DSA-Bilanz: Wie deutsche Nutzer 2025 die Internet-Riesen herausforderten
Über 2000 Beschwerden und Millionen-Bußgelder gegen X & Co.: Der Koordinator für digitale Dienste zieht Bilanz und erklärt, wie er für Ordnung im Netz sorgt.
(Bild: Primakov / Shutterstock.com)
Johannes Heidelberger, der Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur, zieht eine positive Bilanz seiner Arbeit: Mit der Veröffentlichung seines Tätigkeitsberichts 2025 macht er deutlich, dass die Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) in Deutschland an Fahrt gewonnen hat. 2024 war noch von personellen Aufbauarbeiten und dem Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geprägt. Das erste volle Kalenderjahr der Umsetzung zeigt nun messbare Erfolge für den Schutz der Nutzer.
Die Koordinationsstelle hat sich laut dem Bericht zu einer effektiven Plattformaufsicht entwickelt, die systemische Mängel bei den digitalen Giganten adressiert. Ein Pfeiler dieser Arbeit ist das DSC-Beschwerdeportal, das 2025 einen regelrechten Ansturm erlebte. Im Vergleich zum Rumpfjahr 2024, in dem nur 884 Eingänge verzeichnet wurden, stieg die Zahl der Eingaben auf insgesamt 3321.
Davon entfielen 2033 Beschwerden direkt auf mögliche Verstöße gegen den DSA – ein Plus von fast 150 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Bürger kritisieren dabei vor allem mangelhafte Begründungen der Plattformen bei Kontosperren oder Intransparenz bei der Entfernung von Inhalten. Da ein Großteil dieser Beschwerden Plattformen wie Meta oder Google betrifft, die ihren Sitz in Irland haben, übermittelte die Stelle 237 Fälle zur weiteren Bearbeitung an den irischen DSC. 2024 waren es erst 83.
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Verfahren und Sanktionen gegen Big Tech
Parallel greift der Koordinator in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich härter durch: Insgesamt leitete er im Berichtszeitraum 26 neue nationale Verwaltungsverfahren gegen Vermittlungsdienste ein. Bis Ende 2024 waren es insgesamt nur vier. Ein konkreter Schwerpunkt der aktuellen Ermittlungen liegt auf der unzureichenden Umsetzung von Artikel 16 (Melde- und Abhilfeverfahren) und Artikel 17 (Begründung von Entscheidungen) des DSA. In einem Verfahren konnte der DSC bereits schnelle Abhilfe erzielen, indem ein Diensteanbieter seine internen Beschwerdeprozesse unmittelbar nach Einleiten des Verfahrens korrigierte.
Ein weiteres Verfahren richtete sich gegen einen Online-Marktplatz, der die Nachverfolgbarkeit von Händlern vernachlässigt hatte, wodurch Verbraucher vor potenziell unsicheren Produkten geschützt werden sollen. Dass die Regulierung auch finanzielle Konsequenzen hat, belegen Verfahren auf EU-Ebene: 2025 konnte der DSC hier die EU-Kommission maßgeblich unterstützen, was in einem Bußgeld von 120 Millionen Euro gegen Elon Musks Plattform X mündete: Die EU wirft der Plattform irreführende Verifizierungssysteme und erschwerten Datenzugang für Forscher vor.
Zivilgesellschaft und Forschung als Kontrollinstanz
Neben der staatlichen Aufsicht zertifiziert der DSC die sogenannten „Trusted Flaggern“. 2024 war mit der Meldestelle Respect nur ein solcher „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ zertifiziert. 2025 stieg die Zahl durch die Anerkennung des Bundesverbands Onlinehandel, HateAid und des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) auf vier an. Diese können Meldungen über rechtswidrige Inhalte einreichen, die von den Plattformen vorrangig bearbeitet werden müssen.
Auch im Bereich der Wissenschaft meldet die Behörde einen Durchbruch: Im Oktober startete das EU-Datenportal. Der deutsche DSC erhielt bereits in den ersten 24 Stunden nach Inkrafttreten des entsprechenden Rechtsakts den ersten Forschungsantrag. Insgesamt gingen acht Ersuchen ein, die darauf abzielen, systemische Risiken wie die Verbreitung von Desinformation oder den Schutz von Minderjährigen in Social-Media-Feeds wissenschaftlich zu untersuchen. Damit soll die algorithmische Blackbox für die Forschung geöffnet werden.
Kooperation als SchlĂĽssel zum Erfolg
Der DSC agiert in einem engen Netzwerk. Er bĂĽndelt die Expertise der Landesmedienanstalten fĂĽr den Jugendschutz, der Bundesdatenschutzbeauftragten und der Bundeszentrale fĂĽr Kinder- und Jugendmedienschutz. Der DSC verfĂĽgt mittlerweile ĂĽber ein Team von rund 30 besetzten Stellen und ein Budget von 1,7 Millionen Euro fĂĽr Sachkosten.
(vbr)