Blackout am Mikrofon? Kritik an neuen Frequenzregeln fĂĽr Live-Events
Die Bundesnetzagentur vereinfacht die Regeln für Funkstrecken. Doch laut dem Branchenverband APWPT droht durch militärische Nutzungen das Ende der Planbarkeit.
Funksysteme sind auf Live-Events für Instrumentalisten wie Sängerinnen schon lange die Regel. (Arch Enemy, Wacken 2016)
(Bild: Nico Ernst / heise medien)
Wieder Streit im Äther: Seit Mitte April regelt eine neue Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur den Betrieb von Funkmikrofonen in Deutschland. Was nach einer technischen Formsache und willkommenem Bürokratieabbau aussieht, sorgt in der Live-Event- und Medienbranche für Unruhe. Der Fachverband Association of Professional Wireless Production Technologies (APWPT) sieht die Zuverlässigkeit von Kulturveranstaltungen und Medienproduktionen in Gefahr, da die novellierte Vorgabe Tür und Tor für bisher ungenannte Nutzergruppen im sensiblen Frequenzbereich zwischen 470 und 608 MHz öffnet.
Grundsätzlich erkennt der APWPT positive Aspekte in der überarbeiteten amtlichen Bekanntmachung. Bisher war die Nutzung von Funkmikrofonen und Instrumentensendern durch Anbieter drahtloser Produktionsmittel (PMSE) für Organisatoren und Dienstleister im Bereich Veranstaltungstechnik über fünf verschiedene Allgemeinverfügungen verteilt.
Dass diese nun in einem einzigen Dokument zusammengefasst sind, würdigt der Zusammenschluss als wichtigen Schritt zum Abbau behördlicher Hürden. Doch im Kleingedruckten der Zuteilung verbirgt sich eine Formulierung, die bei Technikern und Veranstaltern Zukunftsängste hervorruft.
Intransparenz bei den „Kulturfrequenzen“
Knackpunkt ist ein Hinweis der Bundesnetzagentur in Tabelle 1 der Verfügung: Beim Betrieb von Funkmikrofonen im Bereich 470 bis 608 MHz kann es demnach aufgrund von „anderweitigen primären Frequenznutzungen“ zu örtlichen und zeitlich begrenzten Einschränkungen kommen, die hinzunehmen sind. Die Behörde lässt offiziell offen, wer genau diese anderen Primärnutzer sein sollen.
Bisher galt in diesem Spektrum ausschließlich der Rundfunk als gesetzter Hauptprofiteur. Mit den Sendeanstalten besteht seit Jahrzehnten eine eingespielte Koordination: Da deren Übertragungsformate statisch und ihre Standorte bekannt sind, können Tontechniker ihre Funkstrecken präzise um diese Signale herum planen.
Der APWPT-Vorsitzende Jochen Zenthöfer rügt die neue Unverbindlichkeit: Weitere primäre Nutzer dürften aus juristischen, arbeitsmethodischen und wirtschaftlichen Gründen nicht zum Zuge kommen. Besonders kritisch beäugt der Verband die mögliche Gleichstellung militärischer Einzelfrequenznutzungen mit dem Primärfunkdienst. Wenn bundesweit unklar bleibe, wann und wo zusätzliche Signale das Spektrum belegten, werde die Inanspruchnahme durch professionelle Anwender unkalkulierbar. In der professionellen Eventproduktion sei ein „Vielleicht“ kein akzeptabler Zustand: Ein Aussetzer des Mikrofons oder eines Instruments während einer Live-Vorstellung gilt als Fiasko.
Langer Schatten der Bundeswehr-Pläne
Der aktuelle Konflikt ist die Fortsetzung einer Auseinandersetzung, die schon 2024 für einen Aufstand sorgte. Damals wurde durch einen Brandbrief der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) bekannt, dass die Bundesnetzagentur der Bundeswehr eigenmächtig Versuchsfunkzuteilungen im TV-UHF-Band erteilt hatte. Raab beklagte ein Vorpreschen der Behörde, obwohl politisch Einigkeit bestanden habe, dass die militärische Mitnutzung noch nicht entscheidungsreif sei. Die Regulierungsbehörde musste Fehler einräumen und die Streitkräfte bitten, vorerst zurückzustecken.
Diese Vorgeschichte ist ein Grund für das tiefe Misstrauen der Branche gegenüber der neuen Allgemeinzuteilung. Die Ampel-Parteien hatten in ihrem Koalitionsvertrag noch versprochen, das UHF-Band dauerhaft für Kultur und Rundfunk zu sichern. Doch der Regulierer schafft nun Fakten, die diese Sicherheit untergraben. Die vor zwei Jahren beklagte mangelnde Beteiligung der Länder und der betroffenen Kreise scheint sich in der vagen Formulierung der Verfügung zu verstetigen.
Wirtschaftliches Risiko fĂĽr die Eventbranche
Die Bundesnetzagentur versucht zu beruhigen, da Störungen nur sehr selten aufträten. Für die Praxis der Frequenzmanager ist das aber kein Trost. Zenthöfer unterstreicht, dass es einen entscheidenden Unterschied zwischen „selten“ und „nie“ gebe, solange der Zeitpunkt der Störung nicht präzise vorhersehbar sei. Planbarkeit ist für die Branche das höchste Gut, gerade vor dem Hintergrund, dass der Bedarf an Funkfrequenzen für immer komplexere Produktionen stetig steigt. Schon jetzt ist die Frequenzzuteilung, etwa für Open-Airs mit mehreren Bühnen, im Vorfeld der Veranstaltungen genau geregelt.
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Silke Lalvani aus dem APWPT-Vorstand verweist auch auf wirtschaftliche Folgen. Die Option, für jede Veranstaltung kurzfristige Einzelzuteilungen zu beantragen, um eventuellen Konflikten aus dem Weg zu gehen, lehnt sie ab. Das würde einen massiven finanziellen und bürokratischen Mehraufwand bedeuten, den weder kleine Kulturbetriebe noch große Dienstleister bewältigen könnten. Ferner fehle während laufender Veranstaltungen die Zeit für spontane Änderungsanträge, da das technische Personal voll ausgelastet sei.
Ruf nach Klarheit und Koordination
Der Verband fordert daher eine klare Stellungnahme der Bundesnetzagentur. Es müsse feststehen, dass der Rundfunk der einzige Primärnutzer bleibe und keine weiteren Zugriffe ohne vorherige Koordination mit den PMSE-Anwendungen erfolgten. Die Zuteilung sieht zwar vor, dass Funkmikrofonnutzungen keine Störungen bei Primärdiensten verursachen dürfen und sofort zu beenden sind, falls dies trotzdem geschieht. Doch ohne zu wissen, wer diese Dienste sind, ist ein professioneller Betrieb laut der Branchenvereinigung kaum durchführbar.
Der APWPT bietet den noch unbekannten, neuen Nutzern zwar prinzipiell Gespräche auf Augenhöhe an. Dafür müsste die Bundesnetzagentur aber erst Transparenz schaffen. Solange nur gerätselt werden kann, wer sich hinter „anderweitigen Nutzungen“ verbirgt, bleibt das Risiko eines plötzlichen Blackouts.
(nie)