemokraten sowie mehrere EU-Länder. Die niederländische Abgeordnete Kim van Sparrentak sprach von einem „Putsch“ des deutschen Flügels der EVP. Sie warnte davor, dass die Industrie durch diese Blockadehaltung in ein rechtliches Chaos gestürzt werde. Grünen-Berichterstatter Sergey Lagodinsky warf Merz vor, den europäischen Gesetzgebungsprozess als Geisel zu nehmen.
Besonders schwer wiegt für die Kritiker, dass durch die Blockade auch gesellschaftspolitische Vorhaben wie das Verbot von sexualisierten Deepfakes ins Stocken geraten sind. Lagodinsky wirft CDU und CSU vor, das geplante Verbot für Entkleidungs-Apps zu verhindern.
Der TÜV-Verband warnt davor, den horizontalen Ansatz des AI Acts aufzugeben. Die einheitliche Regulierung von Hochrisiko-KI über verschiedene Produktgruppen hinweg sei der Kern der Verordnung. Ein Rückzug in sektorale Einzelregelungen führe zu einem langen Regulierungsvakuum und einem Flickenteppich. Statt Bürokratie abzubauen, entstehen unterschiedliche Standards und Verfahren, die den Industriestandort Europa schwächten. Zudem gefährde ein solcher Schritt die Chance, europäische Standards als globale Messlatte für vertrauenswürdige KI zu etablieren.
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Warnung vor mangelndem Grundrechtsschutz
AlgorithmWatch bemängelt, dass der KI-Omnibus ohnehin im Eiltempo durchgepeitscht werden solle, ohne die Folgen für die Grundrechte ausreichend zu beleuchten. Die Organisation fordert, dass ein Verbot von sexualisierenden Deepfakes nicht an technischen Definitionen von „intimen Körperteilen“ scheitern dürfe. Maßgeblich müsse die explizite Einwilligung Betroffener sein. Die Verzögerung der Verhandlungen biete Raum für Nachbesserungen. Zugleich wächst das Risiko, dass gar kein Schutzmechanismus verabschiedet wird.
Ben Brake, Direktor der Plattform-Lobby DOT Europe, bezeichnete den Abbruch der Gespräche als Rückschlag für die Digitalwirtschaft. Er mahnte, rasch an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Auch die Kommission zeigt sich besorgt: Vizepräsidentin Henna Virkkunen drängt auf eine schnelle Absprache, die einer qualitativ hochwertigen Gesetzgebung aber nicht im Weg stehen dürfe.
(wpl)