Strafen für autonome Autos in Kalifornien
Kalifornien zurrt seine Regulierung für selbstfahrende Kfz zusammen. Die Straffreiheit endet, Lkw und Autobusse werden zugelassen.
Auch wenn Cruise (Bild) den Traum aufgegeben hat, fahren in Kalifornien immer mehr chauffeurlose Taxis.
(Bild: Daniel AJ Sokolov)
Polizisten in Kalifornien dürfen ab Juli Verkehrsverstöße autonomer Fahrzeuge bestrafen. Bezahlen muss der Hersteller. Sie müssen zudem bei Unfällen und anderen Notsituationen besser reagieren. Das und mehr ist Teil einer weitreichenden Novelle der 2017 eingeführten Regulierung selbstfahrender Kraftfahrzeuge durch die kalifornische Verkehrsbehörde DMV (Department of Motor Vehicles).
Sie öffnet Kaliforniens Straßen erstmals für selbstfahrende Schwerfahrzeuge: Einerseits dürfen öffentliche Betreiber von Personennahverkehr sowie Universitäten autonome Autobusse mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 6,35 Tonnen einsetzen. Andererseits erlaubt der bevölkerungsreichste US-Staat Lastkraftwägen mit mehr als 4,5 Tonnen.
Gleichzeitig gibt es neue Zulassungsbedingungen: Autonome Autos müssen sich zuerst auf 50.000 Meilen (gut 80.000 km) Testfahrten mit Sicherheitsfahrern, dann noch einmal so viel ohne Sicherheitsfahrer, auf den öffentlichen Straßen beweisen. Für Schwerfahrzeuge gilt jeweils die zehnfache Mindeststrecke. Experten weisen allerdings schon lange darauf hin, dass abgespulte Kilometer wenig über die Belastbarkeit eines autonomen Fahrsystems in herausfordernden Situationen aussagen.
Notfälle
Einsatzkräfte müssen zukünftig Zugriff auf manuelle Steuerung autonomer Fahrzeuge erhalten. Zudem muss es für Einsatzkräfte eine Duplex-Sprechverbindung zur Betriebszentrale des Fahrzeugs geben. Das Callcentre muss binnen 30 Sekunden antworten. Der Betreiber muss seine Mitarbeiter entsprechend schulen und die Einsatzplätze jährlich überarbeiten. Parallel gibt es jetzt eigene Zulassungsvorschriften für ferngesteuerte Straßenfahrzeuge sowie Regeln für spezielle Führerscheine für die Fernsteuerer.
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Bei Notsituationen können in Kalifornien fortan Fahrt- und Zufahrtverbote für selbstfahrende Fahrzeuge verhängt werden, beispielsweise wenn die Feuerwehr ein brennendes Gebäude zu löschen hat oder Einsatzkräfte zu einem anderen Verkehrsunfall eilen. In solchen Situationen haben sich chauffeurlose Automobile als sture Hindernisse erwiesen. Daher dürfen zuständige Behörden spontan mittels Geofencing Bereiche definieren, in denen solche Fahrzeuge nichts zu suchen haben. Sind sie bereits vor Ort, haben sie sich binnen zweier Minute selbst zu entfernen.
Betreiber werden in Zukunft auch mehr Daten offenlegen müssen – nicht nur über Unfälle, sondern auch über Notbremsungen sowie liegen gebliebene Selbstfahrzeuge. Zudem gibt sich das kalifornische DMV neuen Handlungsspielraum: Ist es der Öffentlichen Sicherheit zuträglich, kann die Behörde bereits erteilte Zulassungen abändern und den Betrieb autonomer Fahrzeuge hinsichtlich Flottengröße, Betriebsgebiet, Tempolimits und/oder Wetterbedingungen einschränken.
(ds)